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   FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07   

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https://dejure.org/2008,6408
FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07 (https://dejure.org/2008,6408)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2008 - 15 K 40/07 (https://dejure.org/2008,6408)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 15 K 40/07 (https://dejure.org/2008,6408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rücklage für Ersatzbeschaffung: Frist für die Durchführung einer Ersatzbeschaffungsmaßnahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG
    Bilanzierung einer Forderung auf Zahlung einer Versicherungsentschädigung; Zuordnung von unbestrittenen Schadensersatzforderungen zum Betriebsvermögen; Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung; Bildung einer Rücklage auf Grund des Ausscheidens eines beweglichen ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    FG bestätigt Begrenzung des Ersatzbeschaffungszeitraums in R 6.6. EStR

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35
    Rechtmäßigkeit der gewinnerhöhenden Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach sechs Jahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit der gewinnerhöhenden Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach sechs Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzbeschaffung für die abgebrannte Scheune

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    FG bestätigt Begrenzung des Ersatzbeschaffungszeitraums in R 6.6 EStR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1692
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07
    Die Rechtsprechung scheint im Gegensatz zur steuerlichen Verwaltungsregelung in R. 35 EStR - nur - darauf abzustellen, ob die Absicht der Ersatzbeschaffung endgültig aufgegeben wurde, ohne jedoch, wie in 35 Abs. 4 Satz 5 EStR ausgeführt - eine Frist zur Ersatzbeschaffung zu entwickeln und Modalitäten für eine ggf. erforderliche Fristverlängerung einzuführen (Urteile des BFH vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BStBl II 1992, 392 und vom 19. Dezember 1972 VII R 29/70, BStBl II 1973, 297).

    Allerdings boten die den Entscheidungen des BFH zugrunde liegenden Sachverhalte auch keinen Anlass, sich mit dieser Fragestellung auseinander zu setzen, weil in einem Fall das Grundstück mit dem abgebrannten Gebäude bereits drei Jahre nach dem Brand veräußert wurde (Urteil des BFH vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 a.a.O.), so dass aus diesem Grund die Möglichkeit zur Ersatzbeschaffung entfiel, und im anderen Fall von vornherein Zweifel an der Eigenschaft als Ersatzwirtschaftsgut bestanden (Urteil des BFH vom 19. Dezember 1972 VII R 29/70 a.a.O.).

  • BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02

    Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in R 35 EStR übernommenen Grundsätzen zur Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder in Folge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (Urteil des BFH vom 22. Januar 2004 IV R 65/02, BStBl II 2004, 421 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97

    Brandentschädigungsforderung-Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07
    Der Umstand, dass die Forderung unverzinslich war, begründet keine Teilwertabschreibung (Urteil des BFH vom 4. Februar 1999 IV R 57/97, BStBl II 1999, 602).
  • BFH, 30.11.1988 - I R 114/84

    Anschaffungskosten und Teilwert bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07
    Als Anschaffungskosten einer Forderung gilt der Nennbetrag, auch dann, wenn die Forderung unverzinslich ist (Urteil BFH vom 30. November 1988 I R 114/84, BStBl II 1990, 117).
  • BFH, 19.12.1972 - VIII R 29/70

    Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Sachentschädigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07
    Die Rechtsprechung scheint im Gegensatz zur steuerlichen Verwaltungsregelung in R. 35 EStR - nur - darauf abzustellen, ob die Absicht der Ersatzbeschaffung endgültig aufgegeben wurde, ohne jedoch, wie in 35 Abs. 4 Satz 5 EStR ausgeführt - eine Frist zur Ersatzbeschaffung zu entwickeln und Modalitäten für eine ggf. erforderliche Fristverlängerung einzuführen (Urteile des BFH vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BStBl II 1992, 392 und vom 19. Dezember 1972 VII R 29/70, BStBl II 1973, 297).
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