Rechtsprechung
FG Münster, 19.05.2015 - 15 K 496/11 U |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerfreiheit sonstiger Leistungen in der Form der Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen, Apparaten und Personal an Partnerschaftsgesellschaften
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerfreiheit sonstiger Leistungen in der Form der Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen, Apparaten und Personal an Partnerschaftsgesellschaften
- rechtsportal.de
Umsatzsteuerfreiheit sonstiger Leistungen in der Form der Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen, Apparaten und Personal an Partnerschaftsgesellschaften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 von erbrachten sonstigen Leistungen (Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen und Personal) von Gemeinschaften gegenüber Partnerschaftsgesellschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.05.2015 - 15 K 496/11 U
- BFH - V R 40/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- EFG 2016, 334
- NZG 2016, 1000
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 24.09.2004 - V B 177/02
USt - Überlassung einer Zahnarztpraxiseinrichtung
Auszug aus FG Münster, 19.05.2015 - 15 K 496/11
Nach Auffassung des BFH (Beschluss vom 24.09.2004 V B 177/02, BFH/NV 2005, 258) erscheint es zudem nicht sachwidrig, die Umsätze aus der Überlassung von Praxiseinrichtung den Umsätzen eines kommerziellen Vermietungs- oder Leasingunternehmens gleich zu stellen. - BFH, 01.12.2010 - XI R 43/08
Zu den Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft …
Auszug aus FG Münster, 19.05.2015 - 15 K 496/11
Denn insoweit würde es jedenfalls an einer finanziellen Eingliederung fehlen, da nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH Voraussetzung ist, dass der Organträger selbst an der Organgesellschaft beteiligt ist, und nicht nur die Gesellschafter des Organträgers an der Organgesellschaft mit Stimmenmehrheit beteiligt sind (BFH-Urteil vom 2.12.2010 XI R 43/08, BFHE 232, 550). - BFH, 11.12.2013 - XI R 17/11
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der …
Auszug aus FG Münster, 19.05.2015 - 15 K 496/11
Der Senat kommt auch mit Blick auf die Vorlage des BFH vom 11.12.2013 im Verfahren XI R 17/11 an den EuGH (C-108/14), bezüglich der Frage, ob auch eine Personengesellschaft in das Unternehmen eines anderen Steuerpflichtigen eingegliedert werden kann, nicht dazu, dass vorliegend von einer Organschaft auszugehen wäre.
- EuGH, 16.07.2015 - C-108/14
Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …
Auszug aus FG Münster, 19.05.2015 - 15 K 496/11
Der Senat kommt auch mit Blick auf die Vorlage des BFH vom 11.12.2013 im Verfahren XI R 17/11 an den EuGH (C-108/14), bezüglich der Frage, ob auch eine Personengesellschaft in das Unternehmen eines anderen Steuerpflichtigen eingegliedert werden kann, nicht dazu, dass vorliegend von einer Organschaft auszugehen wäre. - EuGH, 05.06.1997 - C-2/95
SDC / Skatteministeriet
Auszug aus FG Münster, 19.05.2015 - 15 K 496/11
Auch der Grundsatz der Neutralität steht insoweit der Belastung von Vorleistungen mit Umsatzsteuer nicht entgegen; dies folgt aus den EuGH-Urteilen v. 05.06.1997 Rs. C-2/95 SDC und vom 13.12.2001 Rs. C-235/00 CSC. - EuGH, 13.12.2001 - C-235/00
CSC Financial Services
Auszug aus FG Münster, 19.05.2015 - 15 K 496/11
Auch der Grundsatz der Neutralität steht insoweit der Belastung von Vorleistungen mit Umsatzsteuer nicht entgegen; dies folgt aus den EuGH-Urteilen v. 05.06.1997 Rs. C-2/95 SDC und vom 13.12.2001 Rs. C-235/00 CSC.