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   FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08 Kg   

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https://dejure.org/2009,6097
FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08 Kg (https://dejure.org/2009,6097)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.2009 - 15 K 4723/08 Kg (https://dejure.org/2009,6097)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 2009 - 15 K 4723/08 Kg (https://dejure.org/2009,6097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldanspruch in der Zeit nach Abschluss des Studiums und der Aufnahme einer weiteren Berufsausbildung; Anerkennung einer Ausbildung zum Patentanwalt i.R.e. Vollzeiterwerbstätigkeit als Berufsausbildung; Wertung der Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten als ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 63 Abs. 1; ; EStG § 66 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch in der Zeit nach Abschluss des Studiums und der Aufnahme einer weiteren Berufsausbildung; Vollzeiterwerbstätigkeit; Einkünftegrenze; Kürzungsmonate; Meistbegünstigungsprinzip

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch in der Zeit nach Abschluss des Studiums und der Aufnahme einer weiteren Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Studium und Beruf - und das Kindergeld

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 2040
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
    Die Berufsausbildung dauert solange an, wie das Kind sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2000, 473 m.w.N.).

    Hiervon ist nach ständiger Rechtsprechung selbst dann auszugehen, wenn die Ausbildungsmaßnahme Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht in überwiegendem Umfang in Anspruch nimmt (BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701), weil es beispielsweise neben einem Studium erwerbstätig ist (BFH-Urteile vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473 und vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655).

  • BFH, 15.09.2005 - III R 67/04

    Keine Berücksichtigung als Kind für die Dauer seiner Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
    Die Zeit der Vollzeiterwerbstätigkeit wird insoweit nicht als Ausbildungszeit im Sinne der genannten Vorschrift angesehen, da es hier an einer verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern infolge einer Unterhaltssituation des Kindes fehlt (BFH-Urteil vom 15.09.2005 III R 67/04, BStBl II 2006, 305).

    Denn der BFH hat, anders als es das BZSt meint, die frühere und im Regelfall begünstigende Regelung (vgl. BFH-Urteil vom 15.09.2005, a.a.O.) nicht aufgegeben.

  • BFH, 15.03.2007 - III R 25/06

    Kindergeld; Jahresgrenzbetrag; Insolvenzgeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
    Die Einkünfte seines Sohnes aus seiner Tätigkeit als angestellter Patentanwaltskandidat im Zeitraum Oktober bis Dezember 2008 in Höhe von insgesamt 12.800,- EUR brutto seien nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-, wie sie sich aus dem Urteil vom 15. März 2007, III R 25/06, BFH/NV 2007, 1481 ergebe, nicht zu berücksichtigen, da es sich bei der Tätigkeit seines Sohnes um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handele.

    Im Hinblick darauf, dass das Kindergeld der Unterhaltssituation der Eltern Rechnung tragen soll, hat der BFH seine Rechtsprechung jedoch dahingehend ergänzt, dass die Vollzeiterwerbstätigkeit den Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG ausnahmsweise dann nicht entfallen lassen soll, wenn unter Einbeziehung der Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit der Jahresgrenzbetrag nicht überschritten wird, weil bei einer solchen Sachlage die Unterhaltssituation und die dadurch geminderte Leistungsfähigkeit der Eltern fortbesteht (ebenso: BFH-Urteil vom 15.03.2007 III R 25/06, BFH/NV 2007, 1481).

  • BFH, 16.11.2006 - III R 15/06

    Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
    Diese Beurteilung entspreche auch der Entscheidung des BFH vom 16.11.2006, III R 15/06, BStBl. II 2008, 56, in der der BFH klargestellt habe, dass auch die Einkünfte aus einer Vollzeiterwerbstätigkeit einzubeziehen seien, wenn für einen Tag des jeweiligen Monats ein Berücksichtigungstatbestand erfüllt sei.

    An diesen Grundsätzen hat der BFH in der vom Beklagten angeführten Entscheidung vom 16.11.2006, III R 15/06, BStBl. II 2008, 56 ausdrücklich festgehalten.

  • BFH, 14.01.2000 - VI R 11/99

    Auslandspraktikum als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Januar 2000 VI R 11/99, BFHE 191, 50, BStBl II 2000, 199).
  • FG Köln, 12.03.2009 - 10 K 3830/08

    Rückforderung von Kindergeld wegen Überschreitung des Jahresgrenzbetrags; Umfang

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
    Diesen Rechtsprechungsgrundsätzen schließt sich der Senat an (vgl. auch Urteile des FG Köln vom 12.03.2009 10 K 3830/08, EFG 2009, 1241, des FG Düsseldorf vom 15.11.2007 14 K 2543/07 Kg, EFG 2008, 627 und des FG Münster vom 16.07.2008 10 K 4881/07 Kg, EFG 2008, 1636).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 61/01

    Zivildienst und Studium als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
    Demgemäß erfüllt auch ein berufsbegleitendes - d.h. neben einer Erwerbstätigkeit unternommenes - Studium grundsätzlich den Tatbestand der Berufsausbildung, wenn der Studierende diese Ausbildung ernsthaft und nachhaltig betreibt, d.h. dem Studium tatsächlich nachgeht (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2002, VIII R 61/01, BStBl II 2002, 807 m.w.N.).
  • FG Münster, 16.07.2008 - 10 K 4881/07

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
    Diesen Rechtsprechungsgrundsätzen schließt sich der Senat an (vgl. auch Urteile des FG Köln vom 12.03.2009 10 K 3830/08, EFG 2009, 1241, des FG Düsseldorf vom 15.11.2007 14 K 2543/07 Kg, EFG 2008, 627 und des FG Münster vom 16.07.2008 10 K 4881/07 Kg, EFG 2008, 1636).
  • BFH, 17.06.2010 - III R 49/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie im Hinblick auf vergleichbare beim BFH anhängige Revisionsverfahren (vgl. z. B. III R 3/09 und III R 49/09) zugelassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
  • BFH - III R 3/09 (anhängig)
    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie im Hinblick auf vergleichbare beim BFH anhängige Revisionsverfahren (vgl. z. B. III R 3/09 und III R 49/09) zugelassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
  • BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

  • FG Düsseldorf, 15.11.2007 - 14 K 2543/07

    Berücksichtigung der Zeiten eines berufsbegleitenden neben einer Erwerbstätigkeit

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