Rechtsprechung
LAG Hamm, 26.11.2004 - 15 Sa 463/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB; §§ 9, 10 KSchG
Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Auflösungsantrag des Arbeitnehmers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Wirksamkeit einer Kündigung; Unzumutbarkeit der weiteren Beschäftigung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigung fristlose wegen Toilettenbesuch
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 9
Unbegründete außerordentliche Kündigung und Auflösungsantrag des Arbeitnehmers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schläfchen auf dem Klo - Kündigung?
- advogarant.de (Kurzinformation)
Toilettenschlaf rechtfertigt keine fristlose Kündigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmer pennt kurz auf der Toilette - Nach 18-jährigem Arbeitsverhältnis ohne Probleme kein Grund zur fristlosen Kündigung
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Toilettenschlaf ist kein Kündigungsgrund
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 27.01.2004 - 1 Ca 1474/03
- LAG Hamm, 26.11.2004 - 15 Sa 463/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 414
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- ArbG Siegen, 27.01.2004 - 1 Ca 1474/03
Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2004 - 15 Sa 463/04
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 27.01.2004 - 1 Ca 1474/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 27.01.2004 - 1 Ca 1474/03 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
außerordentliche und ordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung und …
Ein einmaliges Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rechtfertigt aber regelmäßig noch keine außerordentliche Kündigung (LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.1970 - DB 1970, 595; LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.1989 - LAGE BGB § 626 Nr. 50; LAG Hamm, Urteil vom 26.11.2004 - NZA-RR 2005, 414;… KR/Fischermaier, § 626 BGB Rz. 409). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung
Denn der Arbeitgeber hat durch eine geeignete Organisation sicherzustellen, dass Arbeitsfehler z.B. im sicherheitsrelevanten Bereich frühzeitig erkannt und alsdann auch beseitigt werden (LAG Düsseld. 25.7.2003 LAGE § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; s.a. LAG Hamm 26.11.2004 - 15 Sa 463/04, NZA-RR 2005, 414). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 Sa 161/21
Außerordentliche/ ordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - …
Denn der Arbeitgeber hat durch eine geeignete Organisation sicherzustellen, dass Arbeitsfehler z.B. im sicherheitsrelevanten Bereich frühzeitig erkannt und alsdann auch beseitigt werden (LAG Düsseld. 25.7.2003 LAGE § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; s.a. LAG Hamm 26.11.2004 - 15 Sa 463/04, NZA-RR 2005, 414). - LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 56/20
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
Denn der Arbeitgeber hat durch eine geeignete Organisation sicherzustellen, dass Arbeitsfehler z.B. im sicherheitsrelevanten Bereich frühzeitig erkannt und alsdann auch beseitigt werden (LAG Düsseld. 25.7.2003 LAGE § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; s.a. LAG Hamm 26.11.2004 - 15 Sa 463/04, NZA-RR 2005, 414). - LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21
Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden - …
Denn der Arbeitgeber hat durch eine geeignete Organisation sicherzustellen, dass Arbeitsfehler z.B. im sicherheitsrelevanten Bereich frühzeitig erkannt und alsdann auch beseitigt werden (LAG Düsseld. 25.7.2003 LAGE § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; s.a. LAG Hamm 26.11.2004 - 15 Sa 463/04, NZA-RR 2005, 414).