Rechtsprechung
LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- webshoprecht.de
Pflicht zur gesonderten Ausweisung der Flughafengebühr beim Verkauf von Flugtickets
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Online-Buchungen müssen transparent sein
- online-und-recht.de
Kosten für Flughafengebühr ist gesondert auszuweisen
- kanzlei.biz
Flughafengebühren müssen gesondert ausgewiesen werden
- reise-recht-wiki.de
Angabepflicht für Flughafengebühr im Flugbuchungsportal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Dürfen die Flughafengebühren versteckt werden?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Onlinebuchung - Flughafengebühren ausweisen!
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Flughafengebühr muss bei Online-Buchungen gesondert ausgewiesen werden
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Flugbuchungen online: Dürfen die Flughafengebühren versteckt werden?
Papierfundstellen
- MMR 2016, 614
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig
Auszug aus LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14
Das Kammergericht hat zum Regelungsgehalt der Vorschrift in seiner Entscheidung "Stornogebühr bei Spartarif" (GRUR 2015, 395 Rn. 48ff.) ausgeführt:. - BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung
Auszug aus LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14
Die für den Unterlassungsanspruch als Voraussetzung erforderliche Wiederholungsgefahr ergibt sich aus dem Verletzungsgeschehen; sie hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH GRUR 1985, 155, 156 - Vertragsstrafe bis zu ... I - m.w.N.). - BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00
Gesamtpreisangebot
Auszug aus LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14
bbb) Es ist zwar im Allgemeinen preisrechtlich nicht geboten, dass ein Unternehmer die von ihm kalkulierten Kostenbestandteile - neben der Angabe des Endpreises - aufschlüsselt und den Verbraucher hierüber informiert (vergleiche BGH, GRUR 2003, 538, juris Rn. 17 ff - Gesamtpreisangebot).