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   LAG Baden-Württemberg, 02.10.2012 - 15 Sa 139/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42393
LAG Baden-Württemberg, 02.10.2012 - 15 Sa 139/11 (https://dejure.org/2012,42393)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.10.2012 - 15 Sa 139/11 (https://dejure.org/2012,42393)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 15 Sa 139/11 (https://dejure.org/2012,42393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - wirtschaftliche Bewertung einer kürzeren Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung und Arbeitszeitverkürzung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.10.2012 - 15 Sa 139/11
    Das sei auch nicht durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.03.2007 (5 AZR 420/06) gefordert, da anderenfalls der ausdrücklich aufgeführte Beurteilungsspielraum unberücksichtigt bliebe.

    Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne Weiteres erkennbar und legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann die benachteiligte Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (vgl. BAG 14.03.2007 - 5 AZR 420/06 - AP BGB § 242 Nr. 204 mit weiteren Nachweisen).

    Ebenso wie in dem Fall, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.03.2007 (5 AZR 420/06 - a. a. O.) zugrundelag, stehen auch im vorliegenden Fall nicht die Reichweite des § 75 BetrVG und die Zulässigkeit einer Fortentwicklung unterschiedlicher Vergütungssysteme in Frage.

    Auch das Bundesarbeitsgericht formuliert in seiner Entscheidung vom 14.03.2007(AP Nr. 204 zu § 242 BGB Gleichbehandlung), auf die auch die Beklagte immer wieder verweist, ausdrücklich "Sie [die Arbeitgeberin] muss nachvollziehbar darlegen, wie sie die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen, das Vergütungssystem, die betriebliche Altersversorgung und die Arbeitszeiten wirtschaftlich bewertet".

    Die Angleichung ist auch dann legitim, wenn sie durch den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zwingend gefordert wird (vgl. BAG 14.03.2007 - 5 AZR 420/06 - a. a. O.).

    Bei der Würdigung besteht ein Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers, weil unterschiedliche Elemente miteinander zu vergleichen sind (vgl. BAG 14.03.2007 - 5 AZR 420/06 - a. a. O.).

    Auch der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ist in seinem Urteil vom 14.03.2007 (5 AZR 420/06 - a. a. O.) davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Beurteilungsspielraums unter anderem die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer wirtschaftlich bewerten kann (vgl. a.a.O. Rn. 28 und 29).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.10.2012 - 15 Sa 139/11
    Nach dem Wechsel der Beklagten von der Vollmitgliedschaft zur OT-Mitgliedschaft im VDGA galt der MTV zunächst gemäß § 3 Abs. 3 TVG unmittelbar und zwingend bis zu seiner zeitlichen Beendigung im Arbeitsverhältnis der Parteien weiter (BAG vom 01.07.2009 in NZA 2010, 53).

    Seither gelten seine Rechtsnormen gemäß § 4 Abs. 5 TVG im Arbeitsverhältnis der Parteien weiter (BAG vom 01.07.2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.10.2012 - 15 Sa 139/11
    Zwar geht die Berufungskammer im Einklang mit der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07 - NZA 2011, 354) davon aus, dass das Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes, das in zivilrechtlichen Streitigkeiten durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verbürgt wird, bei der Auslegung und Anwendung von Ausschlussfristen beachtet werden muss.
  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 517/99

    Urlaubsgeld: Gleichbehandlungsgebot im Konzern - Zeitungszusteller

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.10.2012 - 15 Sa 139/11
    Auch diese Arbeitnehmer bilden bei der Beklagten eine Gruppe (vgl. zur Größe der Gruppen: BAG vom 19.08.1992 und vom 13.02.2002 AP Nrn. 102 und 184 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG vom 08.08.2000 - 9 AZR 517/99 - Juris), da hiervon ca. 27/28 Arbeitnehmer im Betrieb der Beklagten betroffen sind.
  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 2. Oktober 2012 - 15 Sa 139/11 - in seinen Ziffern I.9.
  • LAG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - 3 Sa 71/12

    Einseitige Entgelterhöhung bei einer Arbeitnehmergruppe - Verstoß gegen den

    Die Beklagte kann sich gegenüber der benachteiligten Gruppe nicht auf den Umstand berufen, dass die bevorzugte Gruppe länger arbeiten müsse, wenn eine Arbeitszeitdifferenz nur hinsichtlich eines Teils der benachteiligten Gruppe tatsächlich besteht (anderer Ansicht LAG Baden-Württemberg 15. April 2010 - 15 Sa 43/09 - und 2. Oktober 2012 - 15 Sa 139/11 -, wonach es dem Arbeitgeber unbenommen ist, gegenüber unterschiedlichen Untergruppen der benachteiligten Gruppe auch unterschiedliche Differenzierungsgründe ins Feld zu führen).

    Die Hilfsbegründung divergiert von den Urteilen der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15. April 2010 (- 15 Sa 43/09 -) und 2. Oktober 2012 (- 15 Sa 139/11 -).

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