Rechtsprechung
LG Coburg, 03.05.2019 - 15 O 639/18 |
Kurzfassungen/Presse (5)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Die unwirksame Kündigung: Schadensersatz wegen unberechtigter Kündigung eines Mietvertrages
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schadenersatz wegen unberechtigter Kündigung eines Mietvertrags
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zu Unrecht gekündigter Mietvertrag und der Schadensersatz
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatz für Mieter wegen unberechtigter Kündigung eines Mietvertrages
- datev.de (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen unberechtigter Kündigung eines Mietvertrages
Verfahrensgang
- LG Coburg, 03.05.2019 - 15 O 639/18
- OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19
- OLG Bamberg, 18.02.2020 - 4 U 191/19
- BGH - XII ZR 43/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82
Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses
Auszug aus LG Coburg, 03.05.2019 - 15 O 639/18
15 O 639/18 -Seite 6 - (BGH, NJW 1984, 1028 (1029)).Nicht nur bei Wohnraummietverträgen, sondern auch bei Gewerberaummietverträgen verletzt der Vermieter durch den Ausspruch einer unwirksamen Kündigung seine Vertragspflichten (BGH, NJW 1984, 1028 (1029)).
Nur wenn das Fehlen eines Kündigungsgrundes auf der Hand liegt oder wenn dem Mieter aus anderen Umständen des konkreten Einzelfalls zumutbar ist, sich gegen die Kündigung zu wehren, kann die Ersatzpflicht des Vermieters aufgrund eines mitwirkenden Verschuldens des Mieters ganz oder teilweise entfallen (BGH, NJW 1984, 1028 (1030)).
- OLG Bamberg, 18.02.2020 - 4 U 191/19
Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Mietvertrag, Berufungsverfahren, …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 03.05.2019, Aktenzeichen 15 O 639/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 03.05.2019, Aktenzeichen 15 O 639/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19
Schadensersatzpflicht des Vermieters bei unberechtigter Kündigung
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 03.05.2019, Az. 15 O 639/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.