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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19   

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https://dejure.org/2019,39241
LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19 (https://dejure.org/2019,39241)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.2019 - 15 Sa 575/19 (https://dejure.org/2019,39241)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 2019 - 15 Sa 575/19 (https://dejure.org/2019,39241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Häusliche Umkleidezeiten als Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungspflicht von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten

  • rechtsportal.de

    Häusliche Umkleidezeiten; unzumutbare Umkleidemöglichkeiten; fremdnützig; Schätzung; Wegezeit; arbeitsfreie Sonntage; Ruhezeit; besonderes Feststellungsinteresse; Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütungspflicht von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Häusliche Umkleidezeiten; unzumutbare Umkleidemöglichkeiten; fremdnützig; Schätzung; Wegezeit; arbeitsfreie Sonntage; Ruhezeit; besonderes Feststellungsinteresse; Ausschlussfrist

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Häusliche Umkleidezeiten müssen - einzelfallabhängig - vergütet werden

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Häusliche Umkleidezeiten / Arbeitsweg als vergütungspflichtige Arbeitszeit?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Häusliches Anlegen einer Uniform ist Arbeitszeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Häusliches Anlegen einer Uniform ist Arbeitszeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
    Im Zweifel ist gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage entspricht (BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 26; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 17).

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12 mwN; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 22).

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 23).

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 24).".

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 13).

    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., etwa BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 14; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 14).

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15 mwN; 07. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 13 - 15).".

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12 mwN; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 22).

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 23).

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 24).".

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
    Dies setzt voraus, dass über weitere Faktoren, die die Vergütungshöhe bestimmen, kein Streit besteht und die konkrete Bezifferung insofern lediglich eine Rechenaufgabe ist (BAG 07.02.2019 - 6 AZR 84/18 - juris Rn. 15).

    Die für Willenserklärungen geltenden Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sind für die Auslegung von Klageanträgen heranzuziehen (BAG 07. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 25).

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15 mwN; 07. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 13 - 15).".

  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
    Es handelt sich um relevante Daten, die schon wegen § 16 Abs. 2 ArbZG hätten zur Kenntnis genommen werden müssen, denn nur wer die tatsächlichen Arbeitszeiten kennt, kann auch beurteilen, ob die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird (vergleiche zur Ermittlung von Überstunden auch EuGH 14.05.2019 - C-55/18 - juris Rn. 52).

    Auch der EuGH geht davon aus, dass die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber zu verpflichten haben, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (EuGH 14.05.2019 - C-55/18 - juris Rn. 60).

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
    Bei den vom Kläger geltend gemachten zusätzlichen Arbeitszeiten handelt es sich um so genannte ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TV-L, da diese im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden sind bzw. im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden (vgl. BAG 21.03.2017 - 6 AZR 161/16 - juris Rn. 18 zum gleich.

    Auf die Ausführungen zur Lesart des Bundesarbeitsgerichts von § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L ( BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 20 ff. ) unter 1.2.3.1.

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12

    Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
    Geht es um die Korrektur der Arbeitszeiterfassung auf einem Arbeitszeitkonto, kommt dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos aus § 611 Abs. 1 BGB zu, wenn das Arbeitszeitkonto den Vergütungsanspruch nach der zugrunde liegenden Abrede verbindlich bestimmt ( vgl. zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT : BAG 27. März 2014 - 6 AZR 621/12 - Rn. 21; zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K: 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 21 ).

    Die Vergütungspflicht umfasst dann die ab dem abgesenkten Schwellenwert geleisteten Stunden als Überstunden unter Berücksichtigung der tariflichen Vergütungsvorgaben (vgl. zum wortgleichen § 6 Abs. 3 S. 3 TVöD-AT: BAG 27. März 2014 - 6 AZR 621/12 - Rn. 21 ).

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
    Geschieht das nicht, entstehen nachgelagerte Ansprüche des Arbeitnehmers auf Beseitigung des tarifwidrigen Zustands ( zur entsprechenden Regelung im TVöD-K: BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 19 f. ).

    Geht es um die Korrektur der Arbeitszeiterfassung auf einem Arbeitszeitkonto, kommt dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos aus § 611 Abs. 1 BGB zu, wenn das Arbeitszeitkonto den Vergütungsanspruch nach der zugrunde liegenden Abrede verbindlich bestimmt ( vgl. zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT : BAG 27. März 2014 - 6 AZR 621/12 - Rn. 21; zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K: 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 21 ).

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
    Dies ist der Fall, wenn eine Arbeitsvertragspartei die andere durch aktives Handeln von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, ihr Umstände mitzuteilen, die sie zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - juris Rn. 19).

    In einem solchen Fall muss dann die Vertragspartei innerhalb einer kurzen Frist ihre Ansprüche in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend machen (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - juris Rn. 20).

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89

    Gesetzliche Ruhezeit und tariflicher Freizeitausgleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
    Soweit ein Tag beschäftigungsfrei ist, erfüllt er stets die Voraussetzungen einer Ruhezeit (vgl. BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - Rn. 29 zu den arbeitszeitlichen Regelungen der Allgemeinen Zollordnung (AZO) ).

    Ein "qualifiziertes Ruhen" gerade wegen eines bestimmten Anlasses ist nicht zu beanspruchen, so dass auch Zeiten eines Urlaubs, arbeitsfreie Feiertage und sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung regelmäßig die Voraussetzungen einer Ruhezeit erfüllen ( BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - Rn. 29 ).

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2019 - 5 Sa 2060/18

    Arbeitszeitmodell "Metropolitan"; Vergütung von Rüst- und Wegezeiten im Zentralen

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 349/99

    Zurechnung der Kenntnis von Mitarbeitern einer juristischen Person

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04

    Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 642/12

    Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts an Treuhänder im

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15

    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre

  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 15 Sa 66/17

    Überstundenvergütung von Führungskräften

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 65/90

    Nachträgliche Unmöglichkeit einer Freistellung nach dem AWbG NW

  • BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

  • BGH, 01.07.2014 - XI ZR 247/12

    Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für

  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 667/09

    Arbeitszeit eines nach Dienstplan eingesetzten Arbeitnehmers nach dem TVöD

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00

    Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

  • BGH, 01.03.1984 - IX ZR 34/83

    Zurechnung der Kenntnis des Kassierers einer Großbank von der Zahlungseinstellung

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 673/15

    Versetzung - Annex - besonderes Feststellungsinteresse

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 7 Sa 620/19

    Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit bei auffälliger Dienstkleidung -

    Das An- und Ablegen einer Dienstuniform zu Hause ist auch dann als fremdnützig und damit als Arbeitszeit anzusehen, wenn der Arbeitgeber es zwar freistellt, die Dienstuniform zu Hause an und abzulegen und auf dem Weg zur Arbeit zu tragen, er aber am Einsatzort keine zumutbaren Umkleidemöglichkeiten bereitstellt (So bereits LAG Berlin-Brandenburg vom 21.08.2019 - 15 Sa 575/19).(Rn.114).
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 659/19

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten)

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. August 2019 - 15 Sa 575/19 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18

    Feststellungsantrag - Arbeitszeit - auffällige Dienstkleidung - Häusliche

    Das An- und Ablegen einer Dienstuniform zu Hause ist auch dann als fremdnützig und damit als Arbeitszeit anzusehen, wenn der Arbeitgeber es zwar freistellt, die Dienstuniform zu Hause an und abzulegen und auf dem Weg zur Arbeit zu tragen, er aber am Einsatzort keine zumutbaren Umkleidemöglichkeiten bereitstellt (So bereits LAG Berlin-Brandenburg vom 21.08.2019 - 15 Sa 575/19).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - 15 Sa 575/19   

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https://dejure.org/2019,64647
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