Rechtsprechung
   LG Münster, 20.08.2009 - 015 O 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1593
LG Münster, 20.08.2009 - 015 O 141/09 (https://dejure.org/2009,1593)
LG Münster, Entscheidung vom 20.08.2009 - 015 O 141/09 (https://dejure.org/2009,1593)
LG Münster, Entscheidung vom 20. August 2009 - 015 O 141/09 (https://dejure.org/2009,1593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Bemessung der Quote der Leistungskürzung bei einem Verkehrsunfall nach einem qualifizierten Rotlichtverstoß

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 35 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anteil der Leistungsfreiheit einer Vollkaskoversicherung bei Übersehen eines Rotlichts trotz möglicherweise gegebener Sonnenblendung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rotlichtverstoß und Verkehrsunfall - Leistungsfreiheit Vollkasko

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81 Abs. 2
    Bei der Quotenbildung im Rahmen der groben Fahrlässigkeit sind Stufen von 0, 25, 50, 75 und 100 % sachgerecht

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer bei Rot in die Kreuzung einfährt, handelt grob fahrlässig!

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bei der Quotenbildung sind Stufen von 0, 25, 50, 75 und 100 Prozent sachgerecht

  • schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsvertragsrecht - Entscheidung zur Quotenbildung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Rot in die Kreuzung - Kaskoversicherer kürzte zu Recht seine Leistung um die Hälfte

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Mindestens 50 %-tige Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei Rotlichtverstoß nach LG Münster

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß kann Versicherungschutz kosten

  • ivr-blog.de (Kurzinformation)

    Quotenbildung

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Zusammenfassung)

    Die Bemessung der Quote der Leistungskürzung ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ohne starre Vorgaben vorzunehmen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß kann Versicherungschutz kosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr kann teuer werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rotlichtverstoß: Einfahren in einen Kreuzungsbereich trotz roter Ampel stellt grob fahrlässiges Verhalten dar - Vollkaskoversicherung darf geltend gemachte Ansprüche um 50 % kürzen

  • 123recht.net (Leitsatz und Auszüge)

    § 81 Abs. 2 VVG
    Bei einfachem Rotlichtverstoß darf die Vollkaskoversicherung den Anspruch um 50 % kürzen

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 35 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG

  • bld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Kürzung der Versicherungsleistung nach der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmer (Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther; r+s 2009, 492)

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 240
  • NZV 2010, 301 (Ls.)
  • VersR 2009, 1615
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LG Münster, 20.08.2009 - 15 O 141/09
    Von einem durchschnittlich sorgfältigen Kraftfahrer kann und muss erwartet werden, dass er an einer Kreuzung konzentriert die Ampelschaltung an einer Verkehrssignalanlage wahrnimmt und beachtet (vergl. OLG Hamm, NZV 2005, 95, zitiert bei Juris; BGHZ 119, 147).

    Dabei kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (vgl. BGHZ 119, 147).

  • OLG Hamm, 08.09.2004 - 20 U 44/04

    Bei einem Rotlichtverstoß kann der Vorwurf des subjektiv grob fahrlässigen

    Auszug aus LG Münster, 20.08.2009 - 15 O 141/09
    Von einem durchschnittlich sorgfältigen Kraftfahrer kann und muss erwartet werden, dass er an einer Kreuzung konzentriert die Ampelschaltung an einer Verkehrssignalanlage wahrnimmt und beachtet (vergl. OLG Hamm, NZV 2005, 95, zitiert bei Juris; BGHZ 119, 147).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus LG Münster, 20.08.2009 - 15 O 141/09
    Gleichwohl ist das Überfahren einer roten Ampel in aller Regel objektiv als grob fahrlässig zu bewerten (vgl. BGH, VersR 2003, 364 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Anders als das Landgericht gemeint hat, gebietet es die Rechtssicherheit nicht, ein Quotenmodell anzuwenden, das sich auf die Quotenstufen 0, 25, 50, 75 und 100 % beschränkt (das seitens des Landgerichts in Bezug genommene Urteil des LG N r+s 2009, 501 wendet die von ihm gefundenen Quotenstufen allerdings mit der Maßgabe an, dass die Quote letztlich innerhalb der Quotenstufen bemessen wird, vgl. auch LG N r+s 2010, 323).
  • LG Krefeld, 01.07.2015 - 2 O 123/13

    Für welche Personen im Umkreis des Mieters muss der Versicherer auf Regress

    Aus denselben Gründen ist von einem Standard Einstiegswert abzusehen (so auch LG Trier, Urteil vom 03. Februar 2010 - 4 O 241/09 -, juris; LG Münster, Urteil vom 20. August 2009 - 15 O 141/09 -, juris).
  • LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10

    Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem

    Das erkennende Gericht hält diesen Lösungsansatz für nicht überzeugend und vermag sich ihm deshalb nicht anzuschließen (so auch schon LG Münster, VersR 2009, 1615 mit Anm. Günther, RUS 2009, 492).

    Mit diesem streng an der Einzelfallgerechtigkeit ausgerichteten Lösungsansatz zur Bildung einer Leistungskürzungsquote versagt sich die Kammer auch Lösungsansätzen, die für bestimmte Fallgruppen Einstiegsquoten vorsehen (Günther/Spielmann, RuS 2008, 177) oder einzuhaltende Quotenraster von ¼, 1/3, ½, 2/3 oder ¾ vorgeben wollen (so offenbar LG Münster, VersR 2009, 1615 mit Anm. Günther, RUS 2009, 492 zu § 81 VVG).

  • LG Hannover, 17.09.2010 - 13 O 153/08

    Wertung des Verhaltens eines Diebstahlversicherungsnehmers als grob fahrlässig

    Das erkennende Gericht hält diesen Lösungsansatz für nicht überzeugend und vermag sich ihm deshalb nicht anzuschließen (so auch schon LG Münster, VersR 2009, 1615 mit Anm. Günther, RUS 2009, 492).

    Mit diesem streng an der Einzelfallgerechtigkeit ausgerichteten Lösungsansatz zur Bildung einer Leistungskürzungsquote versagt sich die Kammer auch Lösungsansätzen, die für bestimmte Fallgruppen Einstiegsquoten vorsehen (Günther/Spielmann, RuS 2008, 177) oder einzuhaltende Quotenraster von 1/4, 1/3, 1/2, 2/3 oder 3/4 vorgeben wollen (so offenbar LG Münster, VersR 2009, 1615 mit Anm. Günther, RuS 2009, 492 zu § 81 VVG ).

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer

    54 a) Dabei schließt sich das Gericht der in der Rechtsprechung zur Leistungskürzung gegenüber der wohl überwiegenden Literaturmeinung bislang vertretenen Ansicht an, wonach sich eine sog. "Einstiegsquote" von 50%, um die herum sich das konkrete Verschulden ranken soll, dem Gesetz nicht entnehmen lässt (zutreffend und ausführlich LG Dortmund Urt. v. 15.07.2010 - 2 O 8/10 m.w.N., juris; LG Münster VersR 2009, 1615 zu § 81 VVG; a.A. aus jüngst veröffentlichter Literatur wohl Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn 138; zumindest für eine "Normalfallquote" plädiert Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 28 VVG Rn. 44 ff.).
  • LG Münster, 24.09.2009 - 15 O 275/09

    Rechtfertigung einer Leistungskürzung auf "Null" in einer Kaskoversicherung bei

    Die Kammer hält es (wie im Urteil der Kammer vom 20.08.2009, Az. 15 O 141/09, bereits näher dargelegt) für sachgerecht, von einem Standard-Einstiegswert abzusehen und die Bemessung der Quote nach den besonderen Umständen des Einzelfalls entsprechend ohne starre Vorgaben vorzunehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht