Rechtsprechung
LG Kiel, 21.10.2010 - 15 O 71/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines abstrakten Schuldversprechens im Zusammenhang mit der Vergütung für stille Einlagen; Wirksamkeit eines Schuldversprechens bei Fehlen einer notariellen Beurkundung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 21.10.2010 - 15 O 71/10
- OLG Schleswig, 01.06.2011 - 9 U 65/10
- BGH, 18.09.2012 - II ZR 127/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06
Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den …
Auszug aus LG Kiel, 21.10.2010 - 15 O 71/10
Das Schreiben der Beklagten vom 21.12.2008 stellt in Verbindung mit dem Änderungsvertrag vom 19.12.2008/08.01.2009 ein selbstständiges, abstraktes Schuldversprechen dar (…Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 780 Rn. 1a, 3 und 4; BGH NJW 2008, 1589), das immer dann anzunehmen ist, wenn eine Vertragsseite eine selbständige, von dem zugrunde liegenden Kausalverhältnis losgelöste Verpflichtung eingehen will, die dabei unmittelbar auf Leistung gerichtet ist.Im Rahmen des Verhältnisses zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter abgegebene Leistungsversprechen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes regelmäßig nicht unentgeltlich in diesem Sinne, sondern werden vor dem Hintergrund abgegeben, die Gesellschaft zu stärken und damit die durch die Mitgliedschaft vermittelte Vermögenslage zu verbessern (vgl. BGH ZEV 2006, 320; NJW 2008, 1589).
- BGH, 19.11.1998 - VII ZR 424/97
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus LG Kiel, 21.10.2010 - 15 O 71/10
Ob im Einzelfall ein Änderungsvertrag oder aber ein weiterer, rechtlich selbständiger Vertrag vorliegt, ist eine Auslegungsfrage, wobei in erster Linie der Parteiwille maßgebend ist (BGH NJW 1999, 575). - BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05
Sportgate-Verfahren zurückverwiesen
Auszug aus LG Kiel, 21.10.2010 - 15 O 71/10
Im Rahmen des Verhältnisses zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter abgegebene Leistungsversprechen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes regelmäßig nicht unentgeltlich in diesem Sinne, sondern werden vor dem Hintergrund abgegeben, die Gesellschaft zu stärken und damit die durch die Mitgliedschaft vermittelte Vermögenslage zu verbessern (vgl. BGH ZEV 2006, 320; NJW 2008, 1589). - BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam
Auszug aus LG Kiel, 21.10.2010 - 15 O 71/10
Unentgeltlich ist eine Leistung demnach dann, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung erfolgt, die nicht zwangsläufig Geldwert haben oder vermögensrechtlich sein muss, sondern auch immaterieller Art sein kann (BGH NJW 2009, 2737).