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   FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09 Kg   

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FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09 Kg (https://dejure.org/2009,5852)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2009 - 15 K 37/09 Kg (https://dejure.org/2009,5852)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 15 K 37/09 Kg (https://dejure.org/2009,5852)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung von geleisteten Kindergeldzahlungen wegen Doppelzahlung; Einbehaltung des doppelt gezahlten Kindergeldes als Steuerhinterziehung; Aufhebung oder Änderung des Festsetzungsbescheids der Familienkasse zu Lasten des ...

  • Judicialis

    AO § 155 Abs. 4; ; AO § 173 Abs. 1; ; EStG § 31; ; EStG § 32; ; EStG § 62; ; EStG § 68 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung von geleisteten Kindergeldzahlungen wegen Doppelzahlung - Rückforderung Kindergeld; Doppelzahlung; Mitteilungspflicht bei Änderung der Verhältnisse; Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung von geleisteten Kindergeldzahlungen wegen Doppelzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu viel gezahltes Kindergeld

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rückforderungsrecht der Familienkasse bei zuviel gezahltem Kindergeld beurteilt sich nach rein objektiven Kriterien

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Doppelte Kindergeldzahlung und Steuerhinterziehung

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1519
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 52/69

    Zehnjährige Verjährungsfrist - Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
    Als Handlung kommt dabei nicht nur ein positives Tun, sondern im Falle einer Rechtspflicht zum Handeln auch ein Unterlassen in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1973 VIII R 52/69, BStBl II 1973, 273; vom 21. Oktober 1998 III R 194/84, BStBl II 1989, 216 und vom 13. Februar 2008 IX R 61/07, BFH/NV 2008, 1485-1486).

    Hierfür genügt es, wenn der Steuerpflichtige es für möglich hält und zugleich billigend in Kauf nimmt, dass er durch sein Verhalten eine Steuerhinterziehung verwirklicht (BFH-Urteil vom 16. Januar 1973 a.a.O.).

  • BFH, 18.05.2006 - III R 80/04

    Mitteilung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG keine zur Anlaufhemmung führende Anzeige

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
    Denn die Mitteilung über Änderungen in für das Kindergeld erheblichen Umständen, zu der die Klägerin als Kindergeldberechtigte nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG verpflichtet war, ist nach der Rechtsprechung keine "Anzeige" im Sinne von § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO( BFH-Urteil vom 18. Mai 2006 III R 80/04, BFH/NV 2006, 2323).

    Der Rechtsgrund entfällt, wenn der Festsetzungsbescheid der Familienkasse zu Lasten des Anspruchsberechtigten aufgehoben oder geändert wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2006 III R 80/04, BFH/NV 2006, 2323).

  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 186/78

    Änderung eines Steuerbescheides - Aufhebung eines Steuerbescheides -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
    Denn in diesem Fall verdient er im Hinblick auf die Bestandskraft des Steuerbescheides keinen Vertrauensschutz (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21. Oktober 1980 VIII R 186/78, BFHE 132, 182, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1981, 388).

    Die Beurteilung der Unrichtigkeit des Antrages bestimmt sich vielmehr nach rein objektiven Kriterien (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1980, VIII R 186/78, BStBl II 1981, 388, 38; FG Sachsen, Beschluss vom 02. August 2002 5 V 525/02, zitiert nach [...]).

  • BFH, 13.02.2008 - IX R 61/07

    Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung - Spekulationsbesteuerung 1996

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
    Als Handlung kommt dabei nicht nur ein positives Tun, sondern im Falle einer Rechtspflicht zum Handeln auch ein Unterlassen in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1973 VIII R 52/69, BStBl II 1973, 273; vom 21. Oktober 1998 III R 194/84, BStBl II 1989, 216 und vom 13. Februar 2008 IX R 61/07, BFH/NV 2008, 1485-1486).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
    Dass die Verletzung dieser Mitteilungspflicht der Stellung eines unrichtigen Antrages ab Dezember 1996 gleichsteht, folgt nach Ansicht des Senates auch aus der Rechtsnatur der Kindergeldfestsetzung als Dauerverwaltungsakt (vgl. hierzu: BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).
  • BFH, 22.09.1983 - IV R 227/80

    Mehrere Steuerbescheide - Aufhebung eines Steuerbescheids - Änderung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
    Etwas anderes ergäbe sich nur dann, wenn die Beklagte trotz ihrer Kenntnis von dieser Information unzureichende Ermittlungen zu der Frage des Erhalts von Versorgungsbezügen mit der Folge der Zahlung von Kindergeld angestellt hätte und darüber hinaus dieser Verletzung der Ermittlungspflicht im Verhältnis zu den unzutreffenden Angaben der Klägerin ein erhebliches Gewicht beizumessen wäre (BFH-Urteil vom 22. September 1983 IV R 227/80, BStBl II 1984, 510 und vom 13. November 1985 II R 208/82, BStBl II 1986, 241; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl. 2006, § 174, Tz. 33).
  • BFH, 19.03.1998 - V R 54/97

    Zinsbescheid bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
    Die Vorsatzfeststellung setzt dabei eine Gesamtschau aller Tatumstände des Einzelfalls voraus (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 54/97, BStBl II 1998, 466; ferner: Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 21. September 2000 1 StR 236/00, NStZ 2001, 86).
  • FG Sachsen, 02.08.2002 - 5 V 525/02

    Aussetzung der Vollziehung der Rückforderung von Kindergeld; Zweifache

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
    Die Beurteilung der Unrichtigkeit des Antrages bestimmt sich vielmehr nach rein objektiven Kriterien (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1980, VIII R 186/78, BStBl II 1981, 388, 38; FG Sachsen, Beschluss vom 02. August 2002 5 V 525/02, zitiert nach [...]).
  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
    Etwas anderes ergäbe sich nur dann, wenn die Beklagte trotz ihrer Kenntnis von dieser Information unzureichende Ermittlungen zu der Frage des Erhalts von Versorgungsbezügen mit der Folge der Zahlung von Kindergeld angestellt hätte und darüber hinaus dieser Verletzung der Ermittlungspflicht im Verhältnis zu den unzutreffenden Angaben der Klägerin ein erhebliches Gewicht beizumessen wäre (BFH-Urteil vom 22. September 1983 IV R 227/80, BStBl II 1984, 510 und vom 13. November 1985 II R 208/82, BStBl II 1986, 241; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl. 2006, § 174, Tz. 33).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 236/00

    Bedingter Vorsatz bei Mord; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Erschöpfende

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
    Die Vorsatzfeststellung setzt dabei eine Gesamtschau aller Tatumstände des Einzelfalls voraus (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 54/97, BStBl II 1998, 466; ferner: Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 21. September 2000 1 StR 236/00, NStZ 2001, 86).
  • BFH, 21.10.1988 - III R 194/84

    Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und

    Denn diese ist darauf zurückzuführen, dass der Kläger jedenfalls seiner besonderen Mitwirkungspflicht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht nachgekommen war, indem er den Arbeitgeberwechsel gegenüber der Familienkasse nicht anzeigte (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Juni 2009  15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519, unter 2.a; Urteil des FG Köln vom 17. September 2009  10 K 4058/08, EFG 2010, 380, unter 3.b bb).

    Denn die Befugnis nach § 174 Abs. 2 AO steht der Behörde zu, die den fehlerhaften Bescheid erlassen hat (vgl. im Ergebnis BFH-Urteil vom 9. Mai 2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, Rz 20 ff., zu § 174 Abs. 1 AO; Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2009, 1519, unter 2.; Urteil des FG Köln in EFG 2010, 380, unter 2.b).

  • FG Köln, 17.09.2009 - 10 K 4058/08

    Finanzrechtliche Auswirkungen einer doppelten Antragstellung und eines doppelten

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des FG Düsseldorf im Urteil vom 18. Juni 2009 15 K 37/09 Kg (EFG 2009, 1519) an.

    Die Mitteilungspflicht des Klägers im Streitfall ergibt sich aus § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG (FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2009 15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519).

    Deshalb kann der Fall nicht anders beurteilt werden, als wenn jeden Monat ein neuer Antrag gestellt und daraufhin das Kindergeld festgesetzt würde, sodass sich die Erklärungspflichten des Antragstellers nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung beschränken können (FG Düsseldorf im Urteil vom 18. Juni 2009 15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519).

    Die eine Steuerhinterziehung ausfüllenden Tatbestandsmerkmale muss er dabei im Rahmen einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" zutreffend erfassen; bezogen auf den Fall der Steuerhinterziehung durch Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile bedeutet dies, dass er es zumindest für möglich halten muss, dass er auf die Gewährung oder Belassung der Vergünstigung keinen Rechtsanspruch hat bzw. dass die Voraussetzungen für die Gewährung nachträglich weggefallen sind (FG Düsseldorf im Urteil vom 18. Juni 2009 15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519 m.w.N.).

  • FG München, 16.10.2012 - 9 K 1226/12

    Kindergeld; leichtfertige Steuerverkürzung; Festsetzungsverjährung

    Die Ausgestaltung der Festsetzung als Dauerverwaltungsakt führt also nicht dazu, dass sich die Erklärungspflichten des Antragstellers auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung beschränken, was sich auch aus § 68 EStG ergibt (vgl. auch Finanzgericht - FG - Düsseldorf Urteil vom 18. Juni 2009 15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519 und FG Köln Urteil vom 17. September 2009 10 K 4058/08, EFG 2010, 380).
  • FG Köln, 26.02.2014 - 12 K 1957/13

    Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld

    Dies bedeutet, dass er es zumindest für möglich halten muss, auf die Gewährung oder Belassung einer Steuervergünstigung keinen Rechtsanspruch zu haben (vgl. Urteil des Finanzgerichts -FG- Düsseldorf vom 18. Juni 2009 15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519 und Urteil des FG Köln vom 17. September 2009 10 K 4058/08, EFG 2010, 380).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 4 K 1507/09

    Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung bewertet werden.

    3) Schließlich ermöglicht auch § 174 Abs. 2 AO die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung (vergl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2009 15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519; Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17. September 2009 10 K 4058/08, n.v., JURIS).
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