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   LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12   

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LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12 (https://dejure.org/2012,45300)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2012 - 15 Sa 782/12 (https://dejure.org/2012,45300)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. September 2012 - 15 Sa 782/12 (https://dejure.org/2012,45300)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Verwendung eines strafbewährten NS Kennzeichen - Entbehrlichkeit einer Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels "Waffen-SS Berlin"

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels "Waffen-SS Berlin"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stempelung der Rückseite von Lieferscheinen mit Waffen SS rechtfertigt die fristlose Kündigung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
    Verletzt der Arbeitnehmer diese Pflicht zur Rücksichtnahme erheblich, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, NZA 2011, 1029 m.w.N.).

    a) Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es mildere Mittel, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen, nicht gibt (BAG 24.03.2011, a.a.O.; BAG 10.06.2010, a.a.O.).

    In Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bedarf es einer Abmahnung nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich und auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. nur BAG 24.03.2011, a.a.O., m.w.N.).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
    Sodann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Einzelfallumstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG 26.03.2009 - 2 AZR 953/07, NZA-RR 2010, 516).

    a) Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es mildere Mittel, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen, nicht gibt (BAG 24.03.2011, a.a.O.; BAG 10.06.2010, a.a.O.).

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
    Der konkrete Inhalt dieser Pflicht ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis und seinen spezifischen Anforderungen (BAG 12.05.2010 - 2 AZR 845/08, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 31).

    Für die kündigungsrechtliche Bewertung ist die strafrechtliche Beurteilung nicht maßgeblich, sondern es kommt entscheidungserheblich auf die Schwere der Vertragspflichtverletzung an (BAG 12.05.2010, a.a.O.; LAG Hamm 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11, juris).

  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

    Auszug aus LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
    Darüber hinaus wäre die Kündigung für den Fall, dass die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB abgelaufen wäre, die streitige Kündigung auch unverzüglich i.S.d. § 91 Abs. 5 SGB IX erfolgt, da die Kündigung dem Kläger noch am 23.12.2011 zuging (vgl. BAG 03.07.1980 - 2 AZR 349/78, BAGE 34, 20; BAG 07.11.2002 - 2 AZR 475/01, NZA 2003, 719).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
    Darüber hinaus wäre die Kündigung für den Fall, dass die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB abgelaufen wäre, die streitige Kündigung auch unverzüglich i.S.d. § 91 Abs. 5 SGB IX erfolgt, da die Kündigung dem Kläger noch am 23.12.2011 zuging (vgl. BAG 03.07.1980 - 2 AZR 349/78, BAGE 34, 20; BAG 07.11.2002 - 2 AZR 475/01, NZA 2003, 719).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
    Was der Betriebsrat weiß, braucht ihm nicht mehr mitgeteilt zu werden (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 536/02, EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 5).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
    Eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats führt zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (st. Rspr., vgl. nur BAG 23.02.2012 - 2 AZR 773/10, NZA 2012, 992; BAG 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, NZA 2011, 1342).
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher

    Auszug aus LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
    Eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats führt zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (st. Rspr., vgl. nur BAG 23.02.2012 - 2 AZR 773/10, NZA 2012, 992; BAG 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, NZA 2011, 1342).
  • LAG Sachsen, 06.07.2001 - 3 Sa 6/01
    Auszug aus LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
    Zutreffend weist das Arbeitsgericht darauf hin, dass ein wichtiger Grund nicht erst bei einem wiederholten derartigen Verhalten vorliegt (LAG Sachsen 06.07.2001 - 3 Sa 6/01, juris).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
    Ein Arbeitnehmer kann nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber ein auch nur einmaliges Verhalten hinnimmt, wenn die Handlung des Arbeitnehmers zumindest wesentliche Teile eines Straftatbestandes erfüllt (vgl. BAG 01.07.1999 - 2 AZR 676/98, NZA 1999, 1270).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

  • LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11

    Außerordentliche Kündigung; Verletzung der Integrität des Eigentums oder

  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06

    "Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als

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