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   FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 4316/12 Kg   

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https://dejure.org/2013,5385
FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 4316/12 Kg (https://dejure.org/2013,5385)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2013 - 15 K 4316/12 Kg (https://dejure.org/2013,5385)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2013 - 15 K 4316/12 Kg (https://dejure.org/2013,5385)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, nichtselbständig tätigen deutschen Staatsangehörigen - Berechtigung bei Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter in Polen - Bedeutung der Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EGV Nr. 987/2009

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, nichtselbständig tätigen deutschen Staatsangehörigen - Berechtigung bei Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter in Polen - Bedeutung der Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EGV Nr. 987/2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 04.02.2016 - III R 17/13

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. März 2013  15 K 4316/12 Kg aufgehoben.
  • FG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - 6 K 4193/10

    Anspruch auf inländisches Kindergeld eines polnischen Staatangehörigen für bei

    Im Übrigen verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil des FG Düsseldorf vom 13. März 2013 15 K 4316/12 Kg, juris.
  • FG Münster, 14.08.2013 - 2 K 4354/10

    Kindergeldberechtigung des in Deutschland von Sozialleistungen lebenden Vaters

    Zum anderen ergibt sich nach der herrschenden Meinung in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, aus der sog. Familienbetrachtung in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der DVO (EG) Nr. 987/2009 keine Fiktion dahin, dass alle Familienangehörigen unter die deutschen Rechtsvorschriften fallen und demnach auch einen --den Anspruch des den deutschen Rechtsvorschriften unterliegenden Elternteils gegebenenfalls verdrängenden-- Kindergeldanspruch erlangen (vgl. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.12.2011, 2 K 2085/10, EFG 2012, 716; FG Münster, Urteil vom 24.01.2013 11 K 3406/11 Kg, AO, EFG 2013, 633; FG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2013 15 K 4316/12 Kg, juris; a.A. FG Bremen, Urteil vom 10.11.2011, 3 K 26/11, EFG 2012, 143).
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