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   FG Düsseldorf, 19.12.2012 - 15 K 91/12 F   

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https://dejure.org/2012,40221
FG Düsseldorf, 19.12.2012 - 15 K 91/12 F (https://dejure.org/2012,40221)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2012 - 15 K 91/12 F (https://dejure.org/2012,40221)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 15 K 91/12 F (https://dejure.org/2012,40221)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Keine "Endlosverjährung" bei bloßer Änderung einer bereits durchgeführten Verlustfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durch "pflichtwidrig unterlassene" Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist ermöglichter gesetzlicher Verlängerungstatbestand des § 35b Abs. 2 Satz 4 2. HS GewStG i. d. F. des JStG 2007; Geltung für die erstmalige Feststellung des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Durch "pflichtwidrig unterlassene" Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist ermöglichter gesetzlicher Verlängerungstatbestand des § 35b Abs. 2 Satz 4 2. HS GewStG i. d. F. des JStG 2007; Geltung für die erstmalige Feststellung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Festsetzungsverjährung für vortragsfähige Gewerbeverluste

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Änderung einer bereits durchgeführten Verlustfeststellung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Endlosverjährung bei bloßer Änderung einer bereits durchgeführten Verlustfeststellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 86
  • EFG 2013, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01

    Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2012 - 15 K 91/12
    Die Voraussetzungen liegen bei einem Verlustfeststellungsbescheid vor: Entweder werden die Verluste im unmittelbar darauf folgenden Veranlagungszeitraum abgezogen und haben somit einen Einfluss auf die Steuerfestsetzung, oder sie wirken sich auf die nachfolgende Verlustfeststellung aus (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Juni 2002 XI R 26/01, BFHE 198, 395, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 681; vom 1. März 2006 XI R 33/04, BFHE 212, 497, BStBl II 2007, 919 zur Verlustfeststellung nach § 10d EStG).
  • BFH, 01.03.2006 - XI R 33/04

    Feststellung des verbleibenden Verlustsabzugs gemäß § 10d EStG bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2012 - 15 K 91/12
    Die Voraussetzungen liegen bei einem Verlustfeststellungsbescheid vor: Entweder werden die Verluste im unmittelbar darauf folgenden Veranlagungszeitraum abgezogen und haben somit einen Einfluss auf die Steuerfestsetzung, oder sie wirken sich auf die nachfolgende Verlustfeststellung aus (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Juni 2002 XI R 26/01, BFHE 198, 395, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 681; vom 1. März 2006 XI R 33/04, BFHE 212, 497, BStBl II 2007, 919 zur Verlustfeststellung nach § 10d EStG).
  • BFH, 11.02.2015 - I R 5/13

    Feststellungsverjährung bei Verlustfeststellungsbescheiden

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Dezember 2012  15 K 91/12 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der Klage hinsichtlich der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 1995 --unter Abweisung im Übrigen-- statt (Urteil vom 19. Dezember 2012  15 K 91/12 F, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 313); dabei legte es die Kosten unter Hinweis auf § 136 Abs. 1 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dem FA vollen Umfangs auf.

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