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   LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06   

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https://dejure.org/2007,4058
LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06 (https://dejure.org/2007,4058)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.09.2007 - 15 O 698/06 (https://dejure.org/2007,4058)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. September 2007 - 15 O 698/06 (https://dejure.org/2007,4058)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Streitwert bei markenrechtlichen Abwehransprüchen - Der vom Bundesgerichtshof angenommenenRegelstreitwert in Höhe von 50.000 EUR im Falle eines markenrechtlichen Löschungs- bzw.Widerspruchsverfahrens, kann nicht verallgemeinernd auf markenrechtliche Abwehransprüche ...

  • markenmagazin:recht

    §§ 14 Abs. 6, 4 Nr. 1. 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    Aeroflot

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Regelstreitwert in Markensachen und Patentanwaltskosten nicht immer erstattungsfähig

  • aufrecht.de

    Abmahnkosten eines Patentanwalts

  • stroemer.de

    Aeroflot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von berechtigten außergerichtlichen Aufwendungen für eine Abmahnung aufgrund einer fahrlässigen Verletzung des Rechts aus einer Marke; Verwendung eines geschützten Bildzeichens für gewerbliche Zwecke im geschäftlichen Verkehr; Gesteigerte Überwachungspflicht und ...

  • kanzlei.biz

    Vorgerichtliche Abmahnkosten bei Markenrechtsverletzung

  • rabüro.de

    Zum Streitwert einer Markenrechtsverletzung durch relativ erfolglosen Internet-Shop

  • info-it-recht.de

    Kein Regelstreitwert in Markensachen

  • rechtsanwalt-giese.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Abmahnkosten eines zusätzlichen Patentanwalts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Doch kein Regelstreitwert von 50.000,- EUR bei Markenverletzungen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einfacher Markenverstoß im Web rechtfertigt keine zwei Anwälte

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kein Regelstreitwert in Höhe von 50.000,- bei Markenverletzungsverfahren

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Markenverletzungsstreit - zusätzliche Hinzuziehung eines Patentanwalts rechtsmissbräuchlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Gegenstandswert einer markenrechtlichen Abmahnung für kurzzeitige Verletzungshandlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einfacher Markenverstoß im Web rechtfertigt keine zwei Anwälte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Doch kein Regelstreitwert von 50.000,- EUR bei Markenverletzungen?

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 354
  • MIR 2007, Dok. 408
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06
    Die von den Klägern zitierte Entscheidung des BGH bezüglich eines Regelstreitwertes von EUR 50.000,00 in GRUR 2006, Seite 704, gibt für die von den Klägern vertretene Auffassung nichts her, weil sie sich nicht auf einen Unterlassungsanspruch, sondern auf ein Löschungs-/Widerspruchsverfahren bezieht.
  • LG Hamburg, 19.10.2004 - 312 O 798/04

    Erstattung von Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten für eine außergerichtliche

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06
    Diese Aufwendungen durften die Beklagten nicht für erforderlich im Sinne des § 670 BGB halten (so auch Landgericht Hamburg vom 27.März 2007 zu 312 O 798/04).
  • OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07

    Zur Übertragung des Gegenstandswertes in Markenlöschungsverfahren auf

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06
    Insofern ist der regelmäßige Streitwert aus Markenlöschungsverfahren auf Markenverletzungsverfahren wie das hiesige nicht ohne weiteres übertragbar (so auch OLG Nürnberg vom 19.April 2007 zu 3 W 485/07, zitiert nach GRUR 2007 Heft 8, Seite VII).
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    2008, 561, 562; LG Hamburg, NJOZ 2005, 3684, 3685; LG Berlin, MMR 2008, 354 f.; LG Mannheim, Urteil vom 24. März 2009 - 2 O 62/09, juris Rn. 23 ff.; Fezer/Hirsch, Handbuch der Markenpraxis, Bd. I, MarkenVerfR, 4. Teil Rn. 85; Tyra, WRP 2007, 1059, 1063 ff.; Günther/Pfaff, WRP 2010, 708, 709 f.; aA OLG München, WRP 1982, 542, 543; OLG Frankfurt, GRUR 1991, 72; OLG Karlsruhe, GRUR 1999, 343, 345 f.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 370, 371 f.; OLG Stuttgart, WRP 2007, 1265, 1271; KG, GRUR-RR 2010, 403 f.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rn. 61 ff.; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Aufl., § 140 MarkenG Rn. 24; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 Rn. 1076; Omsels, MarkenR 2009, 27, 31 ff.; vgl. auch Hacker in Ströbele/ Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 140 Rn. 53).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung hinsichtlich der Kosten eines Patentanwalts

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18.9.2007 - Az.: 15 O 698/06 - beruft die Verfügungsbeklagte sich ferner darauf, die Hinzuziehung eines Patentanwalts sei vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt einer Schadensminderungspflicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, was umso mehr gelte, als der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsklägers als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz selbst über hinreichende markenrechtliche Kenntnisse verfüge.

    Die von der Verfügungsbeklagten in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18.9.2007 - Az.: 15 O 698/06 - befasst sich mit einer ganz anderen Frage, nämlich ob die für das gerichtliche Verfahren einschlägige Vorschrift des § 140 Abs. 3 MarkenG analog auf die vorgerichtliche Vertretung in markenrechtlichen Streitigkeiten anzuwenden oder die Notwendigkeit im Einzelfall zu prüfen ist.

  • LG Berlin, 08.04.2008 - 15 O 671/07
    Dies gilt auch soweit die Beklagte unter Berufung auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 18. September 2007 in dem Verfahren unter dem Aktenzeichen 15 O 698/06 offensichtlich meint, eine Herabsetzung und ein Unterschreiten des vom Bundesgerichtshof bezeichneten Regelstreitwertes sei bereits deswegen geboten, weil es "lediglich" um eine Verletzung und nicht um die Löschung der Marke gehe.

    Nicht zu folgen vermag das Gericht auch der auf die bereits oben genannte Entscheidung im Verfahren 15 O 698/06 gestützten Auffassung, ein Anspruch auf Ersatz der bei der Verwarnung durch die Einschaltung eines Patentanwaltes entstandenen Kosten bestehe nicht.

  • LG Düsseldorf, 29.11.2017 - 2a O 203/16

    Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung

    Die von dem Beklagten angeführte Entscheidung des LG Berlin, Urt. v. 18.09.2008 - 15 O 698/06, betrifft insoweit die Erforderlichkeit zur Hinzuziehung eines Patentanwaltes, was hier nicht streitgegenständlich ist.
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