Rechtsprechung
   FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17007
FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10 (https://dejure.org/2011,17007)
FG Köln, Entscheidung vom 24.03.2011 - 15 K 290/10 (https://dejure.org/2011,17007)
FG Köln, Entscheidung vom 24. März 2011 - 15 K 290/10 (https://dejure.org/2011,17007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldwerter Vorteil wegen seltener Dienstwagen-Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach tatsächlicher Nutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitslohn: - Geldwerter Vorteil wegen seltener Dienstwagen-Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach tatsächlicher Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstwagenbesteuerung und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10
    Diese Korrektur begründete er mit dem Wechsel von der pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils zur Besteuerung nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.04.2008 (VI R 85/04, BStBl II 2008, 887).

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - der sich der Senat anschließt - gelten für die Beurteilung, ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, die Grundsätze, die nach § 9 Abs. 2 EStG in der in dem Streitjahr 2007 geltenden Fassung (siehe zur Verfassungswidrigkeit der Norm: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210) auf den Werbungskostenabzug für die Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte anzuwenden sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 04.04.2008 VI R 68/05, BStBl II 2008, 890 unter II.2. und VI R 85/04, BStBl II 2008, 887 unter II.1.a. jeweils m.w.N.).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 04.04.2008 (VI R 68/05, BStBl II 2008, 890 und VI R 85/04, BStBl II 2008, 887) verwiesen.

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10
    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - der sich der Senat anschließt - gelten für die Beurteilung, ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, die Grundsätze, die nach § 9 Abs. 2 EStG in der in dem Streitjahr 2007 geltenden Fassung (siehe zur Verfassungswidrigkeit der Norm: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210) auf den Werbungskostenabzug für die Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte anzuwenden sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 04.04.2008 VI R 68/05, BStBl II 2008, 890 unter II.2. und VI R 85/04, BStBl II 2008, 887 unter II.1.a. jeweils m.w.N.).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 04.04.2008 (VI R 68/05, BStBl II 2008, 890 und VI R 85/04, BStBl II 2008, 887) verwiesen.

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09

    § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10
    Die Berichterstatterin hat mit Verfügungen vom 10.01.2011 und 02.03.2011 die Beteiligten darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 22.09.2010 (VI R 57/09, DStR 2010, 2627) seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.04.2008 nochmals bestätigt hat.

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 22.09.2010 (VI R 57/09, BFHE 231, 139, BFH/NV 2011, 349) nochmals bestätigt.

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10
    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - der sich der Senat anschließt - gelten für die Beurteilung, ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, die Grundsätze, die nach § 9 Abs. 2 EStG in der in dem Streitjahr 2007 geltenden Fassung (siehe zur Verfassungswidrigkeit der Norm: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210) auf den Werbungskostenabzug für die Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte anzuwenden sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 04.04.2008 VI R 68/05, BStBl II 2008, 890 unter II.2. und VI R 85/04, BStBl II 2008, 887 unter II.1.a. jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2011 - VI B 130/10

    Grundsätzliche Bedeutung: 0, 03 %-Regelung

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10
    Die Revision war nicht gemäß § 115 Abs. 2 FGO zuzulassen, da die zu entscheidende Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung mehr hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 31.01.2011 VI B 130/10, n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht