Rechtsprechung
FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 26a Abs. 2 Satz 1; EStG § 33; GG Art. 6
Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Außergewöhnliche Belastungen: - Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Bemessungsgrundlage für zumutbare Eigenbelastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung
Verfahrensgang
- FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06 E
- BFH, 26.03.2009 - VI R 58/08
Papierfundstellen
- DB 2008, 1351
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei …
Auszug aus FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
Entscheidend sei aber in diesem Zusammenhang, dass ein Zusammenleben im Rahmen einer kinderlosen Ehe nicht mehr auf der Grundlage beruhe, die der Entscheidung des BVerfG vom 25.01.1992 1 BvL 30/69 zugrunde liege.Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des BVerfG für Ehegatten eine gesetzliche Benachteiligung gegenüber Ledigen dann hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes - wie im Streitfall - auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt bzw. benachteiligt werden und wenn sich die gesetzliche Regelung vorteilhaft oder zumindest "eheneutral" auswirkt (vgl. BVerfG Beschluss vom 25.01.1972 1 BvL 30/69, in BVerfGE 32, 260 = BStBl II 1972, 325).
- FG München, 08.11.2006 - 9 K 3675/04
Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) …
Auszug aus FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
Letztlich soll die Behandlung von getrennt veranlagten Eheleuten für die Berechnung der außergewöhnlichen Belastung als steuerlicher Einheit auch verhindern, dass diese durch eine geschickte Verteilung der Aufwendungen im Sinne des § 33 EStG eine höhere steuerliche Entlastung erzielen können als zusammenveranlagte Ehegatten (vgl. FG München Urteil vom 08.11.2006 9 K 3675/04, in EFG 2007, 1776, Revision dagegen vom BFH durch Beschluss vom 19.03.2007 III B 191/06 zugelassen, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens III R 18/07).Die Revision war nach § 115 Abs. 2 FGO im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren III R 18/07 zum Urteil des FG München vom 08.11.2006 9 K 3675/04 (in EFG 2007, 1776) zuzulassen.
- BFH, 26.03.2009 - VI R 57/07
Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten
Auszug aus FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
Letztlich soll die Behandlung von getrennt veranlagten Eheleuten für die Berechnung der außergewöhnlichen Belastung als steuerlicher Einheit auch verhindern, dass diese durch eine geschickte Verteilung der Aufwendungen im Sinne des § 33 EStG eine höhere steuerliche Entlastung erzielen können als zusammenveranlagte Ehegatten (vgl. FG München Urteil vom 08.11.2006 9 K 3675/04, in EFG 2007, 1776, Revision dagegen vom BFH durch Beschluss vom 19.03.2007 III B 191/06 zugelassen, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens III R 18/07).Die Revision war nach § 115 Abs. 2 FGO im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren III R 18/07 zum Urteil des FG München vom 08.11.2006 9 K 3675/04 (in EFG 2007, 1776) zuzulassen.
- BFH, 21.07.1993 - X R 24/91
Getrennte Veranlagung von Ehegatten und Möglichkeit einer einheitlichen Absetzung …
Auszug aus FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
Nach § 26 a Abs. 2 Satz 1 EStG werden außergewöhnliche Belastungen gleichermaßen wie bei einer Zusammenveranlagung ermittelt und anschließend - und zwar unabhängig davon, in wessen Person sie entstanden sind - grundsätzlich je zur Hälfte bei beiden Ehegatten berücksichtigt, sofern diese nicht gemeinsam eine andere Aufteilung beantragen (vgl. dazu BFH Urteil vom 21.07.1993 X R 24/91, in BFH/NV 1994, 229).
- BFH, 26.03.2009 - VI R 59/08
Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen bei …
Im Streitfall ist das FA diesen Auslegungsgrundsätzen gefolgt, die auch der Rechtsprechung des Senats und einer Mehrheit der FG entsprechen (s. Senatsurteil vom 28. Juni 1963 VI 39/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 429, Der Betrieb 1963, 1274; Urteile des FG München vom 8. November 2006 9 K 3675/04, EFG 2007, 1776, und FG Münster vom 22. Januar 2008 15 K 3341/06 E, EFG 2008, 612, sowie Beschluss des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Januar 2008 3 V 120/07, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2008, 1131; a.A. nur die Vorentscheidung in EFG 2008, 792).