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   FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12 F   

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FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12 F (https://dejure.org/2012,30398)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2012 - 15 K 682/12 F (https://dejure.org/2012,30398)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2012 - 15 K 682/12 F (https://dejure.org/2012,30398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Betriebsprüfers auf Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Sonderbetriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - Verfassungskonforme Interpretation des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG für das Jahr 2009

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - Verfassungskonforme Interpretation des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG für das Jahr 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Arbeitszimmer eines Steuerberaters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten für Arbeitszimmer von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern können nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Steuerberaters

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer bei WP und StB

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerberater kann häusliches Arbeitszimmer nicht als Sonderbetriebsausgabe geltend machen - Schwerpunkt der Tätigkeit eines Steuerberaters liegt in der Kanzlei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2270
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 08.12.2011 - VI R 13/11

    Arbeitszimmer eines Richters - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
    Maßgebend ist danach, ob unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung und aller Umstände des Einzelfalls das qualitativ für eine bestimmte steuerbare Tätigkeit Typische im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird (BFH-Urteile vom 27.10.2011 VI R 71/10, BStBl II 2012, 234, und vom 08.12.2011 VI R 13/11, BStBl II 2012, 236).

    Diese Rechtsprechung gilt auch für die durch das JStG 2010 geschaffene Rechtslage (BFH-Urteil vom 08.12.2011 VI R 13/11, BStBl II 2012, 236).

  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
    Die für den Beruf wesentlichen und prägenden Leistungen werden auch mit dem Begriff des inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkts der betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen umschrieben (BFH-Urteile vom 09.04.2003 X R 75/00, BFH/NV 2003, 917, und vom 22.11.2006 X R 1/05, BStBl II 2007, 304).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
    Diese war auch vom Gesetzgeber nicht gewollt, der mit der Neuregelung im JStG 2010 auf den Beschluss des BVerfG vom 06.07.2010 2 BvL 13/09, BFH/NV 2010, 1767, reagiert hat und insbesondere rückwirkend eine verfassungskonforme Regelung für die Steuerpflichtigen schaffen wollte, denen für ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
    Eine nachträgliche Verschlechterung dieser Rechtsposition wäre als echte Rückwirkung (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) verfassungswidrig (s. nur Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 07.07.2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959; 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, und 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976).
  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- ist das häusliche Arbeitszimmer ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden und typischerweise mit Büromöbeln eingerichtet ist sowie vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (dazu nur BFH-Urteil vom 19.09.2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139 m.w.N.).
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
    Auch die Gesetzesmaterialien geben keinen Aufschluss über die Bedeutung dieses Merkmals (so auch BFH-Urteil vom 13.11.2002 VI R 82/01, BStBl II 2004, 62, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
    Eine nachträgliche Verschlechterung dieser Rechtsposition wäre als echte Rückwirkung (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) verfassungswidrig (s. nur Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 07.07.2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959; 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, und 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976).
  • FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 16 K 2791/09

    Anspruch eines Richters auf Berücksichtigung von Aufwendungen für sein häusliches

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
    Die Frage, ob das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt (Satz 3, 2. Halbsatz), spielt zwar nach der Neuregelung nur für die Höhe des Abzugs eine Rolle und setzt voraus, dass Satz 2 eingreift, also kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2011 16 K 2791/09 E, EFG 2011, 2134; Heinicke in: Schmidt, EStG, 31. A., § 4 Rn. 592f.; Paul in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 4 Anm. 1565).
  • BFH, 09.04.2003 - X R 75/00

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
    Die für den Beruf wesentlichen und prägenden Leistungen werden auch mit dem Begriff des inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkts der betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen umschrieben (BFH-Urteile vom 09.04.2003 X R 75/00, BFH/NV 2003, 917, und vom 22.11.2006 X R 1/05, BStBl II 2007, 304).
  • BFH, 27.10.2011 - VI R 71/10

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
    Maßgebend ist danach, ob unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung und aller Umstände des Einzelfalls das qualitativ für eine bestimmte steuerbare Tätigkeit Typische im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird (BFH-Urteile vom 27.10.2011 VI R 71/10, BStBl II 2012, 234, und vom 08.12.2011 VI R 13/11, BStBl II 2012, 236).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

  • BFH, 26.03.2009 - VI R 15/07

    Unbeschränkter Abzug von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume, die nicht dem

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 65/05

    Häusliches Arbeitszimmer: "Mittelpunkt" der Tätigkeit

  • BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03

    (Häusliches Arbeitszimmer: vorab entstandene Werbungskosten, Aufwendungen für das

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - 9 K 2096/12

    Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers

    Anders als im Urteil FG Düsseldorf vom 05. September 2012, 15 K 682/12 F, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2012, 2270 - 2272, ist es im vorliegenden Verfahren nicht entscheidungserheblich, ob § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 2 EStG in der Fassung des Hausbegleitgesetzes vom 09. Dezember 2010 (BGBl I S. 1900) oder in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl I 2006, S. 1652) zur Anwendung kommt.
  • FG München, 10.03.2014 - 8 K 1704/11

    Häusliches Arbeitszimmer

    Da der Ansatz eines höheren Betrages hieran scheitert, bedarf es auch keiner Auseinandersetzung damit, ob die Neuregelung samt Übergangsvorschrift im Wege verfassungskonformer Interpretation abweichend vom Wortlaut auszulegen ist (vergleiche Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 05.09.2012 15 K 682/12 F, EFG 2012, 2270, Rz. 22).
  • FG Düsseldorf, 08.08.2013 - 11 K 1705/12

    Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer - Arbeitsvertragliche

    Nach den Urteilen des FG Düsseldorf vom 17. Juni 2011 (16 K 2791/09, EFG 2011, 2134) und 5. September 2012 (15 K 682/12, EFG 2012, 2270) soll diese - dem Gesetzeswortlaut zuwider laufende - Auslegung aus verfassungsrechtlichen Gründen (drohende unzulässige Rückwirkung durch das Jahressteuergesetz - JStG - 2010 vom 8. Dezember 2010, BStBl I 2010, 1394) jedenfalls im Hinblick auf die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 geboten sein.
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