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   LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12   

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https://dejure.org/2013,11019
LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12 (https://dejure.org/2013,11019)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15.05.2013 - 15 O 29/12 (https://dejure.org/2013,11019)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 15 O 29/12 (https://dejure.org/2013,11019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 2 LugÜ II, Art 5 Ziff 1 LugÜ II, Art 5 Ziff 3 LugÜ II, Art. 3 Abs 1 EuInsVO, § 64 GmbHG
    EuGH-Vorlage - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften: Zuständigkeit für eine Klage eines Insolvenzverwalters gegen einen Geschäftsführer mit Wohnsitz in einem Drittstaat auf Ersatz von Zahlungen der Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung des Anspruchs eines Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer einer GmbH auf Rückzahlung von durch den Schuldner getätigte Zahlungen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zur Zuständigkeit für Klage des Insolvenzverwalters gegen Geschäftsführer mit Wohnsitz in Drittstaat wegen Zahlungen nach Insolvenzreife

  • unalex.eu

    Art. 3 EuInsVO, 5 Nr. 1, 5 Nr. 3 LugÜ2007
    Vertragliche Angelegenheiten - Besondere Fallgestaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1839
  • EuZW 2013, 560
  • NZI 2013, 687
  • NZI 2013, 712
  • NZG 2013, 797
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 13 U 102/09

    Internationale und örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts: Klage des

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12
    So im Ergebnis auch OLG München - 25.06.1999 - 23 U 4834/98 - zitiert nach juris -, während das OLG Karlsruhe den Anspruch aus § 64 GmbHG als einen solchen aus einer unerlaubten Handlung einordnet (OLG Karlsruhe - 22.12.2009 - 13 U 102/09 - zitiert nach juris).

    So wird § 64 Satz 1 GmbHG etwa als ein Fall der Drittschadensliquidation zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger angesehen (z.B. Schmidt in ZIP 2005, 2177 ff; Böcker/Poertzgen WM 2007, 1203 f.), in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs als ein Ersatzanspruch eigener Art in engem Zusammenhang mit den Anfechtungstatbeständen der Insolvenzordnung (Baumbach/Hueck/Haas GmbHG § 64 GmbHG Rdn 7 mit weiteren Nachweisen; Cranshaw - 23.02.2010 - Anm. zu OLG Karlsruhe - 22.12.2009 - 13 U 102/09 - zitiert nach juris), oder als Schadenersatzanspruch im Sinne des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-339/07

    Seagon - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Insolvenzverfahren -

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12
    Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil vom 12.02.2009 (Rs C-339/07, Deko Marty Belgium - ebenso Rs C-213/10) entschieden, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner, der seinen satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat hat, zuständig sind.
  • BGH, 21.06.2012 - IX ZR 2/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften:

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12
    Die Frage der Erstreckung des Geltungsbereichs des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO auf Personen mit Wohnsitz/Sitz in Drittstaaten ist Gegenstand der Vorlage des Bundesgerichtshofs vom 21.06.2012 - IX ZR 2/12 - Rs C - 328/12.
  • OLG Köln, 09.06.2011 - 18 W 34/11

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12
    Das OLG Köln gelangt in jedem Fall zur Zuständigkeit des Gerichts am Ort des Sitzes des Schuldners - nicht des Ortes, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde - (OLG Köln - 09.06.2011 - 18 W 34/11 - zitiert nach juris), da die Einordnung als vertraglicher Anspruch ebenso wie als Anspruch aus unerlaubter Handlung und auch als insolvenzrechtlicher Anspruch zu demselben Ergebnis führten.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 17 U 152/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche gem. § 64 GmbHG

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12
    Nach anderer Auffassung in der Rechtsprechung soll es sich um einen vertraglichen Anspruch handeln, dem kein Delikt zugrunde liegt und der in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung eines Insolvenzverfahrens steht ( so OLG Düsseldorf - 18.12.2009 - 17 U 152/08 - zitiert nach juris).
  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 291/06

    Stimmrechtsbevollmächtigung bei Vereinbarung über Geschäftsführerwechsel im

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12
    Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs handelt es sich um einen Ersatzanspruch eigener Art auf der Grundlage einer eigenständigen Anspruchsgrundlage (BGH - 11.02.2008 - II ZR 291/06 - NJW-RR 2008), dessen Zweck demjenigen der Insolvenzanfechtung ähnelt (BGH - 08.01.2001 - II ZR 88/99 - NJW 2001 S. 1280 ff).
  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 2/72

    Pflichtwidrige Nichtanmeldung eines Konkurses trotz erkennbarer Überschuldung der

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12
    Es handele sich nicht um eine Schadenersatznorm, sondern um einen Ersatzanspruch eigener Art ( so BGH 18.03.1974 - II ZR 2/72, NJW 1974, 1088f.).
  • OLG München, 25.06.1999 - 23 U 4834/98

    Internationale Zuständigkeit; Luganer Übereinkommen; Sondergerichtsstand;

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12
    So im Ergebnis auch OLG München - 25.06.1999 - 23 U 4834/98 - zitiert nach juris -, während das OLG Karlsruhe den Anspruch aus § 64 GmbHG als einen solchen aus einer unerlaubten Handlung einordnet (OLG Karlsruhe - 22.12.2009 - 13 U 102/09 - zitiert nach juris).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2013 - 15 O 29/12
    Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs handelt es sich um einen Ersatzanspruch eigener Art auf der Grundlage einer eigenständigen Anspruchsgrundlage (BGH - 11.02.2008 - II ZR 291/06 - NJW-RR 2008), dessen Zweck demjenigen der Insolvenzanfechtung ähnelt (BGH - 08.01.2001 - II ZR 88/99 - NJW 2001 S. 1280 ff).
  • BGH, 02.12.2014 - II ZR 119/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der EG-Verordnung über das

    c) Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union erübrigt sich auch nicht wegen des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Darmstadt vom 15. Mai 2013 (15 O 29/12, ZIP 2013, 712; Rechtssache C-295/13).
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