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   FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 K 196/14 (PKH)   

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FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 K 196/14 (PKH) (https://dejure.org/2015,1942)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2015 - 15 K 196/14 (PKH) (https://dejure.org/2015,1942)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 15 K 196/14 (PKH) (https://dejure.org/2015,1942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 117 Abs. 2 ZPO; § 117 Abs. 4 ZPO
    Ablehnung der Prozesskostenhilfe (PKH) bei unvollständigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe (PKH) bei unvollständigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142; FGO § 47 Abs. 1; ZPO § 114; ZPO § 117
    Unvollständige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unvollständige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 748
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14

    Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 K 196/14
    Am 27. August 2014 hat sich der Antragsteller mit dem weiteren Begehren an das Gericht gewandt, die Pfändungs- und Einziehungsverfügung und die geänderte Anordnung nach § 850c Abs. 4 ZPO vom 6. August 2014 von der Vollziehung auszusetzen und ihm für das Aussetzungsverfahren 15 V 208/14 PKH zu bewilligen.

    Das FA hat das Gericht im Verfahren 15 V 208/14 mit Schriftsatz vom 27. Oktober 2014 über die erfolgreiche, gegenüber der C-Bank ausgebrachte Pfändungs- und Einziehungsverfügung in Kenntnis gesetzt.

    Mit Beschluss vom 28. Januar 2015 15 V 208/14 hat der Senat den Aussetzungsantrag abgelehnt; wegen der Einzelheiten der Sach- und Rechtslage wird auf die Gründe dieser Entscheidung Bezug genommen.

    Mit weiterem Beschluss vom 28. Januar 2015 15 V 208/14 (PKH) hat der Senat den für das Aussetzungsverfahren gestellten PKH-Antrag abgelehnt.

    Da die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Anlage zum Anwaltsschriftsatz vom 26. September 2014 eingereicht und der Prozessbevollmächtigte im Verfahren 15 V 208/14 durch den Schriftsatz des FA vom 27. Oktober 2014 auf die erfolgreiche Pfändung gegenüber der C-Bank und somit über die unrichtigen Angaben in der Erklärung hingewiesen worden war, konnte der Senat den PKH-Antrag ohne weitere Hinweise ablehnen.

    Auf Ziffer II. 2. a der Gründe des Beschlusses vom 28. Januar 2015 15 V 208/14 wird verwiesen.

  • BFH, 17.01.2001 - XI B 76/00

    PKH; Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 K 196/14
    Ist der Vordruck in wesentlichen Punkten unvollständig ausgefüllt und können die Lücken auch nicht durch beigefügte Anlagen, die vergleichbar übersichtlich und klar sind, geschlossen werden, ist der Antrag auf PKH abzulehnen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1998 IX B 37/98, BFH/NV 1999, 190, m.w.N.; vom 17. Januar 2001 XI B 76-78/00, BFH/NV 2001, 803).

    Bei einem - wie im Streitfall - anwaltlich vertretenen Antragsteller muss das Gericht auch nicht auf das verfahrensrechtliche Erfordernis des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO hinweisen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. November 1999 X B 51/99, BFH/NV 2000, 581, m.w.N.; in BFH/NV 2001, 803).

  • BFH, 02.07.1998 - IX B 37/98

    Vermietung und Verpachtung - Werbungskostenüberschüsse - Prozeßkostenhilfe -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 K 196/14
    Ist der Vordruck in wesentlichen Punkten unvollständig ausgefüllt und können die Lücken auch nicht durch beigefügte Anlagen, die vergleichbar übersichtlich und klar sind, geschlossen werden, ist der Antrag auf PKH abzulehnen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1998 IX B 37/98, BFH/NV 1999, 190, m.w.N.; vom 17. Januar 2001 XI B 76-78/00, BFH/NV 2001, 803).
  • BFH, 02.11.1999 - X B 51/99

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 K 196/14
    Bei einem - wie im Streitfall - anwaltlich vertretenen Antragsteller muss das Gericht auch nicht auf das verfahrensrechtliche Erfordernis des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO hinweisen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. November 1999 X B 51/99, BFH/NV 2000, 581, m.w.N.; in BFH/NV 2001, 803).
  • BFH, 24.09.2013 - III S 21/13

    Prüfung des Prozesskostenhilfeanspruchs - Hinreichende Aussicht auf Erfolg i. S.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 K 196/14
    Für die Gewährung der PKH kommt es wesentlich darauf an, ob bei summarischer Prüfung und Würdigung der wichtigsten Tatumstände der vom Antragsteller begehrte Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat, eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten ist insoweit jedoch nicht erlaubt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. September 2013 III S 21/13 [PKH], BFH/NV 2014, 43, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 02.02.2015 - 15 V 207/14

    Anfechtung einer gegenüber dem anderen Ehegatten als Schuldner ergangene

    Das sog. isolierte PKH-Bewilligungsverfahren wurde unter dem Aktenzeichen 15 K 196/14 (PKH) geführt.

    Mit Beschlüssen vom 28. Januar 2015 lehnte der Senat den PKH-Antrag für ein von M beabsichtigtes Klageverfahren wegen Pfändungs- und Einziehungsverfügung (15 K 196/14 [PKH]), den AdV-Antrag des M (15 V 208/14) sowie den Antrag auf Bewilligung von PKH zur Durchführung des Aussetzungsverfahrens (15 V 208/14 [PKH]) ab.

    Ergänzend nimmt die Antragstellerin auf das Vorbringen des M im PKH-Bewilligungsverfahren 15 K 196/14 (PKH) und im Aussetzungsverfahren 15 V 208/14 Bezug.

    Auch das FA verweist ergänzend auf sein Vorbringen im PKH-Bewilligungsverfahren 15 K 196/14 (PKH).

    Dieser Qualifizierung steht das von der Antragstellerin in Bezug genommene Vorbringen des M im PKH-Verfahren 15 K 196/14 (PKH), die monatlichen Überweisungen an die Antragstellerin hätten wegen der im Jahre 1987 erfolgten Änderung des Güterstandes "Mischcharakter", nicht entgegen.

    (ccc) M trägt seinerseits durch seine Renteneinkünfte zum Familienunterhalt i.S. des § 1360 Satz 1 BGB bei, nach seinem eigenen Vorbringen in den Verfahren 15 K 196/14 (PKH) und 15 V 208/14 etwa dadurch, dass mit seiner Rente ein Teil der Wohnungskosten gezahlt wird.

    (ddd) Ob die Einwände, die von den Eheleuten im Einspruchs- und im Aussetzungsverfahren und zusätzlich von M im PKH-Bewilligungsverfahren 15 K 196/14 (PKH) gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung als solche erhoben werden, überhaupt geeignet sind, eine Ermessensfehlerhaftigkeit des weiteren Bescheides vom 6. August 2014 zu begründen, kann dahinstehen.

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14
    Mit Beschluss vom 28. Januar 2015 15 K 196/14 (PKH) lehnte der Senat die Bewilligung von PKH ab.

    Nach dem unter dem Aktenzeichen 15 K 196/14 (PKH) geführten PKH-Antrag beabsichtigt der Antragsteller, gegen diese Verfügung Klage zu erheben.

    Ferner hat der Antragsteller im PKH-Bewilligungsverfahren 15 K 196/14 (PKH) in einer der Bestimmung des § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO genügenden Weise das Streitverhältnis dargestellt.

    Der Senat konnte den PKH-Antrag für das beabsichtigte Klageverfahren ohne weitere Hinweise mit Beschluss vom 28. Januar 2015 15 K 196/14 (PKH) ablehnen.

    Denn der Antragsteller hatte die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Verfahren 15 K 196/14 (PKH) als Anlage zum Anwaltsschriftsatz vom 26. September 2014 eingereicht, und der Prozessbevollmächtigte war durch den Schriftsatz des FA vom 27. Oktober 2014 auf die erfolgreiche Pfändung gegenüber der C-Bank und somit über die unrichtigen Angaben in der Erklärung hingewiesen worden.

  • VG München, 27.08.2015 - M 4 K 14.30000

    Flüchtlingsanerkennung aufgrund des Vormarschs der IS

    Ein anwaltlich vertretener Kläger muss nicht durch das Gericht auf die fehlenden Unterlagen hingewiesen werden (BFH, B. v. 2.11.1999 - X B 51/99 - juris Rn. 4; B. v. 17.1.2001 - XI B 76-78/00 u. a. - Rn. 8; OVG NRW, B. v. 20.08.2014 - 18 E 953/13 - juris Rn. Rn. 4 ff.; Nds FG, B. v. 28.01.2015 - 15 K 196/14 - juris 23; Bbg OLG, B. v. 26.07.2013 - 13 WF 145/13 - juris Rn. 3).
  • VG München, 19.06.2015 - M 4 K 14.30818

    Klaglos stellende Behörde muss die Verfahrenskosten nicht unbedingt tragen

    Ein anwaltlich vertretener Kläger muss auch nicht durch das Gericht auf die fehlenden Unterlagen hingewiesen werden (BFH, B.v. 2.11.1999 - X B 51/99 - juris Rn. 4; B.v. 17.1.2001 - XI B 76-78/00 u. a. - Rn. 8; OVG NRW, B.v. 20.08.2014 - 18 E 953/13 - juris Rn. Rn. 4 ff.; Nds FG, B.v. 28.01.2015 - 15 K 196/14 - juris 23; Bbg OLG, B.v. 26.07.2013 - 13 WF 145/13 - juris Rn. 3).
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