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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 15 Sa 2348/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10413
LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 15 Sa 2348/10 (https://dejure.org/2011,10413)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2011 - 15 Sa 2348/10 (https://dejure.org/2011,10413)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 15 Sa 2348/10 (https://dejure.org/2011,10413)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Ausgleichsklausel zur Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt; Anspruch auf anteilige Sonderzuwendung bei fehlender Vereinbarung eines negativen Schuldanerkenntnisses

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderzahlung und Prozessvergleich mit Ausgleichsformel

  • Betriebs-Berater

    Ausgleichsklausel im Prozessvergleich

  • Betriebs-Berater

    Ausgleichsklausel im Prozessvergleich

  • Betriebs-Berater

    Ausgleichsklausel

  • Betriebs-Berater

    Ausgleichsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Ausgleichsklausel zur Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt; Anspruch auf anteilige Sonderzuwendung bei fehlender Vereinbarung eines negativen Schuldanerkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 6 Sa 1722/10

    Prozessvergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses - Umfang einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 15 Sa 2348/10
    In Abgrenzung zu LAG Berlin-Brandenburg vom 12.11.2010 - 6 Sa 1722/10.(Rn.34).

    Die erkennende Kammer setzt sich hiermit nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.11.2010 - 6 Sa 1722/10 - Homepage des LAG.

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 15 Sa 2348/10
    Durch die zum gleichen Zeitpunkt erfolgte Kündigung des Tarifvertrages tritt gem. § 4 Abs. 5 TVG die Nachwirkung so lange ein, bis die entsprechenden Rechtsnormen durch eine andere Abmachung ersetzt werden (vgl. zu beiden Problemen BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99 - NZA 2001, 453).
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