Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 19.12.2012 - 15 K 91/12 F |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist
- Betriebs-Berater
Keine "Endlosverjährung" bei bloßer Änderung einer bereits durchgeführten Verlustfeststellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durch "pflichtwidrig unterlassene" Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist ermöglichter gesetzlicher Verlängerungstatbestand des § 35b Abs. 2 Satz 4 2. HS GewStG i. d. F. des JStG 2007; Geltung für die erstmalige Feststellung des ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Durch "pflichtwidrig unterlassene" Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist ermöglichter gesetzlicher Verlängerungstatbestand des § 35b Abs. 2 Satz 4 2. HS GewStG i. d. F. des JStG 2007; Geltung für die erstmalige Feststellung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Festsetzungsverjährung für vortragsfähige Gewerbeverluste
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Änderung einer bereits durchgeführten Verlustfeststellung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Keine Endlosverjährung bei bloßer Änderung einer bereits durchgeführten Verlustfeststellung
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 19.12.2012 - 15 K 91/12 F
- BFH, 11.02.2015 - I R 5/13
Papierfundstellen
- BB 2013, 86
- EFG 2013, 313
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01
Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2012 - 15 K 91/12
Die Voraussetzungen liegen bei einem Verlustfeststellungsbescheid vor: Entweder werden die Verluste im unmittelbar darauf folgenden Veranlagungszeitraum abgezogen und haben somit einen Einfluss auf die Steuerfestsetzung, oder sie wirken sich auf die nachfolgende Verlustfeststellung aus (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Juni 2002 XI R 26/01, BFHE 198, 395, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 681; vom 1. März 2006 XI R 33/04, BFHE 212, 497, BStBl II 2007, 919 zur Verlustfeststellung nach § 10d EStG). - BFH, 01.03.2006 - XI R 33/04
Feststellung des verbleibenden Verlustsabzugs gemäß § 10d EStG bei …
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2012 - 15 K 91/12
Die Voraussetzungen liegen bei einem Verlustfeststellungsbescheid vor: Entweder werden die Verluste im unmittelbar darauf folgenden Veranlagungszeitraum abgezogen und haben somit einen Einfluss auf die Steuerfestsetzung, oder sie wirken sich auf die nachfolgende Verlustfeststellung aus (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Juni 2002 XI R 26/01, BFHE 198, 395, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 681; vom 1. März 2006 XI R 33/04, BFHE 212, 497, BStBl II 2007, 919 zur Verlustfeststellung nach § 10d EStG).
- BFH, 11.02.2015 - I R 5/13
Feststellungsverjährung bei Verlustfeststellungsbescheiden
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Dezember 2012 15 K 91/12 F wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der Klage hinsichtlich der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 1995 --unter Abweisung im Übrigen-- statt (Urteil vom 19. Dezember 2012 15 K 91/12 F, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 313); dabei legte es die Kosten unter Hinweis auf § 136 Abs. 1 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dem FA vollen Umfangs auf.