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   LAG Berlin, 14.07.2004 - 15 Sa 417/04   

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https://dejure.org/2004,21424
LAG Berlin, 14.07.2004 - 15 Sa 417/04 (https://dejure.org/2004,21424)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14.07.2004 - 15 Sa 417/04 (https://dejure.org/2004,21424)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 15 Sa 417/04 (https://dejure.org/2004,21424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 124
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer

    Auszug aus LAG Berlin, 14.07.2004 - 15 Sa 417/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12.11.1998 ­ 8 AZR 365/97 ­ EzA Nr. 14 zu § 611 a BGB) ­ der sich das Berufungsgericht anschließt ­ kann im Stellenbesetzungsverfahren nur derjenige benachteiligt werden, der sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt.
  • LAG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 Sa 1279/14

    Altersdiskriminierung durch Ausschreibung einer offenen Stelle für

    Eine Eignung ist zwar in der Rechtsprechung verneint worden, wenn ein Stellenbewerber einen nicht geforderten, höheren Ausbildungsabschluss aufweist, z. B einen universitären Abschluss der Betriebswissenschaft statt der für eine Stelle als Kreditoren- und Debitorenbuchhalter geforderten kaufmännischen Ausbildung (vgl. LAG Hessen, 19.12.2011 - 16 Sa 965/11, Rn. 26, juris) oder einen universitären Abschluss der Rechtswissenschaft für eine Stelle als Sekretärin (LAG Berlin, 14.07.2004 - 15 Sa 417/04, Rn. 24, juris) oder einen universitären Abschluss der Betriebswissenschaft für eine Stelle im gehobenen Dienst der Länder (LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12, Rn. 50, juris).
  • LAG Düsseldorf, 09.06.2008 - 14 Sa 1473/07

    Entschädigung wegen einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung im Zuge eines

    a)Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer beitritt, kann im Besetzungsverfahren um eine Arbeitsstelle nur derjenige im Rechtssinne benachteiligt werden, der sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1998, AP Nr. 16 zu § 611 a BGB; LAG Berlin, Urteil vom 14.07.2004, NZA-RR 2005, 124 f.; LAG Berlin, Urteil vom 30.03.2006, LAGE Nr. 1 zu § 611 a BGB 2002; LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.07.2005 - 12 Sa 1244/05 - juris).

    Dafür spricht vor allem der erst im zweiten Rechtszug zutage getretene Umstand, dass der Kläger kurze Zeit nach der Bewerbung bei dem Beklagten und Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs noch weitere Arbeitgeber wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung in Anspruch nahm (vgl. dazu: LAG Berlin, Urteil vom 14.07.2004, a.a.O.; jurisPK-BGB/ Hausch, 3. Aufl., § 611 a BGB Rn. 51, Diller BB 2006, 1968 ff.; unter Bezugnahme auf den Einwand des Rechtsmissbrauchs: Ehrich, BB 1996, 1007 f.; sog. professioneller Diskriminierungskläger: vgl. Pfarr, RdA 1995, 204, 207).

    Dass der Kläger im vorgenannten Sinne gezielt vorgegangen ist, wird zudem dadurch belegt, dass der Kläger dabei offenbar stets nach einem bestimmten Muster verfahren ist (vgl. dazu: jurisPK-BGB/Hausch, a.a.O., unter Hinweis auf LAG Berlin, Urteil vom 14.07.2004, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2007 - 3 Ta 119/07

    Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12.11.1998 - 8 AZR 365/99 - AP BGB § 611a Nr. 16; BAG 27.04.2000 - 8 AZR 295/99 - zitiert nach Juris) sowie der Instanzgerichte (vgl. nur LAG Berlin 14.07.2004 - 15 Sa 417/04 - NZA-RR 2005, 124; LAG Berlin 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05 - LAGE § 611a BGB 2002 Nr. 1) war der Schutzzweck des damaligen § 611a Abs. 2 BGB die Entschädigung des objektiv geeigneten Bewerbers wegen der durch sein Geschlecht bedingten Benachteiligung im Verfahren.
  • LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13

    Subjektiv ernsthafte Bewerbung

    Eine Benachteiligung im Sinne des § 1 AGG, § 3 Abs. 1 und 2 AGG setzt nach überwiegender Auffassung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wie auch in der Literatur voraus, dass die Bewerberin/der Bewerber objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt und eine subjektiv ernsthafte Bewerbung vorliegt (vgl. bereits zu § 611 a BGB, BAG Urteil vom 12.11.1998, 8 AZR 365/99; LAG Berlin, Urteil vom 14.07.2004, 15 Sa 417/04, jeweils m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.01.2009 - 4 Sa 346/08

    Schadensersatz, Entschädigung, Altersdiskriminierung, Bewerbung, Ernsthaftigkeit,

    Derjenige, der mit seiner Bewerbung "als professioneller Diskriminierungskläger" auf eine Diskriminierung spekuliert, muss sich den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten lassen, der im Übrigen auch ein anerkannter Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist (Däubler/Bertzbach-Deinert, § 15 Rnr.53; Wendeling-Schröder/Stein, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG § 15 Rnr. 10; LAG Berlin, Urteil vom 14.07.2004 - 15 Sa 417/04 -, zitiert nach juris, Rnr. 21; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2008 - 6 Sa 522/07 -, zitiert nach juris, Rnr. 27).
  • LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte

    Es kann dahinstehen, ob die gerichtsbekannte Tatsache, dass der Kläger in einer Vielzahl von Fällen Klagen auf Zahlung von Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung bei Stellenausschreibungen erhoben hat, schon für sich genommen als Indiz gegen eine ernsthafte Bewerbungsabsicht des Klägers spricht (in diesem Sinne LAG Berlin vom 14.07.2004 - 15 Sa 417/04, zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 19.11.2008 - 3 Ta 19/08

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte

    Dies ergibt sich - unabhängig von der Frage, ob die gerichtsbekannte Tatsache, dass der Kläger in einer Vielzahl von Fällen Klagen auf Zahlung von Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung bei Stellenausschreibungen erhoben hat, als Indiz gegen eine ernsthafte Bewerbungsabsicht des Klägers spricht (in diesem Sinne LAG Berlin vom 14.07.2004 - 15 Sa 417/04, zitiert nach juris) - schon aus dem Umstand, dass der Kläger der Aufforderung der Beklagten nicht Folge geleistet hat, sich am 16. Januar 2008 zu einem Vorstellungsgespräch einzufinden.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 9 Sa 5/09

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren

    Merkmale für fehlende Ernsthaftigkeit kann der Umstand sein, dass der Beschäftigte vielfache Bewerbungen, insbesondere auch auf Stellen, deren Qualifikationsprofil er nicht oder nicht vollständig erfüllt, absendet (so auch LAG Berlin, 14.07.2004, 15 Sa 417/04).
  • LAG Hamm, 08.09.2015 - 7 Sa 605/15

    Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers um eine Stelle als

    Eine Benachteiligung im Sinne des § 1 AGG, § 3 Abs. 1 und 2 AGG setzt nach überwiegender Auffassung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wie auch in der Literatur voraus, dass die Bewerberin/der Bewerber objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt und eine subjektiv ernsthafte Bewerbung vorliegt (vgl. bereits zu § 611 a BGB: BAG, Urteil vom 12.11.1998, 8 AZR 365/99; LAG Berlin, Urteil vom 14.07.2004, 15 Sa 417/04, jeweils m.w.N.).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 31.07.2008 - 10 Ca 10149/08

    AGG-Hopping

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97- AP Nr. 16 zu § 611a BGB = EzA Nr. 14 zu § 611 a BGB; BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99 ­ AuA 2000, 281) und der Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. LAG Berlin, 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05 - LAGE § 611a BGB, 2002, Nr. 1; LAG Berlin 14.07.2004 ­ 15 Sa 417/04 ­ NZA-RR 2005; 124; LAG RheinlandPfalz 11.01.2008 ­ 6 Sa 522/07 ­ NZA-RR 2008, 343; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss 16.08.1996 - 4 Ta 162/96- NZA 1997, 115 ff.) kann in Stellenbesetzungsverfahren nur derjenige benachteiligt werden, der sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt.
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