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   LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10   

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LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10 (https://dejure.org/2011,15014)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2011 - 15 Sa 110/10 (https://dejure.org/2011,15014)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - 15 Sa 110/10 (https://dejure.org/2011,15014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wirksamkeitskontrolle eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitskontrolle eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells; Anspruch auf Auszahlung von ´Gratifikationen vor Fälligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeitskontrolle eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells; Anspruch auf Auszahlung von ´Gratifikationen vor Fälligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auszahlungsvereinbarung einer Gratifikation

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 569/91

    Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG 23. September 1992 - 5 AZR 569/91- NZA 1993, 936) habe zu Recht darauf hingewiesen, dass sich die Lohnsicherungsvorschrift des § 107 GewO nur auf den vereinbarten Lohn, der dem Arbeitnehmer ungeschmälert zukommen solle, nicht aber auf freiwillige zusätzliche Leistungen beziehe (vgl. auch Preis, in: ErfK 10. Aufl. § 107 GewO Rn. 3).

    Gehe man davon aus, dass einer Überprüfung der Laufzeitvereinbarung anhand der § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, §§ 308, 309 BGB nicht bereits die Regelung des § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB im Wege stehe (so auch, § 9 AGBG prüfend, ohne § 8 AGBG zu problematisieren, BAG 23. September 1992 - 5 AZR 569/91 - NZA 1993, 936), seien ebensowenig die speziellen Klauselverbote der §§ 308 f. BGB oder die Generalklausel des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB verletzt.

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 23. September 1992 - 5 AZR 569/91 - NZA 1993, 936) habe eine Vereinbarung nicht beanstandet, in welcher der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Anlass eines Firmenjubiläums eine Zuwendung unter der Bedingung versprochen habe, dass diese einer vom Arbeitgeber beherrschten Beteiligungsgesellschaft als ein mit einem Zinssatz von 4 % p.a. zu verzinsendes Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren gegeben werde.

    Darin könne - auch wenn das Gratifikationsmodell mit erheblichen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden sei - keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB gesehen werden (vgl. BAG 3. September 1992 - 5 AZR 569/91 - NZA 1993, 936).

    Nach § 306 Abs. 2 BGB gelte dann dispositives Gesetzesrecht, unter Umständen komme auch die ersatzlose Streichung von Klauseln in Betracht oder es bedürfe einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. BAG 3. September 1992 - 5 AZR 569/91 - NZA 1993, 936).

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
    Der Freiwilligkeitsvorbehalt verstoße auch nicht gegen § 308 Nr. 4 BGB (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 1366) oder - wegen des Ausschlusses jeden Rechtsanspruchs für die Zukunft - gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

    Es liege weder eine Abweichung von § 611 Abs. 1 BGB vor, denn der Arbeitgeber sei nach dieser Vorschrift nicht verpflichtet, zusätzlich zum vereinbarten laufenden Arbeitsentgelt Sonderzahlungen zu leisten, noch werde von allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen abgewichen (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 1366; unwirksam seien hingegen nach BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - BAGE 122, 182 Freiwilligkeitsvorbehalte bei laufendem Arbeitsentgelt).

    Während bei Widerrufsvorbehalten ein Anspruch zunächst entstehe, aber wieder beseitigt werden könne, sei er im Falle eines Freiwilligkeitsvorbehaltes nie entstanden (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 1366).

    Er könne freiwillige Sonderzahlungen erbringen, die an keine anderen Voraussetzungen gebunden seien als die reine Arbeitsleistung (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 1366).

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
    Der Freiwilligkeitsvorbehalt verstoße auch nicht gegen § 308 Nr. 4 BGB (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 1366) oder - wegen des Ausschlusses jeden Rechtsanspruchs für die Zukunft - gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

    Es liege weder eine Abweichung von § 611 Abs. 1 BGB vor, denn der Arbeitgeber sei nach dieser Vorschrift nicht verpflichtet, zusätzlich zum vereinbarten laufenden Arbeitsentgelt Sonderzahlungen zu leisten, noch werde von allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen abgewichen (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 1366; unwirksam seien hingegen nach BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - BAGE 122, 182 Freiwilligkeitsvorbehalte bei laufendem Arbeitsentgelt).

    Während bei Widerrufsvorbehalten ein Anspruch zunächst entstehe, aber wieder beseitigt werden könne, sei er im Falle eines Freiwilligkeitsvorbehaltes nie entstanden (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 1366).

    Er könne freiwillige Sonderzahlungen erbringen, die an keine anderen Voraussetzungen gebunden seien als die reine Arbeitsleistung (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 1366).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
    Nicht entgegen stehe dem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der es widersprüchlich sei, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einem von ihm vorformulierten Anstellungsvertrag ausdrücklich zusage, jedes Jahr eine Sonderzahlung in bestimmter Höhe zu zahlen, wenn der Arbeitgeber die Zahlung der Sonderzahlung in derselben oder in einer anderen Vertragsklausel an einen Freiwilligkeitsvorbehalt binde (vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - BAGE 127, 185; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - NZA-RR 2009, 576).

    Im Gegensatz zu den höchstrichterlich entschiedenen Fällen (vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - BAGE 127, 185; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - NZA-RR 2009, 576) werde hier nicht zunächst, in einem ersten Satz der Klausel eine Zahlung zugesagt, an die sich dann in einem weiteren Satz ein Vorbehalt anschließe.

    Anders als bei dem Wort "widerruflich", mit dem ein rechtstechnischer Begriff Verwendung finde, könne aus der untechnischen Formulierung "abänderbar" nicht darauf geschlossen werden, es sei ein Widerrufsvorbehalt vereinbart worden, aus dem wiederum gefolgert werden könnte, ein Rechtsanspruch sei zunächst entstanden (zur Klausel "freiwillig, jederzeit widerruflich" vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - BAGE 127, 185).

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
    Nicht entgegen stehe dem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der es widersprüchlich sei, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einem von ihm vorformulierten Anstellungsvertrag ausdrücklich zusage, jedes Jahr eine Sonderzahlung in bestimmter Höhe zu zahlen, wenn der Arbeitgeber die Zahlung der Sonderzahlung in derselben oder in einer anderen Vertragsklausel an einen Freiwilligkeitsvorbehalt binde (vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - BAGE 127, 185; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - NZA-RR 2009, 576).

    Im Gegensatz zu den höchstrichterlich entschiedenen Fällen (vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - BAGE 127, 185; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - NZA-RR 2009, 576) werde hier nicht zunächst, in einem ersten Satz der Klausel eine Zahlung zugesagt, an die sich dann in einem weiteren Satz ein Vorbehalt anschließe.

  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
    Zwar könne eine betriebliche Altersversorgung auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers auf einem Darlehenskonto des Arbeitnehmers gutschreibe (vgl. BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242).

    Dies setze aber voraus, dass diese grundsätzlich erst bei Eintritt eines Versorgungsfalles rückzahlbar würden (vgl. BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242).

  • BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
    Ob vorliegend sogar das vollständige Fehlen einer Unterschrift unschädlich wäre (vgl. - allerdings zu einer anderen Verfahrensart - BGH 8. Dezember 2010 - AnwZ (B) 119/09 - FA 2011, 78), kann deshalb offenbleiben.
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
    Die Verpflichtung, den Klauselinhalt klar und verständlich zu formulieren, besteht deshalb nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 621/08 - zVv in der Amtlichen Sammlung, DB 2011, 1338).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
    Auch hier bestehe ein entscheidender Unterschied zu Widerrufsvorbehalten, welch letztere nur dann interessengerecht seien, wenn ihr Volumen unter einem Viertel des Jahresgesamteinkommens liege und die tarifliche Vergütung jedenfalls gewährleistet bleibe (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - AP BGB § 308 Nr. 6).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
    Es liege weder eine Abweichung von § 611 Abs. 1 BGB vor, denn der Arbeitgeber sei nach dieser Vorschrift nicht verpflichtet, zusätzlich zum vereinbarten laufenden Arbeitsentgelt Sonderzahlungen zu leisten, noch werde von allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen abgewichen (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 1366; unwirksam seien hingegen nach BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - BAGE 122, 182 Freiwilligkeitsvorbehalte bei laufendem Arbeitsentgelt).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.2014 - 17 Sa 20/14

    Unangemessen lang hinausgeschobene Fälligkeit einer als Gratifikation

    Hingegen war keine Zulassung der Revision nach § 72 Absatz 2 Nummer 2 ArbGG wegen Divergenz veranlasst, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit dem oben genannten Anerkenntnisurteil die anderweitige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Juli 2011 - 15 Sa 110/10 - in einem gleich gelagerten Fall aufgehoben hat.
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