Rechtsprechung
LG Berlin, 08.09.2015 - 15 S 37/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing: Muss Mutter ihre Familie ausspionieren?
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 14.10.2014 - 225 C 184/14
- LG Berlin, 08.09.2015 - 15 S 37/14
Wird zitiert von ...
- AG Nürnberg, 25.10.2017 - 32 C 3784/17
Eltern haften für ihre Kinder - auch bei der Nutzung des Internets
Dabei erstreckt sich die Pflicht des Anschlussinhabers nicht nur auf die Untersuchung der Hardware im Hinblick auf eine etwaige Tauschbörsensoftware, vielmehr ist er verpflichtet, dass das in der Abmahnung möglichst konkret bezeichnete urheberrechtlich geschützte Werk bzw. die diesbezüglichen Dateien auf der Festplatte des jeweiligen PCs oder Laptops zu suchen (LG Stuttgart, Urteil v. 25.11.2014, Az.: 17 O 468/14 und LG Berlin Urteil vom 08.09.15, Az.: 15 S 37/14).