Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 13.11.2017 - 15 K 3228/16 E |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines Pflegepauschbetrages bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ; Ausschluss der Gewährung des Pflegepauschbetrages durch jegliche Art von Einnahmen der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Pflege
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Ehrenamtliche Betreuung, Aufwandsentschädigung, Pflegepauschbetrag
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung eines Pflegepauschbetrages bei der Veranlagung zur Einkommensteuer; Ausschluss der Gewährung des Pflegepauschbetrages durch jegliche Art von Einnahmen der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Pflege
- rechtsportal.de
EStG § 33b Abs. 6
Anerkennung eines Pflegepauschbetrages bei der Veranlagung zur Einkommensteuer; Ausschluss der Gewährung des Pflegepauschbetrages durch jegliche Art von Einnahmen der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Pflege - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Pflegepauschbetrag: Schädlichkeit der Aufwandentschädigung für ehrenamtliche Betreuer, Mindestpflegedauer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Pflege | Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Pflegepauschbetrag, wenn der Betreuer eine Aufwandsentschädigung erhält
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Pflegepauschbetrag für Aufwandsentschädigung des Betreuers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gewährung des Pflegepauschbetrags bei Erhalt einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer ausgeschlossen - Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betreuungsleistungen
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- Heimunterbringung
- Aufwendungen von Eltern für die Heimunterbringung erwachsener Kinder
- Pflegekosten
- Pflegeaufwendungen für Dritte
- Pflegepauschbetrag
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.11.2017 - 15 K 3228/16 E
- BFH, 04.09.2019 - VI R 52/17
Papierfundstellen
- EFG 2018, 567
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 21.03.2002 - III R 42/00
Pflegegeld und Pflegepauschbetrag müssen sich nicht ausschließen
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2017 - 15 K 3228/16
Diese Einschränkung ist hinnehmbar, weil tatsächlich verbleibende außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich nach § 33 EStG geltend gemacht werden können, wenn auch mit der materiell-rechtlichen Einschränkung der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG und der formellen Erschwernis des Nachweises konkreter Aufwendungen (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21.03.2002 III R 42/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 417;… vom 17.07.2008 III R 98/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2009, 131;… Mellinghoff a.a.O. Rdn. 14).Damit stehen diese Einnahmen des Klägers - auch - im Zusammenhang mit der Pflege und unterfallen dem Anwendungsbereich des § 33b Abs. 6 EStG, der eine Vorteilsanrechnung sowohl für Aufwendungsersatz als auch für Pflegegelder vorsieht (BFH III R 42/00 a.a.O.).
Dass der Kläger das Betreuungsgeld ausschließlich verwendet, um Aufwendungen des Pflegebedürftigen zu bestreiten - dann wären die "Einnahmen" im Rahmen des § 33b Abs. 6 EStG steuerunschädlich (vgl. BFH III R 42/00 und III R 98706 a.a.O.) - ist weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich.
- BFH, 17.07.2008 - III R 98/06
Entgeltlichkeit von Pflegeleistungen - Aufteilung des Pflegepauschbetrags
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2017 - 15 K 3228/16
Diese Einschränkung ist hinnehmbar, weil tatsächlich verbleibende außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich nach § 33 EStG geltend gemacht werden können, wenn auch mit der materiell-rechtlichen Einschränkung der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG und der formellen Erschwernis des Nachweises konkreter Aufwendungen (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21.03.2002 III R 42/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 417; vom 17.07.2008 III R 98/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2009, 131;… Mellinghoff a.a.O. Rdn. 14). - FG München, 14.02.1995 - 16 K 2261/94
Einkommensteuer; Pflegepauschbetrag auch bei häuslicher Pflege nur an den …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2017 - 15 K 3228/16
Die überwiegende Literatur fordert eine Pflege in nicht nur untergeordnetem Umfang, d. h. mit mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes (…Loschelder a.a.O. Rdn. 37;… Schüler-Täsch a.a.O. Rdn. 96;… Mellinghoff a.a.O. Rdn. 15; ebenso Urteil des Finanzgerichts München vom 14.02.1995 16 K 2261/94, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 722;… a. A. Endert a.a.o. Rdn. 56).
- BFH, 04.09.2019 - VI R 52/17
Kein Pflege-Pauschbetrag für den amtlich bestellten Betreuer
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13.11.2017 - 15 K 3228/16 E wird als unbegründet zurückgewiesen.Sie beantragen sinngemäß, das Urteil des FG Düsseldorf vom 13.11.2017 - 15 K 3228/16 E aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2015 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 24.10.2016 dahingehend zu ändern, dass ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR angesetzt wird.
- FG Sachsen, 24.01.2024 - 2 K 936/23
Pflege-Pauschbetrag: Mindestpflegedauer - Wohnungsbegriff
Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG kann nur gewährt werden, wenn die Tätigkeit des Steuerpflichtigen eine Mindestpflegedauer von mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes erreicht (Anschluss an FG Düsseldorf, Urteil v. 13.11.2017, 15 K 3228/16 ).