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   FG Köln, 18.01.2012 - 15 K 2297/10   

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https://dejure.org/2012,2675
FG Köln, 18.01.2012 - 15 K 2297/10 (https://dejure.org/2012,2675)
FG Köln, Entscheidung vom 18.01.2012 - 15 K 2297/10 (https://dejure.org/2012,2675)
FG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 15 K 2297/10 (https://dejure.org/2012,2675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld - und die Aussetzung des Verfahrens bei einer Untätigkeitsklage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

    Auszug aus FG Köln, 18.01.2012 - 15 K 2297/10
    Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der zeitliche Regelungsumfang eines Kindergeld ablehnenden Bescheides sich bis zum Ende des Monats erstreckt, in dem die Einspruchsentscheidung als letzte Verwaltungshandlung dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben worden ist (BFH-Urteil vom 4.8.2011 III R 71/10 unter II. 1. b), BFHE n.n., juris, Rz. 12).

    Auch wenn die Familienkasse im Zeitpunkt des Erlasses des Ablehnungsbescheides noch keine Entscheidung über die künftigen, noch nicht entstandenen Kindergeldansprüche treffen konnte, sind durch die einspruchsbedingte Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens aus ursprünglich künftigen Ansprüchen sukzessive bereits entstandene Ansprüche geworden, die die Familienkasse entsprechend dem Begehren des Kindergeldberechtigten in ihre abschließende Entscheidung einzubeziehen hat (BFH-Urteil vom 4.8.2011 III R 71/10 unter II. 1.b) m. w. Nachw., BFHE n.n., juris, Rz. 13).

  • BFH, 17.10.2002 - VI B 58/02

    Aussetzung des Verfahrens nach § 46 FGO; Beschwerde

    Auszug aus FG Köln, 18.01.2012 - 15 K 2297/10
    Das Verfahren war gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO in Ausübung des dem Gericht in dieser Norm eingeräumten Ermessens (vgl. BFH-Beschluss vom 17.10.2002 VI B 58/02, BFH/NV 2003, 79) auszusetzen, und zwar bis zum 5.3.2012.
  • BFH, 04.08.2011 - III R 55/08

    Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100

    Auszug aus FG Köln, 18.01.2012 - 15 K 2297/10
    Dass durch die lange Verfahrensdauer bei der Familienkasse bei weiterem Zuwarten zusätzliche Schwierigkeiten auch hinsichtlich der zu prüfenden rechtlichen Voraussetzungen zum Bezug von Kindergeld auftreten können, zeigt der -- allein durch Zeitablauf im Einspruchsverfahren eingetretene -- Wechsel der im mittlerweile aufgelaufenen Streitzeitraum zu prüfenden Rechtsgrundlagen unionsrechtlicher Art. Denn die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 (VO Nr. 574/72) in ihrer durch die VO Nr. 118/97 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die VO Nr. 631/2004 ist ab 1. Mai 2010 (BFH-Urteil vom 4.8.2011 III R 55/08 unter II. 2. a), BFHE n.n., BFH/NV 2012, 85) durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit --VO Nr. 883/2004-- (ABlEU 2004 Nr. L 166, S. 1) abgelöst worden und daher für die Monate des beantragten Kindergeldbezuges ab Mai 2009 zu berücksichtigen.
  • FG Sachsen, 10.06.2015 - 8 Ko 705/15

    Zu erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen führendes Vorverfahren i. S. d. § 139

    Streitiger Kindergeldbetrag war vorliegend allerdings entgegen der Auffassung der Kostenbeamtin und des Erinnerungsgegners neben dem Kindergeld-Bonus 2009 die Summe der begehrten monatlichen Kindergeldzahlungen nicht nur bis zur Erhebung der Untätigkeitsklage im September 2014, sondern bis zur Bekanntgabe des gemäß § 367 Abs. 2 Satz 3 AO an die Stelle der Einspruchsentscheidung getretenen Abhilfebescheides im Oktober 2014 (vgl. FG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2012, 15 K 2297/10; a.A. offenbar FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. April 2015, 6 Ko 1093/15).
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