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   FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10   

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FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10 (https://dejure.org/2012,53070)
FG Köln, Entscheidung vom 24.10.2012 - 15 K 4041/10 (https://dejure.org/2012,53070)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 15 K 4041/10 (https://dejure.org/2012,53070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewerbesteuermessbetrag: Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausüben des Gewerbebetriebs einer GbR hinsichtlich Einkunftserzielung aus Übersetzertätigkeit und Dolmetschertätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs 1; EStG § 15 Abs 3 Nr 1
    Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freiberufler - Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übersetzungsbüro: Gewerbe oder Freiberufler?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1768
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 02. Oktober 2003, BStBl II 2004, 363 und im Urteil vom 24. April 1997, BStBl II 1997, 567, komme eine Umqualifizierung von Einkünften nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht in Betracht, wenn eine gemischte Tätigkeit als einheitliche Gesamtbetätigung anzusehen sei.

    Infolge dessen muss eine gemischte Tätigkeit, unabhängig von der "Abfärbetheorie", danach qualifiziert werden, welche Tätigkeit der Gesamtbetätigung das Gepräge gibt (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1997 IV R 60/95, BStBl II 1997, 567; vom 1. Februar 1979 IV R 113/76, BStBl II 1979, 574).

    Diese Rechtsprechung ist von Bedeutung, wenn ein Steuerpflichtiger sowohl eine - originär - freiberufliche als auch eine - originär - gewerbliche Tätigkeit ausübt (im BFH-Verfahren IV R 60/95 war dies die Tätigkeit als beratender Ingenieur (freiberuflich) unter gleichzeitigem Verkauf von Computerhardware (gewerblich)).

  • BFH, 29.11.2001 - IV R 91/99

    Für die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft ist bei

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
    Nur bei einem sehr geringen Anteil der gewerblichen Tätigkeit greift die umqualifizierende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht ein (BFH, Urteil vom 29. November 2001 IV R 91/99, BStBl II 2002, 221 ff., 224, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ein gewerblicher Anteil von mehr als 6 v. H. wurde vom Bundesfinanzhof schon als schädlich eingestuft (BFH-Urteil vom 29. November 2001 IV R 91/99, a.a.O.; vom 10: August 1994 I R 133/93; BStBl II 1995, 171).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit im Beschluss vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04 festgestellt (BVerfGE 120, 1 ff.).

    Auch insoweit hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04 (a.a.O.) die Verfassungsmäßigkeit bejaht.

  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
    Fehlt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen der "Stempel seiner Persönlichkeit", so ist sie - auch im Bereich der Katalogberufe - keine freiberufliche (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, DStRE 2001, 577, 578).

    Auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der u.a. die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung und die stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, vermag daher die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00 a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 10.08.1994 - I R 133/93

    Übt der Inhaber einer Steuerberaterpraxis neben seiner freiberuflichen auch eine

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
    Ein gewerblicher Anteil von mehr als 6 v. H. wurde vom Bundesfinanzhof schon als schädlich eingestuft (BFH-Urteil vom 29. November 2001 IV R 91/99, a.a.O.; vom 10: August 1994 I R 133/93; BStBl II 1995, 171).
  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
    Dieser Grundsatz gebietet u.a. für Steuergläubiger und Steuerpflichtigen gleichermaßen, auf die Belange des anderen Teils Rücksicht zu nehmen und sich zu seinem eigenen früheren Verhalten nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise in Widerspruch zu setzen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 1992 X R 47/88, BStBl II 1993, 174 m.w.N.).
  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
    Die Disposition des Steuerpflichtigen stellt, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Verwirkung vorliegen, eine eigenständige Voraussetzung dar, ohne die sich der Steuerpflichtige auf den Grundsatz von Treu und Glauben nicht berufen kann (vgl. zur Disposition des Steuerpflichtigen auch BFH-Urteil vom 23.05.1989 X R 17/85, BStBl II 1989, 879 m.w.N.).
  • BFH, 02.12.1980 - VIII R 32/75

    Hersteller eines Films ist nur Künstler, wenn er in allen bestimmenden Bereichen

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
    Im Bezug auf Übersetzungsbüros hat der Bundesfinanzhof die vorstehenden Grundsätze dahingehend konkretisiert, dass der individuelle, über die Leitungsfunktion hinausgehende Einsatz eines Steuerpflichtigen, der die wichtigste Sprache seines Übersetzungsbüros beherrscht, den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen muss, wenn die Voraussetzungen für ein freiberufliches Unternehmen gegeben sein sollen (BFH-Beschluss vom 10. August 1993 IV B 1/92, BFH/NV 1994, 168; Urteil vom 5. Dezember 1968 IV R 125/66, BStBl. II 1969, 165; Urteil vom 2. Dezember 1980 VIII R 32/75, BStBl. II 1981, 170 ff.; Urteil vom 11. September 1968 I R 173/66, BStBl. II 1968, 820 ff.; ebenso: BFH-Beschluss vom 12.6.1996 IV B 121/95, BFH/NV 1997, 25).
  • BFH, 15.12.1966 - V 181/63

    Umsatzsteuerzahlungen wegen Verpachtung von Stadtreklame und wegen der

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
    Dabei ist es anerkanntes Recht, dass das Finanzamt auch außerhalb einer verbindlichen Zusage (§§ 204 ff. AO) oder einer verbindlichen Auskunft nach Treu und Glauben an eine Zusicherung, eine zweifelhafte Rechtsfrage in einem bestimmten Sinne zu beurteilen, gebunden sein kann und hieraus verpflichtet ist, bei einer späteren Veranlagung der Zusicherung gemäß zu handeln (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1958 I 176/57 U, BStBl III 1959, 52; vom 15.12.1966 V 181/63, BStBl III 1967, 212; vom 13.01.1970 I R 122/67, BStBl II 1970 352).
  • BFH, 18.11.1958 - I 176/57 U

    Bindung des Finanzamtes an eine Zusage auch bei veränderten Tatsachen

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
    Dabei ist es anerkanntes Recht, dass das Finanzamt auch außerhalb einer verbindlichen Zusage (§§ 204 ff. AO) oder einer verbindlichen Auskunft nach Treu und Glauben an eine Zusicherung, eine zweifelhafte Rechtsfrage in einem bestimmten Sinne zu beurteilen, gebunden sein kann und hieraus verpflichtet ist, bei einer späteren Veranlagung der Zusicherung gemäß zu handeln (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1958 I 176/57 U, BStBl III 1959, 52; vom 15.12.1966 V 181/63, BStBl III 1967, 212; vom 13.01.1970 I R 122/67, BStBl II 1970 352).
  • BFH, 16.07.1964 - V 92/61 S

    Zulässigkeit des Abzugs von Kaffeesteuer - Einbeziehung von Kaffeesteuer in die

  • BFH, 26.10.1962 - VI 215/61 U

    Konsequenz eines zu Unrecht zugelassenen teilweisen Abzugs von anschaffungsnahen

  • BFH, 11.09.1968 - I R 173/66

    Selbständige Tätigkeit - Eigenverantwortliche Tätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit -

  • BFH, 13.01.1970 - I R 122/67

    Treu und Glauben - Umwandlung einer Einzelfirma - GmbH - Geschäftsaufgabe -

  • BFH, 05.12.1968 - IV R 125/66

    Eigenverantwortliche Tätigkeit des Leiters einer privaten Schule mit mehreren

  • BFH, 12.06.1996 - IV B 121/95

    Voraussetzung der Geltung einer Kommanditgesellschaft als Gewerbebetrieb

  • BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92

    Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit unter steuerlichen

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01

    Einkünfte eines Arztes aus Privatklinik

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

  • BFH, 01.02.1979 - IV R 113/76

    Zur Gewerbesteuerpflicht - a) von Tierärzten, die Medikamente und Impfstoffe

  • BFH, 08.05.1991 - I B 132/90

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§

  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 45/13

    Zur Qualifizierung der Tätigkeit einer Personengesellschaft, die auf technische

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. Oktober 2012  15 K 4041/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG hat die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1768 veröffentlichten Gründen mit Urteil vom 24. Oktober 2012  15 K 4041/10 abgewiesen.

  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10

    Änderung wegen neuer Tatsache, Treu und Glauben, Verletzung von

    Es werde daher nochmals auf den Antrag gemäß § 163 AO hingewiesen und ausdrücklich eine abweichende Steuerfestsetzung im Rahmen der Entscheidung über die Einspruchsverfahren durch Freistellung eines Altersvorsorgevermögens von mindestens 150.000 EUR beantragt (Bl. 70 ff. der Prozessakte 15 K 4041/10).

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz der Klägerin vom 12. Oktober 2011 (Blatt 236 der Prozessakte 15 K 4041/10) und den ergänzenden Sach- und Rechtsvortrag ihre Gesellschafter in der mündlichen Verhandlung verwiesen.

  • FG Hamburg, 10.09.2013 - 3 K 80/13

    Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und

    Eine aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich ausgeübte Tätigkeit liegt nur vor, wenn die persönliche Teilnahme des Berufsträgers an der praktischen Arbeit in ausreichendem Umfang gewährleistet ist (BFH-Urteile vom 26.01.2011 VIII R 29/08, BFH/NV 2011, 1314; vom 15.12.2010 VIII R 37/09, BFH/NV 2011, 1303; Urteil des FG Köln vom 24.10.2012 15 K 4041/10, juris).
  • FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 157/14

    Freiberufliche Einkünfte beim Betrieb einer Kindertagesstätte - Abgrenzung zu

    aaa) (1) Eine aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich ausgeübte Tätigkeit liegt nur vor, wenn die persönliche Teilnahme des Berufsträgers an der praktischen Arbeit in ausreichendem Umfang gewährleistet ist (BFH-Urteile vom 26.01.2011 VIII R 29/08, BFH/NV 2011, 1314; vom 15.12.2010 VIII R 37/09, BFH/NV 2011, 1303; FG Köln, Urteil vom 24.10.2012 15 K 4041/10, juris).
  • FG Köln, 26.07.2017 - 3 K 1384/14

    Gewerbesteuer: Tätigkeit als Personalberater unterliegt der Gewerbesteuer

    Der Beklagte bzw. das zuvor für den Kläger zuständige Finanzamt A haben über diese fehlerhafte Einkünftequalifizierung hinaus keinen Vertrauenstatbestand geschaffen, auf den der Kläger ein Vertrauen in das Fortbestehen der fehlerhaften Besteuerung stützen könnte (vgl. FG Köln 24.10.2012 - 10 K 4041/10, EFG 2013, 1768).
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