Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 15 Sa 1496/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42909
LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 15 Sa 1496/19 (https://dejure.org/2019,42909)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2019 - 15 Sa 1496/19 (https://dejure.org/2019,42909)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 15 Sa 1496/19 (https://dejure.org/2019,42909)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § 626 BGB, § 1 KSchG, § 102 BetrVG, § 92 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigung eines Lehrers wegen rechtsextremistischer Tattoos zulässig?

  • kanzlei-moegelin.de

    Eignung als Lehrer wegen rechtsextremistischer Tattoos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 ; KSchG § 1
    Zeigen rechtsextremistischer Tattoos, Leitspruch der SS, Lehrer, Eignung, Beteiligung des Personalrats, Abmahnung

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72 Abs. 2
    Zeigen von Tattoos rechtfertigt keine Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Rechtsextreme Tätowierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos - Kündigung rechtsunwirksam

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tätowierungen unwirksam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung unwirksam: Darf ein Lehrer rechtsextreme Tattoos haben?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeigen von Tattoos rechtfertigt keine Kündigung; Entbehrlichkeit der Abmahnung bei Unbelehrbarkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos unwirksam

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Anhörung des Personalrats

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos rechtsunwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsgrund muss dem Personalrat mitgeteilt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lehrers wegen rechtsextremer Tattoos?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Fehlerhafte Anhörung des Personalrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung unwirksam, weil Betriebsrat unzureichend informiert

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Personalrat ist bei Rauswurf wegen fehlender Eignung zu informieren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Lehrer mit rechtsextremen Tattoos unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos unwirksam?

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 133
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 15 Sa 1496/19
    In Bezug auf die Personalratsbeteiligung gelten die gleichen Anforderungen wie sie an die Anhörung eines Betriebsrates nach § 102 BetrVG zu stellen sind (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - juris Rn. 63).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 15 Sa 1496/19
    So kommt eine außerordentliche Kündigung nur dann in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten (ordentliche Kündigung, Versetzung, Abmahnung) unzumutbar sind (BAG 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 - juris Rn. 29).
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 15 Sa 1496/19
    Nach der Rechtsprechung des BAG endet der Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung trotz Unwirksamkeit einer ersten Kündigung dann, wenn eine weitere Kündigung nicht offensichtlich unwirksam ist (BAG 19.12.1985 - 2 AZR 190/85 - juris Rn. 26f).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 15 Sa 1496/19
    Daher könne es dem Arbeitgeber nicht gestattet werden, sich im späteren Kündigungsschutzprozess auf "neue" Gründe zu berufen, die eventuell seinen Kündigungsentschluss mit beeinflusst haben, hinsichtlich derer er jedoch dem Betriebsrat keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14 - juris Rn. 47).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 15 Sa 1496/19
    Teilt ein Arbeitgeber objektiv kündigungsrechtlich erhebliche Tatsachen dem Betriebsrat nicht mit, ist es ihm verwehrt, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über eine Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 536/02 - juris Rn. 27).
  • OLG Rostock, 29.09.2021 - 2 U 4/20

    Sperrung eines Facebook-Nutzerkontos und Löschung des Profilbildes wegen der

    Im Fall eines - im Schuldienst tätigen - Arbeitnehmers, der sich neben der "Schwarzen Sonne" u.a. den SS-Leitspruch "Meine Ehre heißt Treue" auf den Oberkörper hat tätowieren lassen, ist für die Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses letztlich allein auf den vorbezeichneten Leitspruch abgestellt worden, nicht aber - auch nicht ergänzend - auf die "Schwarze Sonne" (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2019 - 15 Sa 1496/19, NZA-RR 2020, 133 [Juris; Tz. 3, 16 i.V.m. 38, 46 f.]); in dem betreffenden Fall bestand in Anbetracht der Einbettung der "Schwarzen Sonne" in weitere Tattoo-Elemente - insbesondere den besagten Leitspruch der SS - lediglich Anlass, die Einlassung des Arbeitnehmers zum vermeintlich rein neuheidnischen Sinngehalt der "Schwarzen Sonne" kritisch zu würdigen (a.a.O., Tz. 39); eine solche Einbettung liegt im hiesigen Fall gerade nicht vor.
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