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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15 (15 Sa 1856/15), 15 Sa 1512/15, 15 Sa 1856/15   

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https://dejure.org/2015,44857
LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15 (15 Sa 1856/15), 15 Sa 1512/15, 15 Sa 1856/15 (https://dejure.org/2015,44857)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15 (15 Sa 1856/15), 15 Sa 1512/15, 15 Sa 1856/15 (https://dejure.org/2015,44857)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 15 Sa 1512/15 (15 Sa 1856/15), 15 Sa 1512/15, 15 Sa 1856/15 (https://dejure.org/2015,44857)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Unwirksamkeitsgründen einer Kündigung; Begriff der Beratung i.S. von § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG

  • Betriebs-Berater

    Massenentlassung - Beratungen mit dem Betriebsrat in der Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Unwirksamkeitsgründen einer Kündigung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Entbehrlichkeit des Konsultationsverfahrens vor Massenentlassung bei Interessenausgleichsverhandlungen vor Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 286
  • BB 2016, 244
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung oder Einschränkung und über die Folgen der Entlassungen ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 Rn. 15).

    Verhandlungen sind mit dem Betriebsrat als Gremium durchzuführen, denn dieser handelt als Kollegialorgan (BAG 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 Rn. 21).

    Dass und welche Verfahren gleichzeitig durchgeführt werden sollen, muss hierbei jedoch hinreichend klargestellt werden (BAG 20.09.2012 - 6 AZR 155/11 - NZA 2013, 32 Rn. 47; BAG 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 Rn. 17).

    Der Betriebsrat wird nicht einmal aufgefordert, eine abschließende Stellungnahme zu den beabsichtigten Massenentlassungen abzugeben (vergleiche BAG 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 Rn. 29).

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15
    Dass und welche Verfahren gleichzeitig durchgeführt werden sollen, muss hierbei jedoch hinreichend klargestellt werden (BAG 20.09.2012 - 6 AZR 155/11 - NZA 2013, 32 Rn. 47; BAG 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 Rn. 17).
  • ArbG Berlin, 21.02.2006 - 79 Ca 22399/05

    Vorlagebeschluss; EuGH; Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG; Massenentlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15
    Streitig ist, ob der Arbeitgeber Konsultationen auch im Rahmen der Einigungsstelle durchführen muss (bejahend ArbG Berlin Beschluss 21.02.2006 - 79 Ca 22.399/05 - NZA 2006, 739; Wolter AuR 2005, 135, 139; offen gelassen KDZ-Deinert, 9. Aufl., § 17 KSchG Rn. 48).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15
    Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsgericht zuvor einen Hinweis nach § 6 KSchG gegeben hat (BAG 18.01.2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 26).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15
    Unwirksamkeitsgründe sind unabhängig von einer Rüge des Arbeitnehmers auch von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn sie sich aus einem Vortrag des Arbeitgebers oder eingereichten Unterlagen ergeben (BAG 13.12.2012 - 6 AZR 5/12 - Rn. 43).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15
    Das BAG lehnt dies ab und sieht in der Einigungsstelle einen "unparteiischen Dritten" (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 693/06 - NZA 2007, 1296 Rn. 44).
  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15
    Wird kein Konsultationsverfahren im Sinne dieser Norm durchgeführt, ist eine im Rahmen einer Massenentlassung ausgesprochene Kündigung wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne von § 134 BGB rechtsunwirksam (BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12 -NZA 2013, 966 Rn. 19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Sa 1581/15

    Massenentlassungsanzeige - ungenügende Stellungnahme des Betriebsrats -

    II. 2.5.2 Entscheidend ist hier, dass Adressat der Konsultation gemäß § 17 Abs. 2 KSchG der Betriebsrat als "Kollegialorgan" ist (vgl. allgemein BAG vom 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - juris Rn. 21 m.w.N. = NZA 2015, 881; in einem Parallelfall (die "erste Kündigung" betreffend) LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2015 - 15 Sa 1512/15 u.a. - juris Rn. 38 = ZIP 2016, 286).
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