Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13 E, G |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Beteiligung eines für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers - Teilprüfung durch die Steuerfahndung aufgrund vereinbarter Arbeitsteilung - Abschlussbefugnis des Sachgebietsleiters der Steuerfahndung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Abgabenordnung | Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13 E, G
- BFH, 27.06.2018 - X R 17/17
Papierfundstellen
- EFG 2017, 1635
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
Unwirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung wegen fehlender Mitwirkung des …
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13
Nach Ansicht von Wüllenkemper (Anmerkung zur a. A. des FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 21.09.2012 3 K 2493/10, EFG 2013, 186) möge es zwar so sein, dass eine tatsächliche Verständigung nicht nach zivilrechtlichen Regeln genehmigt werden könne. - BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92
Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201 …
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13
Nach dem BFH-Urteil vom 28.07.1993 XI R 68/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 290 kommt dann, wenn ein entscheidungsbefugter Beamter an der Schlussbesprechung nicht teilgenommen hat, eine Vertretung nicht in Betracht. - BFH, 01.09.2009 - VIII R 78/06
Sinn und Zweck, Rechtsnatur, Gegenstand und Widerruf einer tatsächlichen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13
Zudem wäre selbst dann, wenn man hier eine Drohung als Anfechtungsgrund gemäß § 123 des Bürgerlichen Gesetzbuchs -BGB- bejahen würde, jedenfalls die einjährige Anfechtungsfrist nach § 124 Abs. 1 BGB im Streitfall verstrichen; die Einsprüche hatte der Kläger noch nicht näher begründet (vgl. BFH-Urteil vom 01.09.2009 VIII R 78/06, BFH/NV 2010, 593).
- FG Niedersachsen, 19.09.2007 - 12 K 334/05
Anforderungen an die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung; …
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 19.09.2007 12 K 334/05, EFG 2008, 180, entschieden, dass bei einer sog. veranlagenden Betriebsprüfung das BP-Finanzamt auch befugt ist, mit dem Steuerpflichtigen ohne Beteiligung des beauftragenden Finanzamts eine tatsächliche Verständigung abzuschließen. - BFH, 25.11.1997 - IX R 47/94
Rechtmäßigkeit der Ansetzung der Kostenmiete als Mietwert für die selbstgenutzte …
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13
Urteil vom 25.11.1997 IX R 47/94, BFH/NV 1998, 580, konnte offen bleiben, ob eine durch einen nicht entscheidungsbefugten Amtsträger getroffene Absprache die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung entfaltet, wenn sie nachträglich durch den Sachgebietsleiter genehmigt wird. - BFH, 16.10.2006 - I B 228/04
Zur Bindungswirkung einer verbindlichen Zusage, einer tatsächlichen Verständigung …
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13
Im BFH-Beschluss vom 16.10.2006 I B 228/04, juris, war die Frage der Genehmigung nicht entscheidungserheblich. - BFH, 07.07.2004 - X R 24/03
Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13
Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung setzt voraus, dass sie sich auf Sachverhaltsfragen bezieht, der Sachverhalt die Vergangenheit betrifft, die Sachverhaltsermittlung erschwert ist, auf Seiten der Finanzbehörde ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt ist und die tatsächliche Verständigung nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 07.07.2004 X R 24/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 975).
- BFH, 27.06.2018 - X R 17/17
Tatsächliche Verständigung - Beteiligung des für die Steuerfestsetzung …
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. September 2016 15 K 4018/13 E,G aufgehoben.Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1635 veröffentlichten Urteil hinsichtlich der streitigen Gewinnerhöhungen der Steufa ab.