Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 EStG; § 16 Abs. 3 EStG
Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der Erbteilung verpachteter Flächen - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 14; EStG § 16 Abs. 3
Betriebsaufgabe durch Erbteilung verpachteter Flächen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betriebsaufgabe durch Erbteilung verpachteter Flächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der Erbteilung verpachteter Flächen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Betriebsaufgabe durch Erbteilung verpachteter Flächen
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Keine Betriebsaufgabe durch Erbteilung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsverpachtung
- Vorweggenommene Erbfolge
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 515
- EFG 2013, 1747
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher …
Eine Betriebsaufgabe liegt daher insbesondere dann vor, wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden oder nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (…BFH-Urteile vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, …und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702; ebenso FG Bremen, Urteil vom 23. August 2004 2 K 328/03 (1), juris; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, D Rz 61f). - BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung …
Nach der Rechtsprechung des BFH wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (…BFH-Urteile vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, …und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702; ebenso FG Bremen, Urteil vom 23. August 2004 2 K 328/03 (1), juris; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, D Rz 61f). - FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12
Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze
Die entgegenstehende Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, wonach die Übertragung des Betriebsvermögens eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebes im Wege der Erbauseinandersetzung auf mehrere Miterben zu Alleineigentum nicht zu einer Betriebsaufgabe führe, wenn jeder Erbe Flächen von einer Mindestgröße von 3.000 m² erhalte (vgl. Urteil vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; ebenso wohl FG Münster…, Urteil vom 24. April 2015, aaO), steht weder mit der Rechtsprechung des BFH in Einklang, noch vermag ihre Begründung zu überzeugen (…anders auch FG Bremen aaO; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 2009 15 K 375/06, StE 2009, 310).Erforderlich ist zumindest eine Handlung des Steuerpflichtigen oder ein entsprechender Rechtsvorgang, aus dem Rückschlüsse auf einen solchen Willensentschluss gezogen werden können (anders wohl auch insoweit Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. Juli 2013, aaO, unter Ziff. II. 6.).
Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, weil der erkennende Senat mit seiner Entscheidung von den Urteilen des Niedersächsischen FG vom 2. Juli 2013 (15 K 265/11, EFG 2013, 1747) und des FG Münster vom 24. April 2015 (14 K 4172/12 E, in juris) abweicht.
- FG Münster, 24.04.2015 - 14 K 4172/12
Übertragung eines LuF-Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Wie das Niedersächsische Finanzgericht im Urteil vom 02.07.2013 - 15 K 265/11 (EFG 2013, 1747) festgestellt habe, liege keine Betriebsaufgabe vor, wenn landwirtschaftliches Betriebsvermögen eines Verpachtungsbetriebes im Wege der Erbauseinandersetzung auf mehrere Miterben zu Alleineigentum übertragen werde und dabei jeder Erbe Flächen erhalte, die die für einen landwirtschaftlichen Betrieb erforderliche Mindestgröße überstiegen.Für den Fall einer im notariellen Testament angeordneten Teilungsanordnung bzgl. eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, nach welchem das eine Kind 3, 1994 ha und das andere 1, 0189 ha des Betriebes erhielten, hat zudem das Niedersächsische Finanzgericht mit seinem Urteil in EFG 2013, 1747, dem sich der Senat anschließt, für Recht erkannt, dass eine Buchwertfortführung bei Übertragung von verpachteten landwirtschaftlichen Nutzflächen auf zwei Kinder ohne Aufdeckung der stillen Reserven möglich ist, weil die übertragenen Wirtschaftsgüter im entschiedenen Fall bei jedem der Kinder nach der Realteilung einen selbständigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb darstellen.
- FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15
Einkommensteuer-Vorauszahlung 2014
Das von dem Beklagten zitierte Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 7. Juli 2013 - 15 K 265/11, EFG 2013, 1747 sei nicht einschlägig, weil es sich nicht um einen "Altfall" sondern um eine Erbschaft aus dem Jahr 2009 (also nach 1991) handele.Das Niedersächsische Finanzgericht habe aber zu Recht mit dem Urteil vom 2. Juli 2013 - 15 K 265/11 seine Rechtsauffassung aufgegeben und nunmehr vertreten, dass eine Zerschlagung dann nicht vorliege, wenn die Flächen, die der Erbe erhalte, die für einen landwirtschaftlichen Betrieb erforderliche Mindestgröße von 3.000 qm übersteigen würden.
Darauf aufbauend haben verschiedene Finanzgerichte die Auffassung vertreten, dass eine Aufteilung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht zu eine Betriebsaufgabe führe, wenn jeder Erbe Flächen erhält, die eine Mindestgröße von 3.000 qm übersteigt (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Juli 2013 - 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; Urteil des FG Münster vom 24. April 2015 - 14 K 4172/12 E, EFG 2015, 1256, Revision anhängig, Az., des BFH: IV R 27/15;… ähnlich: Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. März 2013 - 1 K 1729/11, juris, aufgehoben durch Urteil des BFH vom 14. Juli 2016 - IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).
- FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter …
Nach diesem Urteil wird ein landwirtschaftlicher Betrieb regelmäßig aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (zur Rechtslage s. auch Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747).