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   FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10   

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FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10 (https://dejure.org/2013,47990)
FG München, Entscheidung vom 25.06.2013 - 15 K 3015/10 (https://dejure.org/2013,47990)
FG München, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 15 K 3015/10 (https://dejure.org/2013,47990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung von Leibrenten, Einkünften aus Kapitalvermögen aus Dividenden und Anrechnung des Freibetrags für Veräußerungsgewinne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Spin-off Besteuerung von Renten mit dem Ertragsanteil nach den Vorgaben des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) Satz 2 EStG ) auch bei geleisteten Beiträgen zur Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Freibetrag nach § 16 Abs. 4 ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Spin-off - Besteuerung von Renten mit dem Ertragsanteil nach den Vorgaben des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) Satz 2 EStG) auch bei geleisteten Beiträgen zur Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung - Freibetrag nach § 16 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1089
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.10.2010 - I R 117/08

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen

    Auszug aus FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10
    Andererseits sind über den Wortlaut des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG hinaus, auch Kapitalrückzahlungen außerhalb der Herabsetzung von Nennkapital bei ausländischen Kapitalgesellschaften nicht zu besteuern, sofern unter Heranziehung des einschlägigen ausländischen Handels- und Gesellschaftsrechts von einer Rückzahlung aus einer Kapitalrücklage auszugehen ist (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 I R 117/08, BFH/NV 2011, 669).

    zu einem Wert von x.xxx,xx EUR ist deshalb als Sachausschüttung an den Kläger als Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft zu behandeln; sie führt bei diesem zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 22. Dezember 2009, BStBl I 2010, 94, Tz. 113; BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 I R 117/08, BFH/NV 2011, 669).

  • BFH, 21.09.1995 - IV R 1/95

    Der erhöhte Freibetrag nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG ist auch

    Auszug aus FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10
    Der Umfang der Beteiligung des einzelnen Gesellschafters ist im Gewinnfeststellungsverfahren einheitlich und gesondert festzustellen und nach § 182 Abs. 1 AO für das FA bindend (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1995 IV R 1/95, BStBl II 1995, 893).

    Bei der Veräußerung eines Betriebs durch die Mitunternehmerschaft wird über die Höhe des Freibetrages bei der Einkommensteuerveranlagung der Mitunternehmer entsprechend ihren persönlichen Verhältnissen im jeweiligen Einkommensteuerbescheid des Mitunternehmers entschieden (BFH-Urteil vom 21. September 1995 IV R 1/95, BStBl II 1995, 893).

  • BFH, 21.07.2009 - X R 2/09

    Einkünfteübergreifender Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG - Verbrauch des

    Auszug aus FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10
    Soll der Freibetrag erst für einen späteren Veräußerungsgewinn in Anspruch genommen werden, muss der Steuerpflichtige die Steuerfestsetzung anfechten, in dem ihm die Steuervergünstigung trotz Fehlens eines entsprechenden Antrags (bzw. weiterer gesetzlicher Voraussetzungen) gewährt wurde (BFH-Urteil vom 21. September 2009 X R 2/09, BStBl II 2009, 963).
  • BFH, 25.03.2008 - VIII B 148/07

    Keine Zurechnung eines Verlustes auf den stillen Gesellschafter, soweit der

    Auszug aus FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10
    bb) Satz 2 EStG bestehen nicht (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 2008 VIII B 148/07, BFH/NV 2011, 615).
  • BFH, 03.12.2010 - V B 57/10

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher

    Auszug aus FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10
    bb) Satz 2 EStG bestehen nicht (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 2008 VIII B 148/07, BFH/NV 2011, 615).
  • BFH, 20.08.2008 - I R 34/08

    Beteiligung an einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) kann

    Auszug aus FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10
    Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob es sich bei der ausschüttenden Gesellschaft um eine in- oder eine ausländische Kapitalgesellschaft handelt (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2008 I R 34/08, BStBl II 2009, 263).
  • BFH, 03.05.2017 - X R 12/14

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 25. Juni 2013  15 K 3015/10 aufgehoben.

    Das FG hat der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1089 veröffentlichten Urteil nur teilweise stattgegeben.

  • FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15

    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung

    Darüber hinaus sind zwei weitere Verfahren vor dem BFH zu den Aktenzeichen VIII R 47/13 und X R 12/14 zu der Frage anhängig, ob und wann die Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten "Spin-offs" durch eine ausländische Kapitalgesellschaft bei inländischen Anteilseignern zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt (vgl. hierzu die Ausgangsverfahren, FG Nürnberg, Urteil vom 12.06.2013, 5 K 1552/11, EFG 2014, 188 und FG München, Urteil vom 25.06.2013, 15 K 3015/10, EFG 2014, 1089).
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