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   LAG Hamm, 26.11.2004 - 15 Sa 463/04   

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https://dejure.org/2004,3133
LAG Hamm, 26.11.2004 - 15 Sa 463/04 (https://dejure.org/2004,3133)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2004 - 15 Sa 463/04 (https://dejure.org/2004,3133)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2004 - 15 Sa 463/04 (https://dejure.org/2004,3133)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB; §§ 9, 10 KSchG
    Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Wirksamkeit einer Kündigung; Unzumutbarkeit der weiteren Beschäftigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung fristlose wegen Toilettenbesuch

  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 9
    Unbegründete außerordentliche Kündigung und Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schläfchen auf dem Klo - Kündigung?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Toilettenschlaf rechtfertigt keine fristlose Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer pennt kurz auf der Toilette - Nach 18-jährigem Arbeitsverhältnis ohne Probleme kein Grund zur fristlosen Kündigung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Toilettenschlaf ist kein Kündigungsgrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 414
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Siegen, 27.01.2004 - 1 Ca 1474/03
    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2004 - 15 Sa 463/04
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 27.01.2004 - 1 Ca 1474/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 27.01.2004 - 1 Ca 1474/03 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05

    außerordentliche und ordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung und

    Ein einmaliges Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rechtfertigt aber regelmäßig noch keine außerordentliche Kündigung (LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.1970 - DB 1970, 595; LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.1989 - LAGE BGB § 626 Nr. 50; LAG Hamm, Urteil vom 26.11.2004 - NZA-RR 2005, 414; KR/Fischermaier, § 626 BGB Rz. 409).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

    Denn der Arbeitgeber hat durch eine geeignete Organisation sicherzustellen, dass Arbeitsfehler z.B. im sicherheitsrelevanten Bereich frühzeitig erkannt und alsdann auch beseitigt werden (LAG Düsseld. 25.7.2003 LAGE § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; s.a. LAG Hamm 26.11.2004 - 15 Sa 463/04, NZA-RR 2005, 414).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 Sa 161/21

    Außerordentliche/ ordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung -

    Denn der Arbeitgeber hat durch eine geeignete Organisation sicherzustellen, dass Arbeitsfehler z.B. im sicherheitsrelevanten Bereich frühzeitig erkannt und alsdann auch beseitigt werden (LAG Düsseld. 25.7.2003 LAGE § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; s.a. LAG Hamm 26.11.2004 - 15 Sa 463/04, NZA-RR 2005, 414).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 56/20

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

    Denn der Arbeitgeber hat durch eine geeignete Organisation sicherzustellen, dass Arbeitsfehler z.B. im sicherheitsrelevanten Bereich frühzeitig erkannt und alsdann auch beseitigt werden (LAG Düsseld. 25.7.2003 LAGE § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; s.a. LAG Hamm 26.11.2004 - 15 Sa 463/04, NZA-RR 2005, 414).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21

    Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

    Denn der Arbeitgeber hat durch eine geeignete Organisation sicherzustellen, dass Arbeitsfehler z.B. im sicherheitsrelevanten Bereich frühzeitig erkannt und alsdann auch beseitigt werden (LAG Düsseld. 25.7.2003 LAGE § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; s.a. LAG Hamm 26.11.2004 - 15 Sa 463/04, NZA-RR 2005, 414).
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