Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 30.01.2014 - 15 O 101/13 KfH IV |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Internet-Werbepartner als Verpflichteter eines Unterlassungsanspruchs; Irreführung bei Bewerbung eines Gerätes "Handy Cure" mit schmerzlindernder Wirkung
- kanzlei.biz
Unternehmensinhaber haftet für irreführende Werbung seines Werbepartners
- affiliateundrecht.de
Merchant haftet für wettbewerbswidrige Werbeaussagen seines Affiliates
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Merchant haftet für Werbung seines Affiliates
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Merchant haftet für irreführende Werbung seines Affiliates
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Merchant haftet für irreführende Werbung seines Affiliates
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zu den rechtlichen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12
Spam-E-Mail - Störerhaftung: Verantwortlichkeit des Advertisers im …
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2014 - 15 O 101/13
Die weiteren von der Beklagten für ihre Auffassung herangezogenen Entscheidungen LG Stuttgart, Urteil vom 29.05.2013, 13 S 200/12 (zitiert nach Juris) sowie BGH GRUR 2012, 82 ("Auftragsbestätigung") betreffen anders gelagerte Sachverhalte, die sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen lassen. - BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10
Auftragsbestätigung
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2014 - 15 O 101/13
Die weiteren von der Beklagten für ihre Auffassung herangezogenen Entscheidungen LG Stuttgart, Urteil vom 29.05.2013, 13 S 200/12 (zitiert nach Juris) sowie BGH GRUR 2012, 82 ("Auftragsbestätigung") betreffen anders gelagerte Sachverhalte, die sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen lassen. - BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88
Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2014 - 15 O 101/13
Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des BGH GRUR 1990, 1039 ff "Anzeigenauftrag", auf welche die Beklagte sich für die von ihr vertretene Gegenauffassung gestützt hat.