Rechtsprechung
   LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42698
LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19 (https://dejure.org/2020,42698)
LG Coburg, Entscheidung vom 24.09.2020 - 15 O 68/19 (https://dejure.org/2020,42698)
LG Coburg, Entscheidung vom 24. September 2020 - 15 O 68/19 (https://dejure.org/2020,42698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,42698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Gekauft wie gesehen? Zur arglistigen Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Gekauft wie gesehen gilt nicht bei Arglist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beim Gebrauchtwagenkauf ist über bekannte Unfallschäden aufzuklären

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autokäufer arglistig getäuscht - Der Verkäufer verschwieg einen reparierten Unfallschaden des Gebrauchtwagens

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19
    Als "Bagatellschäden" sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (z. B. BGH , Urt . v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 , NJW 2008, 53 Rn .

    Als "Bagatellschäden" hat der BGH bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war (s. BGH , Urt . v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 , NJW 2008, 53 Rn .

    Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung ( BGH , Urt . v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 , NJW 2008, 53 Rn .

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19
    "Arglistig verschweigt", wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragspartners erheblich ist, er nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn nicht offenbart ( BGH , Urt . v. 25.10.2007 - VII ZR 205/06 , NJW-RR 2008, 258 Rn . 20).

    Arglist erfordert aber keine Schädigungsabsicht und keinen Vorteil (vgl. BGH , Urt . v. 25.10.2007 - VII ZR 205/06 , NJW-RR 2008, 258 Rn . 20).

  • OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein gebrauchtes Wohnmobil wegen

    Auszug aus LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19
    Dies folgt schon daraus, dass nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass der Käufer bei Kenntnis des wahren Umfangs der Schäden den Vertrag nicht oder zumindest nicht zu dem vereinbarten Kaufpreis geschlossen hatte, sondern jedenfalls einen Preisnachlass seitens des Verkäufers verlangt hatte (vgl. OLG Brandenburg, Urt . v. 23.09.2005 - 4 U 45/05, BeckRS 2005, 14677 Rn .

    Dieses Wissen der Verkäuferseite indiziert zivilrechtlich das Willensmoment des bedingten Vorsatzes einer Täuschung (vgl. OLG Brandenburg, Urt . v. 23.09.2005 - 4 U 45/05, BeckRS 2005, 14677 Rn .

  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Auszug aus LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19
    Weiß der Verkäufer eines Gebrauchtwagens, dass das Fahrzeug einen - über einen bloßen Bagatellschaden hinausgehenden - Unfallschaden erlitten hat, oder hält der Verkäufer einen solchen Unfallschaden für möglich so hat er diesen Umstand dem Käufer grundsätzlich ungefragt mitzuteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf eines arglistigen Verschweigens aussetzen will (vgl. BGH , Urt . v. 03.03.1982 - VIII ZR 78/81 , NJW 1982, 1386 m. w. Nachw.).

    Für den vorliegenden Fall bedeutet das: Ist dem Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ein Mangel oder ein früherer Unfallschaden (der kein Bagatellschaden ist) bekannt oder hält er solche Schäden aufgrund konkreter Anhaltspunkte wenigstens für möglich, so hat er diesen Umstand auch ungefragt dem Käufer mitzuteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will (vgl. BGH , Urt . v. 03.03.1982 - VIII ZR 78/81 , NJW 1982, 1386).

  • OLG Braunschweig, 06.11.2014 - 8 U 163/13

    Gebrauchtwagenkauf - Aufklärungspflicht des Verkäufers über Unfallschäden

    Auszug aus LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19
    v. 06.11.2014 - 8 U 163/13, BeckRS 2015, 155 Rn . 105).
  • OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05

    Informationspflicht des Verkäufersüber das tatsächliche Alter des Fahrzeugs bei

    Auszug aus LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19
    Weiter muss der Kläger im Wege des Vorteilsausgleichs die gezogenen Nutzungen herausgeben (vgl. § 818 1, 11 BGB; OLG Oldenburg, Urt . v. 28.10.2005 - 6 U 155/05, BeckRS 2006, 10197; OLG Braunschweig, Urt .
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19
    Dies ergibt eine Nutzungsentschädigung von \(\left({\frac{\text{10.500 EUR}\times\text{19.961 km}}{\text{78.000 km}}} =\right)\) 2.687,06 EUR, die mit dem Kaufpreis - ohne dass es einer Gestaltungserklärung oder Einrede des Schädigers bedarf (vgl. BGH , Urt . v. 23.06.2015 - XI ZR 536/14 , NJW 2015, 3160 Rn . 22 f.) - zu verrechnen ist (Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung: 7.812,94 EUR).
  • BGH, 06.08.2008 - XII ZR 67/06

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Geschäftsraummietvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19
    In diesem Zusammenhang kann zunächst dahinstehen, ob dem Kläger auch abgetretene Gewährleistungsansprüche zustehen, weil ein auf eine arglistige Täuschung gegründeter Anspruch nicht durch etwaige Gewährleistungsansprüche verdrängt wird (vgl. BGH , Urt . v. 06.08.2008 - XII ZR 67/06 , BGHZ 178, 16 = NJW 2009, 1266 Rn . 39).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH handelt ein Verkäufer bereits dann arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss seines Kontrahenten hat, ohne tatsächliche Grundlagen "ins Blaue hinein" unrichtige Angaben macht, also "ohne hinreichende Erkenntnisgrundlage" den Vertragspartner informiert (s. BGH , Urt . v. 07.06.2006 - VIII ZR 209/05 , BGHZ 168, 64 = NJW 2006, 2839 Rn . 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht