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   VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15   

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VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15 (https://dejure.org/2016,55732)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2016 - 15 K 6236/15 (https://dejure.org/2016,55732)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 15 K 6236/15 (https://dejure.org/2016,55732)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 76.68

    Dauerparken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen - Abgrenzung der

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15
    Insbesondere kennt die Straßenverkehrsordnung, die das Parken von Fahrzeugen erschöpfend regelt (vgl. bereit BVerwG, Urteil vom 3.6.1982, 7 C 73/79, juris Rn. 11), keine Bestimmung des Inhalts, dass das Parken über eine bestimmte Zeitdauer hinaus unzulässig ist (vgl. insbesondere bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1969, VII C 76.68, juris Rn. 12 ff.).

    Das Abstellen des Fahrzeugs darf allerdings nicht zu einem anderen Zweck als dem der späteren Inbetriebnahme erfolgen (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969, VII C 76.68, juris Rn. 19) .

  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15
    Erst wenn im Einzelfall angemessene Kontaktbemühungen, einen Verantwortlichen mittels im Fahrzeug ausgelegte Telefonnummern rechtzeitig zu erreichen, nicht zum Erfolg führen, hat der Pflichtige die Nachteile daraus zu tragen (vgl. neuestens dazu BVerwG, Urteil vom 9.4.2014, 3 C 5/13, BVerwGE 149, 254 ff., juris Rn. 16) .
  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 73.79

    Zum Aufstellen von Mietfahrzeugen einer Kraftfahrzeugvermietungsfirma auf

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15
    Insbesondere kennt die Straßenverkehrsordnung, die das Parken von Fahrzeugen erschöpfend regelt (vgl. bereit BVerwG, Urteil vom 3.6.1982, 7 C 73/79, juris Rn. 11), keine Bestimmung des Inhalts, dass das Parken über eine bestimmte Zeitdauer hinaus unzulässig ist (vgl. insbesondere bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1969, VII C 76.68, juris Rn. 12 ff.).
  • VG Hamburg, 16.04.2007 - 17 K 502/06
    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15
    Die erlaubte Nutzung der zur Verfügung stehenden Parkflächen kann vielmehr nur durch Verkehrsschilder oder Parkuhren zeitlich begrenzt werden (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 16.4.2007, 17 K 502/06, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend Beschluss vom 9.10.1984, 2 BvL 10/82, BVerfGE 67, 299 ff., juris Rn. 70; im Anschluss daran OVG Hamburg, Beschluss vom 19.6.2009, 2 Bs 82/09, juris Rn. 6) ist auch das Parken eines Kraftfahrzeuges Teil des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, da dieser notwendigerweise auch umfasst, dass das Fahrzeug zwischen den "fließenden" Verkehrsvorgängen abgestellt wird ("ruhender" Verkehr).
  • OVG Hamburg, 19.06.2009 - 2 Bs 82/09

    Aufstellen von Mietfahrrädern ('Call a Bike') als Gemeingebrauch

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend Beschluss vom 9.10.1984, 2 BvL 10/82, BVerfGE 67, 299 ff., juris Rn. 70; im Anschluss daran OVG Hamburg, Beschluss vom 19.6.2009, 2 Bs 82/09, juris Rn. 6) ist auch das Parken eines Kraftfahrzeuges Teil des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, da dieser notwendigerweise auch umfasst, dass das Fahrzeug zwischen den "fließenden" Verkehrsvorgängen abgestellt wird ("ruhender" Verkehr).
  • VG Hamburg, 22.02.2002 - 3 VG 3715/01
    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15
    Den Zettel hat der damals in Spanien befindliche Kläger jedoch nicht lesen können, so dass ihm die Verfügung nicht nach § 41 Abs. 1 S. 1 HmbVwVfG bekannt gemacht wurde (entsprechend auch VG Hamburg, Urteil vom 22.2.2002, 3 VG 3715/2001, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15
    Für eine Übertragung der Grundsätze, nach denen Verkehrsschilder auch ortsabwesenden Fahrern öffentlich bekannt gemacht werden (grundlegend BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, 11 C 15/16, BVerwGE 102, 316 ff. juris Rn. 9), auf eine individuelle Beseitigungsverfügung gibt es keinen Anlass.
  • BVerwG, 05.09.1985 - 7 C 40.84

    Parken eines Wohnwagenanhängers - Zugfahrzeug - Abkoppelung - Öffentlicher

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15
    Dem steht auch nicht das von der Beklagten angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 1985 (7 C 40/84, juris Rn. 13) entgegen.
  • VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790

    Umfang des Parkverbots vor einer Bordsteinabsenkung

    In einem langdauernden Parken kann dies jedenfalls nicht gesehen werden, denn dieses ist zulässig, solange das Fahrzeug versichert, betriebsbereit und für die weitere Teilnahme am Verkehr bestimmt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 299-329 ("Laternengarage"), so auch VG Hamburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 15 K 6236/15).
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