Rechtsprechung
   FG Köln, 28.05.2013 - 15 K 259/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33019
FG Köln, 28.05.2013 - 15 K 259/12 (https://dejure.org/2013,33019)
FG Köln, Entscheidung vom 28.05.2013 - 15 K 259/12 (https://dejure.org/2013,33019)
FG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 15 K 259/12 (https://dejure.org/2013,33019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Konkurs einer GmbH als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17; EStG § 9 Abs 1 Satz 1
    Bürgschaftszahlungen eines Geschäftsführers für insolvente GmbH als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Bürgschaftszahlungen eines Geschäftsführers für insolvente GmbH als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bürgschaftszahlungen als nachträgliche Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.11.2011 - VI R 97/10

    Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung als Werbungskosten -

    Auszug aus FG Köln, 28.05.2013 - 15 K 259/12
    Zu diesen Aufwendungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zählen alle Vermögensabflüsse in Geld und Geldeswert (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2011 VI R 97/10, BFHE 236, 61, BStBl II 2012, 343).

    Der Senat folgt insoweit einer der Kernaussagen im Urteil des BFH vom 16.11.2011 (a.a.O.) nach der der steuermindernde Abzug der im steuerbaren Bereich angefallenen Aufwendungen zwingend erforderlich ist.

    Ihre Beurteilung als einkommenssteuerrechtlich irrelevante Ausgaben widerspricht dem das Einkommensteuergesetz prägenden objektiven Nettoprinzip (BFH-Urteil vom 16.11.2011, a.a.O. Tz. 2.).

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 FGO wegen der Frage zuzulassen ob bei mittelbarer Beteiligung wie bei einer fehlgeschlagenen Beteiligung (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2011 VI R 97/10, BFHE 236, 61, BStBl II 2012, 343) eine Berücksichtigung der Verluste als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfolgen muss.

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG Köln, 28.05.2013 - 15 K 259/12
    Dazu rechnen alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerlicher Einnahmen veranlasst sind (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 1977 GrS 2 - 3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105).
  • BFH, 03.09.2015 - VI R 58/13

    Mittelbare Beteiligung - Werbungskosten des Arbeitnehmers aus

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28. Mai 2013  15 K 259/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 256 veröffentlichten Gründen statt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht