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   FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06 E   

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https://dejure.org/2008,10074
FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06 E (https://dejure.org/2008,10074)
FG Münster, Entscheidung vom 22.01.2008 - 15 K 3341/06 E (https://dejure.org/2008,10074)
FG Münster, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 15 K 3341/06 E (https://dejure.org/2008,10074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen: - Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage für zumutbare Eigenbelastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1351
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
    Entscheidend sei aber in diesem Zusammenhang, dass ein Zusammenleben im Rahmen einer kinderlosen Ehe nicht mehr auf der Grundlage beruhe, die der Entscheidung des BVerfG vom 25.01.1992 1 BvL 30/69 zugrunde liege.

    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des BVerfG für Ehegatten eine gesetzliche Benachteiligung gegenüber Ledigen dann hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes - wie im Streitfall - auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt bzw. benachteiligt werden und wenn sich die gesetzliche Regelung vorteilhaft oder zumindest "eheneutral" auswirkt (vgl. BVerfG Beschluss vom 25.01.1972 1 BvL 30/69, in BVerfGE 32, 260 = BStBl II 1972, 325).

  • FG München, 08.11.2006 - 9 K 3675/04

    Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
    Letztlich soll die Behandlung von getrennt veranlagten Eheleuten für die Berechnung der außergewöhnlichen Belastung als steuerlicher Einheit auch verhindern, dass diese durch eine geschickte Verteilung der Aufwendungen im Sinne des § 33 EStG eine höhere steuerliche Entlastung erzielen können als zusammenveranlagte Ehegatten (vgl. FG München Urteil vom 08.11.2006 9 K 3675/04, in EFG 2007, 1776, Revision dagegen vom BFH durch Beschluss vom 19.03.2007 III B 191/06 zugelassen, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens III R 18/07).

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 FGO im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren III R 18/07 zum Urteil des FG München vom 08.11.2006 9 K 3675/04 (in EFG 2007, 1776) zuzulassen.

  • BFH, 26.03.2009 - VI R 57/07

    Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
    Letztlich soll die Behandlung von getrennt veranlagten Eheleuten für die Berechnung der außergewöhnlichen Belastung als steuerlicher Einheit auch verhindern, dass diese durch eine geschickte Verteilung der Aufwendungen im Sinne des § 33 EStG eine höhere steuerliche Entlastung erzielen können als zusammenveranlagte Ehegatten (vgl. FG München Urteil vom 08.11.2006 9 K 3675/04, in EFG 2007, 1776, Revision dagegen vom BFH durch Beschluss vom 19.03.2007 III B 191/06 zugelassen, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens III R 18/07).

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 FGO im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren III R 18/07 zum Urteil des FG München vom 08.11.2006 9 K 3675/04 (in EFG 2007, 1776) zuzulassen.

  • BFH, 21.07.1993 - X R 24/91

    Getrennte Veranlagung von Ehegatten und Möglichkeit einer einheitlichen Absetzung

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
    Nach § 26 a Abs. 2 Satz 1 EStG werden außergewöhnliche Belastungen gleichermaßen wie bei einer Zusammenveranlagung ermittelt und anschließend - und zwar unabhängig davon, in wessen Person sie entstanden sind - grundsätzlich je zur Hälfte bei beiden Ehegatten berücksichtigt, sofern diese nicht gemeinsam eine andere Aufteilung beantragen (vgl. dazu BFH Urteil vom 21.07.1993 X R 24/91, in BFH/NV 1994, 229).
  • BFH, 26.03.2009 - VI R 59/08

    Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen bei

    Im Streitfall ist das FA diesen Auslegungsgrundsätzen gefolgt, die auch der Rechtsprechung des Senats und einer Mehrheit der FG entsprechen (s. Senatsurteil vom 28. Juni 1963 VI 39/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 429, Der Betrieb 1963, 1274; Urteile des FG München vom 8. November 2006 9 K 3675/04, EFG 2007, 1776, und FG Münster vom 22. Januar 2008 15 K 3341/06 E, EFG 2008, 612, sowie Beschluss des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Januar 2008 3 V 120/07, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2008, 1131; a.A. nur die Vorentscheidung in EFG 2008, 792).
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