Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 15 Sa 2348/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt - Ausgleichsklausel - Sonderzahlung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 397 Abs 2 BGB
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Ausgleichsklausel zur Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt; Anspruch auf anteilige Sonderzuwendung bei fehlender Vereinbarung eines negativen Schuldanerkenntnisses
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sonderzahlung und Prozessvergleich mit Ausgleichsformel
- Betriebs-Berater
Ausgleichsklausel im Prozessvergleich
- Betriebs-Berater
Ausgleichsklausel im Prozessvergleich
- Betriebs-Berater
Ausgleichsklausel
- Betriebs-Berater
Ausgleichsklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines Ausgleichsklausel zur Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt; Anspruch auf anteilige Sonderzuwendung bei fehlender Vereinbarung eines negativen Schuldanerkenntnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 01.09.2010 - 44 Ca 7447/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 15 Sa 2348/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 6 Sa 1722/10
Prozessvergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses - Umfang einer …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 15 Sa 2348/10
In Abgrenzung zu LAG Berlin-Brandenburg vom 12.11.2010 - 6 Sa 1722/10.(Rn.34).Die erkennende Kammer setzt sich hiermit nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.11.2010 - 6 Sa 1722/10 - Homepage des LAG.
- BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99
Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 15 Sa 2348/10
Durch die zum gleichen Zeitpunkt erfolgte Kündigung des Tarifvertrages tritt gem. § 4 Abs. 5 TVG die Nachwirkung so lange ein, bis die entsprechenden Rechtsnormen durch eine andere Abmachung ersetzt werden (vgl. zu beiden Problemen BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99 - NZA 2001, 453).