Rechtsprechung
   LAG Hamm, 16.09.2010 - 15 Sa 812/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3809
LAG Hamm, 16.09.2010 - 15 Sa 812/10 (https://dejure.org/2010,3809)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10 (https://dejure.org/2010,3809)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. September 2010 - 15 Sa 812/10 (https://dejure.org/2010,3809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularklausel zum Ausschluss von der Weihnachtsgratifikation im gekündigten Arbeitsverhältnis bei fehlendem Hinweis auf Verantwortungsbereiche

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Weihnachtsgeld - Auslegung von Arbeitsvertragsbedingungen

  • hensche.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gratifikation, Weihnachtsgeld

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1
    Unwirksame Formularklausel zum Ausschluss von der Weihnachtsgratifikation im gekündigten Arbeitsverhältnis bei fehlendem Hinweis auf Verantwortungsbereiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressemeldung, 02.12.2010)

    Kündigung: Chef muss trotzdem Weihnachtsgeld zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgratifikation und Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachts- und Urlaubsgeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Weihnachtsgeld kann auch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis bestehen - Weihnachtsgeld trotz erfolgter Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2010 - 15 Sa 812/10
    Eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohne Differenzierung danach, ob der Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers liegt, den Anspruch auf eine Gratifikation entfallen lässt, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. hierzu: BAG Urteil vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, AP Nr. 32 zu § 307 BGB; Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08, AP Nr. 43 zu § 307 BGB).

    Die Teilbarkeit einer Klausel ist mittels einer Streichung des unwirksamen Teils mit einem "blauen Stift" zu ermitteln (vgl. BAG, Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08 a.a.O.).

    Wird das Wort "gekündigtem" in dieser Klausel gestrichen, so ist die restliche Regelung sprachlich nicht mehr verständlich (vgl. BAG, Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08 m.w.N.).

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2010 - 15 Sa 812/10
    bb) Die Bestimmung in § 5 Abs. 5 des Arbeitsvertrages vom 30.05.2008 kann auch nicht unter Anwendung der Grundsätze des sogenannten blue-pencil-Tests in möglicherweise geänderter Form aufrechterhalten werden (zum blue-pencil-Test vgl. BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2010 - 15 Sa 812/10
    Eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohne Differenzierung danach, ob der Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers liegt, den Anspruch auf eine Gratifikation entfallen lässt, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. hierzu: BAG Urteil vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, AP Nr. 32 zu § 307 BGB; Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08, AP Nr. 43 zu § 307 BGB).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. September 2010 - 15 Sa 812/10 - aufgehoben.
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    des Folgejahres beendet wird, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn sie auch in Fällen eingreift, in denen der die Rückforderung auslösende Grund nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegt"; ebenso zuvor schon LAG Hamm 16.9.2010 - 15 Sa 812/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Gratifikation Nr. 18 [Leitsatz]: "Schließen Bestimmungen eines Arbeitsvertrages, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen sind, den Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation aus, wenn sich das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung im gekündigten Zustand befinde, ohne danach zu differenzieren, ob der Grund für die Kündigung im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers liegt, so benachteiligen diese Vertragsbestimmungen den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam"; s. dazu aber auch BAG 18.1.2012 (Fn. 53 - 667/10) - dazu sogleich im Text.

    des Folgejahres beendet wird, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn sie auch in Fällen eingreift, in denen der die Rückforderung auslösende Grund nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegt"; ebenso zuvor schon LAG Hamm 16.9.2010 - 15 Sa 812/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Gratifikation Nr. 18 [Leitsatz]: "Schließen Bestimmungen eines Arbeitsvertrages, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen sind, den Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation aus, wenn sich das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung im gekündigten Zustand befinde, ohne danach zu differenzieren, ob der Grund für die Kündigung im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers liegt, so benachteiligen diese Vertragsbestimmungen den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam"; s. dazu aber auch BAG 18.1.2012 (Fn. 53 - 667/10) - dazu sogleich im Text.

    des Folgejahres beendet wird, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn sie auch in Fällen eingreift, in denen der die Rückforderung auslösende Grund nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegt"; ebenso zuvor schon LAG Hamm 16.9.2010 - 15 Sa 812/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Gratifikation Nr. 18 [Leitsatz]: "Schließen Bestimmungen eines Arbeitsvertrages, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen sind, den Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation aus, wenn sich das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung im gekündigten Zustand befinde, ohne danach zu differenzieren, ob der Grund für die Kündigung im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers liegt, so benachteiligen diese Vertragsbestimmungen den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam"; s. dazu aber auch BAG 18.1.2012 (Fn. 53 - 667/10) - dazu sogleich im Text.

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

    Bei typisierender Betrachtung erscheint es jedoch nicht interessengerecht, dem Arbeitnehmer im Falle einer nicht in seinen Verantwortungsbereich fallenden Kündigung die vereinbarte Gratifikation vorzuenthalten (wie hier: LAG Hamm v. 16.09.2010 - 15 Sa 812/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Gratifikation Nr. 18).
  • LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11

    Unangemessene Benachteiligung, Stichtagsklausel, Sonderzahlung

    Die Stichtagsklausel enthält auch keine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, weil der Arbeitnehmer einen vollständigen Verlust seines Anspruchs auf Sonderzahlung erleiden kann, ohne dass die Ursache in seiner Sphäre liegt (a.A. LAG Hamm, Urteil vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10, Rn. 47; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 zur Rückzahlungsklausel).

    Da das Bundesarbeitsgericht die Frage nach der Wirksamkeit von Stichtagsklauseln in seiner neueren Rechtsprechung offen gelassen hat und die hiesige Entscheidung von der Entscheidung des LAG Hamm vom 16.09.2011, Az. 15 Sa 812/10 abweicht, war die Revision nach § 72 Abs. 2 Ziffer 1 ArbGG zuzulassen.

  • ArbG Wuppertal, 29.02.2012 - 5 Ca 3223/11

    Zahlung von Urlaubsgeld; unangemessene Klausel im Arbeitsvertag

    Eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist aber gerade dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer einen vollständigen Verlust seines Anspruchs auf Sonderleistungen erleiden kann, ohne dass die Ursache in seiner Sphäre liegt (vgl. LAG Hamm vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10; LAG Rheinland-Pfalz vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 10 Sa 33/11

    Bonuszahlung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10 - Juris) ist nicht einschlägig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 10 Sa 78/11

    Bonuszahlung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10 - Juris) ist nicht einschlägig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 10 Sa 79/11

    Bonuszahlung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10 - Juris) ist nicht einschlägig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 10 Sa 126/11

    Bonuszahlung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10 - Juris) ist nicht einschlägig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 10 Sa 127/11

    Bonuszahlung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10 - Juris) ist nicht einschlägig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 10 Sa 35/11

    Bonuszahlung - Auslegung - Gleichbehandlung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht