Rechtsprechung
LG Berlin, 19.07.2011 - 15 S 1/11 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (5)
- koesterblog.com (Kurzinformation)
Geschäftsführer haftet (unabhängig von seiner Kenntnis) persönlich für unzulässige Werbemails
- anwalt24.de (Kurzinformation)
E-Mail-Spam: Unterlassungsanspruch betrifft alle E-Mail-Adressen des Empfängers
- lawbster.de (Kurzinformation)
Geschäftsführer haften für rechtswidrige Werbe-Emails des Unternehmens
- anwalt.de (Kurzinformation)
E-Mail-Spam: Unterlassungsanspruch erstreckt sich auf alle E-Mail-Adressen des Empfängers
- 123recht.net (Kurzinformation)
E-Mail-Werbung: Unterlassungsanspruch betrifft alle E-Mail-Adressen des Empfängers
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 02.02.2011 - 15 C 1001/11
- LG Berlin, 19.07.2011 - 15 S 1/11