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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - L 15 SO 141/06   

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https://dejure.org/2006,26015
LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - L 15 SO 141/06 (https://dejure.org/2006,26015)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2006 - L 15 SO 141/06 (https://dejure.org/2006,26015)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - L 15 SO 141/06 (https://dejure.org/2006,26015)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - L 15 SO 141/06
    Im Ergebnis eine Ausnahme hiervon ist von dem bis Ende 2004 für Angelegenheiten der Sozialhilfe zuständigen Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) jedoch für die Sozialhilfe nach dem BSHG unter anderem dann angenommen worden, wenn eine hilfesuchende Person ihren unaufschiebbaren Lebensunterhalt nach Eingang eines Leistungsantrags, aber vor dessen (positiver) Bescheidung, vorläufig von Dritten erhalten hat (s. - auch zum folgenden - etwa BVerwGE 96, 152; BVerwG, Beschluss vom 18. April 1996 - 5 B 10/96 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 5 B 10.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - L 15 SO 141/06
    Im Ergebnis eine Ausnahme hiervon ist von dem bis Ende 2004 für Angelegenheiten der Sozialhilfe zuständigen Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) jedoch für die Sozialhilfe nach dem BSHG unter anderem dann angenommen worden, wenn eine hilfesuchende Person ihren unaufschiebbaren Lebensunterhalt nach Eingang eines Leistungsantrags, aber vor dessen (positiver) Bescheidung, vorläufig von Dritten erhalten hat (s. - auch zum folgenden - etwa BVerwGE 96, 152; BVerwG, Beschluss vom 18. April 1996 - 5 B 10/96 -, zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05

    Einkommen; Grundsicherung; tatsächlich erbrachte Unterhaltszahlungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - L 15 SO 141/06
    Diese Ausnahme auch bei Leistungen nach dem GSiG anzunehmen begegnet keinen Bedenken, da es sich bei der bedarfsorientierten Grundsicherung lediglich um eine besondere Form der Sozialhilfe handelt (hiervon geht etwa auch der Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 12 S 1558/05 - FEVS 57, 333 aus).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2015 - L 20 SO 103/13

    Übernahme ungedeckter Heimpflege- und Unterkunftskosten als Hilfe zur stationären

    (a) Nach Maßgabe des § 82 Abs. 2 und 3 oder § 83 SGB XII abzusetzende Beträge fielen bei der Leistungsberechtigten nicht an, mit Ausnahme der in der Altersrente der DRV enthaltenen Kindererziehungsleistung (§§ 294 ff. SGB V) von 26, 27 EUR, die nach § 83 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 299 SGB VI wegen ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (dazu auch Geiger a.a.O., § 83 Rn. 42; Schuler-Harms in jurisPK-SGB VI, 2. Auflage 2013, § 299 Rn. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.10.2006 - L 15 SO 141/06 Rn. 28) anrechnungsfrei blieb.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - L 7 SO 2594/10
    Insoweit handelt es sich nach dem für den Senat nachvollziehbaren Vorbringen des Klägers lediglich um eine vorübergehende Bedarfsdeckung, welche den Anspruch nicht beseitigt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2006 - L 15 SO 141/06 - (juris); BSG, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 204/10 R -, bisher nur im Terminbericht vorliegend).
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