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   LG Berlin, 06.07.2016 - 15 O 314/15   

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https://dejure.org/2016,20698
LG Berlin, 06.07.2016 - 15 O 314/15 (https://dejure.org/2016,20698)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.07.2016 - 15 O 314/15 (https://dejure.org/2016,20698)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 15 O 314/15 (https://dejure.org/2016,20698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 7 UWG, § 310 Abs 3 BGB, § 311 Abs 1 BGB
    Wettbewerbsverstoß: Einseitige Änderung eines Internettarifs

  • damm-legal.de

    Automatische Tarifumstellung bei Schweigen des Kunden unwirksam und wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de

    Automatische Umstellung eines Internettarifs ist wettbewerbswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Automatische Tarifumstellung bei Schweigen des Kunden unwirksam und wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Automatische Umstellung eines Internettarifs ist wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Automatische Umstellung des Internettarifs ist wettbewerbswidrig

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Automatische Umstellung des Internettarifs ist wettbewerbswidrig

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2016 - 15 O 314/15
    Jedenfalls ging die Beklagte beim Versenden des Schreibens an alle ihre Kunden mit dem eingestellten Tarif systematisch vor (vgl. KG - 5 U 112/11 -, Urteil vom 27. März 2013).

    Die Beklagte kann dazu verpflichtet werden, die Folgen ihres unlauteren Verhaltens durch ein aufklärendes Schreiben an die betroffenen Kunden zu beseitigen (vgl. KG - 5 U 112/11 -, Urteil vom 27. März 2013 - 5 U 112/11).

    Als milderes Mittel kann die Rückzahlung an diejenigen Kunden in Betracht, die nach dem 1. Mai 2015 das zusätzliche Entgelt in Höhe von 5, 00 EUR gezahlt haben, in Betracht kommen (vgl. KG - 5 U 112/11 -, Urteil vom 27. März 2013).

    Mit dem KG (- 5 U 112/11 -, Urteil vom 27. März 2013) ist diese Formulierung so zu verstehen, dass die Beklagte die Wirkung der Verurteilung zur Berichtigung abwenden kann, indem sie fristgerecht zurückzahlt.

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12

    Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2016 - 15 O 314/15
    Der in diesem Zusammenhang andernorts geführte Streit um die Frage, ob ein Anspruch besteht, dass ein Störer seine Vertragspartner auf die Unwirksamkeit oder Unangemessenheit von ihm verwendeter AGB-Klauseln hinzuweisen habe (vgl. BGH NJW 2008, 1160, 1162; BGH ZIP 2013, 171, 173; Bunte, ZPI 2016, 956, 958 f.), kann für die Entscheidung dahinstehen.
  • BGH, 12.12.2007 - IV ZR 130/06

    Zulässigkeit der Änderung von Krankenversicherungsbedingungen; Prüfung im

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2016 - 15 O 314/15
    Der in diesem Zusammenhang andernorts geführte Streit um die Frage, ob ein Anspruch besteht, dass ein Störer seine Vertragspartner auf die Unwirksamkeit oder Unangemessenheit von ihm verwendeter AGB-Klauseln hinzuweisen habe (vgl. BGH NJW 2008, 1160, 1162; BGH ZIP 2013, 171, 173; Bunte, ZPI 2016, 956, 958 f.), kann für die Entscheidung dahinstehen.
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