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   FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09   

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FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09 (https://dejure.org/2010,11328)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.08.2010 - 15 K 342/09 (https://dejure.org/2010,11328)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. August 2010 - 15 K 342/09 (https://dejure.org/2010,11328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geltung des Halbabzugsverbots bei Vereinbarung eines symbolischen Kaufpreises

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3c Abs. 2 S. 1 EStG; § 3 Nr. 40 EStG; § 17 Abs. 1 EStG; § 11 Abs. 2 FGO
    Möglichkeit der Berücksichtigung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Bestimmung der Höhe eines angefallenen Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als Einkünfte aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungsverlust nach § 17 EStG; Halbeinkünfteverfahren bei fehlenden Einnahmen; Veräußerungsverlust; Halbeinkünfteverfahren; Fehlende Einnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerungsverlust nach § 17 EStG - Halbeinkünfteverfahren bei fehlenden Einnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
    Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220 hierzu entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen hat (so auch BFH, Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399).

    Der BFH hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, 222 ausgeführt, dass § 3 c Abs. 2 EStG nur dann nicht einschlägig sei, wenn keinerlei Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG angefallen seien, und dies mit dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift begründet.

    Auch in der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass eine derartige Bagatellgrenze - so wünschenswert und wirtschaftlich sinnvoll sie wäre - dem Gesetz nicht entnommen werden könne (so auch FG Düsseldorf, Urteile vom 9. Juli 2010 1 K 337/07 E, Juris Rdnr. 16-18; vom 14. April 2010 2 K 2190/07 F, Juris Rdnr. 24-26; M. Kaufmann/A. Stolte, FR 2009, S. 1121, 1125; J. F. Bron/K. Seidel, DStZ 2009, S. 859, 862; a. A. J-P. Naujok, BB 2009, 2128, 2129).

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
    Diese Situation sei dann gegeben und § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG einschlägig, wenn ein Veräußerungspreis gezahlt werde, nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 3 c Abs. 2 EStG aber nicht, wenn keinerlei Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG angefallen sind (so jüngst BFH, Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFH/NV 2010, 1068).

    In Abgrenzung hierzu hat er festgestellt, dass bei einem Veräußerungspreis die Regelung eingreift (BFH, Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFH/NV 2010, 1022 = Juris Rdnr. 7).

  • BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06

    Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
    Zwar sei in der Vertragsbestimmung des § 9 Abs. 1 der Kreis der begünstigten Gläubiger begrenzt gewesen, jedoch genüge dies im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BStBl. II 2009, 227) und des Finanzgerichts München (Urteil vom 4. Oktober 2006 1 K 893/06).

    Entgegen der Auffassung der Kläger folgt aus dem Urteil des BFH vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BStBl. II 2009, 227 keine Abkehr von dem Erfordernis eines Rangrücktritts für alle Gläubiger als Merkmal eines krisenbestimmten Darlehens.

  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94

    Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
    Die Rechtsprechung des BFH hat dies - im Anschluss an die zu kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - hinsichtlich des Umqualifizierungsgrundes der Kreditunwürdigkeit danach beurteilt, ob die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten noch einen Kredit zu marktüblichen Bedingungen erhalten hätte (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339 mit umfänglichen Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Dementsprechend gehen BFH und BGH davon aus, dass Darlehen oder andere Finanzierungsmaßnahmen stets als kapitalersetzend anzusehen sind, wenn sie von vornherein auch als Krisenfinanzierung angelegt sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1992 II ZR 168/91, Der Betrieb - DB - 1992, 981; BFH, Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94 a. a. O.).

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
    Diese Frage ist bereits Gegenstand des Verfahrens des BFH mit dem Aktenzeichen IX R 31/10.
  • BFH, 16.10.2007 - VIII R 51/06

    Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
    Die Regelung des § 3 c Abs. 2 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung ist nach gefestigten Rechtsprechung des BFH verfassungsgemäß (Urteile vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BStBl. II 2008, 551 und vom 16. Oktober 2007 VIII R 51/06, HFR 2009, 168; Beschluss vom 5. Februar 2009 VIII B 59/08, DStRE 2009, 641).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05

    Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
    Die Regelung des § 3 c Abs. 2 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung ist nach gefestigten Rechtsprechung des BFH verfassungsgemäß (Urteile vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BStBl. II 2008, 551 und vom 16. Oktober 2007 VIII R 51/06, HFR 2009, 168; Beschluss vom 5. Februar 2009 VIII B 59/08, DStRE 2009, 641).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2221/07
    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
    Der Senat schließt sich dieser Auffassung an, zumal die gegen die drei Entscheidungen erhobenen Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden sind (Beschlüsse vom 9. Februar 2010 2 BvR 2221/07 und 2 BvR 2659/07 und vom 8. Juli 2010 2 BvR 727/09).
  • FG Brandenburg, 23.10.2002 - 2 K 1337/00

    Darlehenshingabe einer GmbH an ihren Gesellschafter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
    Eine verjährte Forderung ist nach der Rechtsprechung nur dann nicht mehr werthaltig, wenn ihr Schuldner die Einrede der Verjährung tatsächlich erhoben hat oder aber mit der Einrede ernsthaft zu rechnen ist (BFH, Urteil vom 2. März 1971 II 64/65, BStBl. II 1971, 533, 534; FG Brandenburg, Urteile vom 14. Mai 1997 2 K 1532/96 F, EFG 1998, 27 = Juris Rdnr. 19-21 und vom 23. Oktober 2002 2 K 1337/00, EFG 2003, 261 = Juris Rdnr. 28).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
    Dieser vereinbarte Veräußerungspreis ist im Rahmen des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich im Moment des Entstehens der Forderung beim Kläger als Betriebsvermögensmehrung zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob er ihm zu diesem Zeitpunkt tatsächlich zufließt (BFH, Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897, 902 m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 14.04.2010 - 2 K 2190/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

  • BFH, 05.02.2009 - VIII B 59/08

    Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2 EStG ist geklärt

  • BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2659/07
  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04

    Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer

  • FG Düsseldorf, 09.07.2010 - 1 K 337/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

  • BFH, 02.03.1971 - II 64/65

    Zinsforderung - Verjährung - Uneinbringlichkeit - Bewertung der Gegenleistung -

  • FG Brandenburg, 14.05.1997 - 2 K 1532/96

    Streit über die Höhe des festgestellten Gewinns im Fall einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.1997 - 2 K 2070/96

    Wertansatz eines irrtümlich nicht bilanzierten Wirtschaftsguts

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 100/87

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung durch Ausfall eines

  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 168/91

    Eigenkapitalersetzender Charakter eines selbständigen Schuldversprechens bei GmbH

  • FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06

    Uneinbringlichkeit einer Darlehensforderung nach Veräußerung des

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 63/05

    Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

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