Rechtsprechung
LG Köln, 19.01.2006 - 15 O 393/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in einem Sparvertrag
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.01.2006 - 15 O 393/05
- OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06
- BGH, 21.12.2010 - XI ZR 52/08
- OLG Köln, 18.06.2014 - 13 U 27/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03
Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen
Auszug aus LG Köln, 19.01.2006 - 15 O 393/05
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 17.2.04 (WM 04, 825) hält die Klägerin die in der Vergangenheit gewährte Verzinsung der Spareinlagen für erheblich zu niedrig und die vorerwähnte Zinsänderungsklausel für unwirksam.
- OLG Köln, 18.06.2014 - 13 U 27/06
Formularmäßige Vereinbarung der Anpassung der Guthabenzinsen für Sparverträge mit …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 393/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und unter Berücksichtigung des teilweise rechtskräftigen Senatsurteils vom 16.01.2008 wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt nunmehr, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 19.1.2006 - 15 O 393/05 - 1. die Beklagte zu 1) zu verurteilen, an sie über den bereits mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16.1.2008 rechtskräftig zuerkannten Betrag hinaus weitere 34.624,38 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.6.2005 zu zahlen, 2. die Beklagte zu 2) zu verurteilen, an sie über den bereits mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16.1.2008 rechtskräftig zuerkannten Betrag hinaus weitere 33.738,33 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.6.2005 zu zahlen.
- OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06
Wirksamkeit formularmäßiger Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen; …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 393/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.