Rechtsprechung
LG Kiel, 27.07.2009 - 15 O 77/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Wettbewerbswidriger Gebrauch der Bezeichnung "Stadtwerke" durch Privatunternehmen
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die goldgas GmbH darf sich nicht Stadtwerk nennen
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
Gebrauch der Abkürzung "swb" durch privatisierten Nachfolger der Stadtwerke …
Die Beklagte verteidigt das landgerichtliche Urteil und weist ergänzend darauf hin, dass die Klägerin bereits im Mai 2009 aus den Verfahren gegen ihre damals noch als "goldgas Stadtwerke GmbH" firmierende Schwestergesellschaft vor dem Landgericht Kiel (15 O 47/09 und 15 O 77/09) Kenntnis von der Firmierung und der Eigentümerstruktur der Beklagten gehabt habe.Allerdings spricht nach Einschätzung des Senats weiterhin vieles dafür, dass mit der Bezeichnung "Stadtwerke" nicht allein die Vorstellung verbunden wird, es handele sich um ein Unternehmen der Daseinsvorsorge, sondern die angesprochenen Verkehrskreisen in einem "Stadtwerk" ein kommunales Unternehmen oder jedenfalls einen gemeindenahen Betrieb sehen, bei dem die Kommune einen bestimmenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik hat (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).
Dies betrifft vor allem die Erwartung, dass ein kommunal geführtes Unternehmen eine mit der Region besonders verbundene und auf die Interessen der einheimischen Bevölkerung im besonderen Maße Rücksicht nehmende Unternehmenspolitik betreibt, die insbesondere auch soziale Belange einbezieht und bei der - unabhängig von der konkreten Rechtsform - kein echtes Insolvenzrisiko besteht, weil hinter dem Unternehmen "der Staat" steht (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).