Rechtsprechung
LG Bonn, 25.09.2015 - 15 O 51/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung von Darlehensvoluta nach Kündigung durch den Darlehensgeber bei Uneinigkeit über das Bestehen eines Darlehensvertrages; Anforderungen an den Nachweis der Vereinbarung einer Schenkung im Gegensatz zu einem zinsfreien Darlehen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 25.09.2015 - 15 O 51/15
- OLG Köln, 20.01.2016 - 11 U 153/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
Auszug aus LG Bonn, 25.09.2015 - 15 O 51/15
Soweit der Beklagte zur Begründung seiner Auffassung, es habe sich um eine schenkweise Zuwendung gehandelt, auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs namentlich auf das Urteil des BGH vom 03.02.2015, Az.: XII ZR 189/06 rekurriert, wonach Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das Schwiegerkind erfolgen als Schenkung zu qualifizieren sind und die nur nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden können, gilt, dass diese Rechtsprechung für den hier zu beurteilenden Fall nicht einschlägig ist.
- LG Karlsruhe, 23.12.2015 - 15 O 12/15
Irreführung durch Streichpreise - Wettbewerbsverstoß im Internet: Hinreichende …
Nach Widerspruch der Beklagten gegen einen im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen den Parteien 15 O 51/15 KfH erlassenen Beschluss der erkennenden Kammer hat die Klägerin den dortigen Streitgegenstand in das vorliegende Hauptsacheverfahren überführt.Im Zeitpunkt, der dem Schluss der mündlichen Verhandlung entspricht (§ 128 Abs. 2 ZPO), befindet sich das Verfahren 15 O 51/15 KfH in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.
Dabei hatte das Gericht bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen den Parteien 15 O 51/15 KfH die fehlende Ernsthaftigkeit der Forderung eines Selbstabholerpreises zum Gegenstand der Beschlüsse vom 07.07.
bb) Hierin liegt kein Widerspruch zum Beschluss des Gerichts vom 21.07.2015 im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen den Parteien 15 O 51/15 KfH.
Die Kosten sind aus dem jeweiligen Streitwert berechnet, den die Kammer mit Beschluss vom 01.10.2015 festgesetzt hat, und berücksichtigen zutreffend die zwischenzeitliche Antrags-Teilzurückweisung im einstweiligen Verfügungsverfahren 15 O 51/15 KfH (…vgl. BGH, GRUR 2010, 744 Rn. 49 ff.).
- OLG Köln, 20.01.2016 - 11 U 153/15
Rechtliche Einordnung einer Zuwendung der Schwiegereltern
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 25.9.2015 - 15 O 51/15 - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.