Rechtsprechung
LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Nichtabnahmeentschädigung, Vorfälligkeitsentschädigung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 502 Abs. 2, § 489 Abs. 1 Nr. 2
Keine Anwendung von § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf geltend gemachte Nichtabnahmeentschädigung beim Immobiliardarlehen eines Verbrauchers
- der-rechtsberater.de
Kreditvertrag - Schadensersatz in Form der Nichtabnahmeentschädigung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Anwendbarkeit des § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf Nichtabnahmeentschädigung beim Immobiliarverbraucherdarlehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nichtabnahmeentschädigung beim Darlehen - ja oder nein?
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19
- OLG Köln, 24.08.2020 - 13 U 57/20
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 1114
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 12.10.2016 - C-511/15
Horzic
Auszug aus LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19
Daraus folgt, dass es den Mitgliedsstaaten in den spezifisch von dieser Harmonisierung erfassten Bereichen nicht gestattet ist, von dieser Richtlinie abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften beizubehalten oder einzufügen (EuGH, Beschl. v. 12.10.2016 - C-511/15, C-512/15, Rn. 16; vgl. auch EuGH, Urteil vom 11.09.2019 - C-143/18 zur Richtlinie 2002/65). - BGH, 24.09.2019 - XI ZR 322/18
Verbraucherdarlehensvertrag: Widerrufsrecht bei teilweiser Einräumung eines neues …
Auszug aus LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19
Anders als bei einer echten Abschnittsfinanzierung, einer Novation oder einer Prolongation nach Ablauf der Gesamtlaufzeit wird dem Verbraucher bei einer unechten Abschnittsfinanzierung dann kein neues Kapitalnutzungsrecht gewährt, wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist lediglich neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden und die Konditionenvereinbarung entsprechend dem ursprünglichen Darlehensvertrag vollzogen wird (BGH, Urt. v. 24.09.2019 - XI ZR 322/18, Rn. 17). - EuGH, 14.10.1999 - C-223/98
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Auszug aus LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19
Von mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist diejenige vorzuziehen, die allein geeignet ist, die praktische Wirksamkeit der betreffenden Regelung zu sichern und damit die Ziele des Unionsrechts zu verwirklichen (EuGH, Urt. v. 14.10.1999 - C-223/98).
- EuGH - C-512/15 (anhängig)
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Auszug aus LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19
Daraus folgt, dass es den Mitgliedsstaaten in den spezifisch von dieser Harmonisierung erfassten Bereichen nicht gestattet ist, von dieser Richtlinie abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften beizubehalten oder einzufügen (EuGH, Beschl. v. 12.10.2016 - C-511/15, C-512/15, Rn. 16; vgl. auch EuGH, Urteil vom 11.09.2019 - C-143/18 zur Richtlinie 2002/65). - BGH, 07.06.2016 - XI ZR 385/15
Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten …
Auszug aus LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19
Diese Grundsätze gelten auch bei sogenannten Forward-Darlehen, also der zeitlich vorgezogenen Neuregelung des Zins- und Tilgungsanteils der Darlehensraten mit Wirkung ab dem Ablauf der Zinsbindungsfrist (BGH, Beschl. v. 07.06.2016 - XI ZR 385/15). - EuGH, 21.04.2016 - C-377/14
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, von …
Auszug aus LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19
"Zur Verfügung stellen" ist nach der Rechtsprechung des EuGH dahingehend zu verstehen, dass der Betrag dem Verbraucher tatsächlich ausgezahlt wird und somit dem Verbraucher zu seiner Verwendung zur Verfügung gestellt wird (EuGH, Urt. v. 21.04.2016 - C-377/14, Rn. 91). - BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07
Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung …
Auszug aus LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19
Wegen der einschneidenden Rechtsfolgen einer Novation ist bei der Feststellung des Willens, das alte Schuldverhältnis aufzuheben und durch ein neu begründetes zu ersetzen, Vorsicht geboten und daher im Zweifel nur von einer bloßen Vertragsänderung auszugehen (BGH, Urt. v. 26.10.2010 - XI ZR 367/07). - BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00
Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen
Auszug aus LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19
Es handelt sich um einen Schadensersatzanspruch wegen Vertragsverletzung, weil der Darlehensnehmer die Erfüllung seiner Pflicht zur Abnahme des Darlehens vor Fälligkeit ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. BGH, Urt. v. 7.11.2000 - XI ZR 27/00)1). - EuGH, 11.09.2019 - C-143/18
Romano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus LG Köln, 27.02.2020 - 15 O 379/19
Daraus folgt, dass es den Mitgliedsstaaten in den spezifisch von dieser Harmonisierung erfassten Bereichen nicht gestattet ist, von dieser Richtlinie abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften beizubehalten oder einzufügen (…EuGH, Beschl. v. 12.10.2016 - C-511/15, C-512/15, Rn. 16; vgl. auch EuGH, Urteil vom 11.09.2019 - C-143/18 zur Richtlinie 2002/65).
- LG Bonn, 24.03.2022 - 17 O 209/21 Hätte der Gesetzgeber eine Anwendung der Regelungen des § 502 Abs. 2 S. 2 BGB auch im Zeitraum vor Auszahlung des Darlehens intendiert, hätte er den Wortlaut des § 502 BGB entsprechend angepasst (vgl. zu alldem auch die instruktiven Ausführungen des LG Köln im Urteil vom 27.02.2020, Az. 15 O 379/19 (juris); in diesem Sinne auch Berger/Nettekoven, ZflR 2020, 567; Lühmann, EWiR 2020, 419; ablehnend hingegen: Tiedemann, jurisPR-BKR 9/2020 Anm. 3).