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   VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5140/15   

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VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5140/15 (https://dejure.org/2017,15888)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2017 - 15 K 5140/15 (https://dejure.org/2017,15888)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 15 K 5140/15 (https://dejure.org/2017,15888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befriedung einer Grundfläche nach dem Bundesjagdgesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befriedung einer Grundfläche nach dem Bundesjagdgesetz

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5140/15
    BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006, 1 BvR 2084/05, m. w. Nw. aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, juris Rdnr. 5 f.

    BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006, a. a. O., Rdnr. 12 ff.

    BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006, a. a. O., Rdnr. 18 f.

    BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006, a. a. O., Rdnr. 22 f.

    BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006, a. a. O., Rdnr. 26.

  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5140/15
    EGMR, Urteil vom 26. Juni 2012, 9300/07, juris (Rdnr. 80).

    EGMR, Urteil vom 26. Juni 2012, 9300/07, juris (Rdnr. 574).

  • VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5481/15

    Befriedung; ethisch; Jagdgenossenschaft; Klagebefugnis; Drittschutz

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5140/15
    Die Beigeladene hat vor dem erkennenden Gericht gegen den Bescheid des Beklagten vom 2. Juli 2015 mit dem Ziel Klage (15 K 5481/15) erhoben, die Befriedungsentscheidung des Beklagten vom 2. Juli 2015 aufzuheben; zudem hat die Klägerin in dem Verfahren 15 K 6814/16 vor dem erkennenden Gericht gegen den Beklagten mit dem Begehren Klage erhoben, ihre Grundfläche angesichts der dort vorhandenen Einzäunung zum befriedeten Bezirk zu erklären.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie - einschließlich der dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten - der Verfahren 15 K 5481/15 und 15 K 6814/16.

  • VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 6814/16

    Jagd; Befriedung; Einwechseln; Auswechseln; Wild; abgeschlossen; dauerhaft;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5140/15
    Die Beigeladene hat vor dem erkennenden Gericht gegen den Bescheid des Beklagten vom 2. Juli 2015 mit dem Ziel Klage (15 K 5481/15) erhoben, die Befriedungsentscheidung des Beklagten vom 2. Juli 2015 aufzuheben; zudem hat die Klägerin in dem Verfahren 15 K 6814/16 vor dem erkennenden Gericht gegen den Beklagten mit dem Begehren Klage erhoben, ihre Grundfläche angesichts der dort vorhandenen Einzäunung zum befriedeten Bezirk zu erklären.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie - einschließlich der dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten - der Verfahren 15 K 5481/15 und 15 K 6814/16.

  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5140/15
    EGMR, Urteil vom 29. April 1999, Rs. 25088/94, 28331/95, 28443/95 - Chassagnou / Frankreich, NJW 1999, S. 3695.
  • OVG Hamburg, 12.04.2018 - 5 Bf 51/16

    Befriedung einer zum Jagdgebiet gehörenden Grundfläche auf Betreiben des

    Trotz der Formulierung als Kannvorschrift dürfte der Behörde im Ergebnis insoweit kein Ermessen eröffnet sein (a. A. ohne Begründung VG Düsseldorf, Urt. v. 10.5.2017, 15 K 5140/15, AuR 2017, 227, juris Rn. 32).

    Aus der Sollvorschrift des § 6a Abs. 2 Satz 1 BJagdG geht die Wertentscheidung des Gesetzgebers hervor, dass es dem Antragsteller grundsätzlich zumutbar ist, die Jagd auf seinem Grundeigentum noch bis zum Ende des Jagdpachtvertrages zu dulden, obwohl er die Jagd glaubhaft aus ethischen Gründen ablehnt und kein Versagungsgrund verwirklicht ist (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 10.5.2017, a. a. O., Rn. 34; Munte, in Schuck, BJagdG, 2. Aufl. 2015, § 6a Rn. 83).

    Das Regel-Ausnahme-Verhältnis widerspricht auch nicht der die Einfügung von § 6a BJagdG veranlassenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (VG Düsseldorf, Urt. v. 10.5.2017, a. a. O., Rn. 39 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 16 A 2027/16

    Hinausschieben des Zeitpunkts des Ausspruchs einer jagdrechtliche Befriedung

    vgl. zum Bundesjagdgesetz vor Inkrafttreten des § 6a: BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 -, NVwZ 2007, 808 = juris, Rn. 13 ff.; zu § 6a BJagdG: VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2017 - 15 K 5140/15 -, AUR 2017, 227 = juris, Rn. 34.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 -, a. a. O., Rn. 5 f. m. w. N.; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2017 - 15 K 5140/15 -, a. a. O., Rn. 34 f.

    vgl. allgemein zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 -, a. a. O., Rn. 25; im Hinblick auf § 6a Abs. 2 BJagdG offen gelassen durch VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2017 - 15 K 5140/15 -, a. a. O., Rn. 54.

  • VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 6814/16
    Bezug nehmend auf das im Jahr 1997 ablehnend beschiedene Befriedungsgesuch und ihren Vortrag in den Verfahren 15 K 5140/15 und 15 K 5481/15 führte sie zur Begründung im Wesentlichen aus, sie habe ihr Grundstück im Juni 1999 vollständig mit einem fachgerecht errichteten Wildschutzzaun (V. Wildgattergeflecht AS 160/23/15 M) umgeben, der seither einen Wildwechsel nahezu ausschließe.

    Die Beigeladene hat vor dem erkennenden Gericht gegen den Bescheid des Beklagten vom 2. Juli 2015 mit dem Ziel Klage (15 K 5481/15) erhoben, die Befriedungsentscheidung des Beklagten vom 2. Juli 2015 aufzuheben; zudem hat die Klägerin in dem Verfahren 15 K 5140/15 vor dem erkennenden Gericht gegen den Beklagten mit dem Begehren Klage erhoben, ihr Grundstück schon zum 1. April 2016 zu befrieden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens nebst den hier beigezogenen Verwaltungsvorgängen des Beklagten sowie - einschließlich der dort durch den Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge - auf den Inhalt der Verfahrensakten 15 K 5140/15 und 15 K 5481/15.

  • VG Düsseldorf, 10.05.2017 - 15 K 5481/15
    Die Beigeladene hat vor dem erkennenden Gericht gegen den Bescheid des Beklagten vom 2. Juli 2015 mit dem Ziel Klage (15 K 5140/15) erhoben, ihr Grundstück schon zum 1. April 2016 zu befrieden; zudem hat die Beigeladene in dem Verfahren 15 K 6814/16 vor dem erkennenden Gericht gegen den Beklagten mit dem Begehren Klage erhoben, ihre Grundfläche angesichts der dort vorhandenen Einzäunung zum befriedeten Bezirk zu erklären.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie - einschließlich der dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten - der Verfahren 15 K 5140/15 und 15 K 6814/16.

  • VG Köln, 16.11.2023 - 8 K 6737/19
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Juni 2018 - 16 A 2027/16 -, juris, Rn. 28 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2017 - 15 K 5140/15 -, juris, Rn. 33.
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