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   LAG Baden-Württemberg, 07.08.2002 - 15 Ta 12/02   

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LAG Baden-Württemberg, 07.08.2002 - 15 Ta 12/02 (https://dejure.org/2002,5559)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.08.2002 - 15 Ta 12/02 (https://dejure.org/2002,5559)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 2002 - 15 Ta 12/02 (https://dejure.org/2002,5559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungsantrag; Verspätete Kündigungsschutzklage ; Beschwerde ; Kammerentscheidung ; Verfahrensmangel

  • Judicialis

    ArbGG § 68; ; ArbGG § ... 78 n.F.; ; ArbGG § 78 Satz 3; ; ArbGG § 78 Satz 1 n.F.; ; ArbGG § 48 Abs. 1 Nr. 2; ; ArbGG § 53 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 571 a.F.; ; ZPO §§ 567 ff. n.F.; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; ZPO § 571 Abs. 1 n.F.; ; ZPO § 572 Abs. 1 n.F.; ; ZPO § 572 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1 n.F.; ; KSchG § 5 Abs. 4; ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Befugnis des Vorsitzenden, im Verfahren über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der vollbesetzten Kammer ohne ehrenamtliche Richter über die Abhilfemöglichkeit zu befinden - Folge: Zurückverweisung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrensmangels; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.08.2002 - 15 Ta 12/02
    Ein solcher Beschluss wird existent, wenn er nach dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbereich herausgetreten ist (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 329 Rn. 18); wenn etwa der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Beschluss der Post zur Beförderung übergeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1981 - II ZR 85/80, NJW 1982, 888 [889]; Beschluss vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8/96 (BPatG), NJW 1997, 2524).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.08.2002 - 15 Ta 12/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, die bis zum Erlass der Entscheidung eingegangen sind (BVerfG, Beschluss vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92, NJW 1993, 51).
  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.08.2002 - 15 Ta 12/02
    Ein solcher Beschluss wird existent, wenn er nach dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbereich herausgetreten ist (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 329 Rn. 18); wenn etwa der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Beschluss der Post zur Beförderung übergeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1981 - II ZR 85/80, NJW 1982, 888 [889]; Beschluss vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8/96 (BPatG), NJW 1997, 2524).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15

    Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im

    Im Verfahren nach § 48 ArbGG iVm mit § 17 a GVG ist der Beschluss über die Nichtabhilfe genauso wie der Beschluss über die Rechtswegzuständigkeit durch die Kammer zu erlassen (LAG Hessen 15. Februar 2008 - 8 Ta 259/07 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Berlin 15. Februar 2006 - 13 Ta 170/06 - NZA-RR 2006, 493; LAG Baden-Württemberg 07. August 2002 - 15 Ta 12/02 - juris; Düwell/Lipke/Oesterle ArbGG 3. Aufl. § 78 Rn. 40; ErfK/Koch 16. Aufl. § 78 ArbGG Rn. 6; GMP/Müller-Glöge ArbGG 8. Aufl. § 48 Rn. 84; Schwab/Weth/Schwab ArbGG 4. Aufl. § 78 Rn. 45), denn es handelt sich insoweit um eine neue Sachentscheidung (LAG Bremen 05. Januar 2006 - 3 Ta 69/05 - juris; LAG Hessen 15. Mai 2008 - 20 Ta 80/08 - juris).

    (1) Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass wegen des in der Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden liegenden Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zwingend eine Zurückverweisung des Rechtsstreits zu erfolgen habe, da es sich um einen in der Beschwerdeinstanz nicht behebbaren Verfahrensmangel handele (so LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein 01. Juli 2005 - 2 Ta 160/05 - juris; LAG Baden-Württemberg 07. August 2002 - 15 Ta 12/02 - juris), ist dem im Hinblick auf den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht zu folgen.

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10

    Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob ein unterbliebenes Abhilfeverfahren nach dieser Vorschrift einer Entscheidung über die Beschwerde entgegensteht (zum vergleichbaren Fall der fehlerhaft unterbliebenen Heranziehung der ehrenamtlichen Richter im Nichtabhilfeverfahren verneinend LAG Baden-Württemberg 7. August 2002 - 15 Ta 12/02 - LAG-Report 2003, 150; bejahend Hessisches LAG 15. Februar 2008 - 8 Ta 259/07 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05

    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Alleinentscheidungsbefugnis des

    Ob bei Vorliegen eines schweren Verfahrensfehlers die Zurückverweisung zwingend zu erfolgen hat, ist streitig (so aber LAG Baden - Württemberg 15 Ta 12/02 zu § 5 KSchG; Schwab/Weth, § 78 ArbGG Rz. 45; Düwell/Lipke/Treber, ArbGG, 2. Auflage, § 78 Rz. 40; andere Auffassung ErfK/Koch, a.a.O., § 78 Rz. 9).

    Die Rechtsbeschwerde war nach § 78 ArbGG i. V. m. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zuzulassen (Klärung der Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden nach Kammerverhandlung; Folgen einer Entscheidung der Kammer an Stelle der zwingend vorgeschriebenen Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden, die nicht nur im vorliegendem Fall von Bedeutung ist, sondern insbesondere auch im Rahmen der Entscheidung über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach § 5 Abs. 4 KSchG eine umstrittene Frage ist - sh. dazu auch Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, 15 Ta 12/02 sowie 10 Ta 15/05 vom 28.10.2005).

  • LAG Köln, 10.03.2006 - 3 Ta 47/06

    nachträgliche Zulassung, Auszubildender, Schlichtungsausschuss Abhilfe

    Das Arbeitsgericht hat gem. § 572 Abs. 1 Satz 1 1. Hs ZPO, 78 Satz 1 ArbGG durch Beschluss der Kammer, die nicht in derselben Besetzung entscheiden muss, eine Abhilfeentscheidung bezüglich der sofortigen Beschwerde zu treffen (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 04.11.2004 - 6 Ta 1733/04 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 109; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2002 - 15 Ta 12/02; Stahlhacke/ Preis/ Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl. Rndz. 1866).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 11 Ta 165/05

    Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

    Trifft der Vorsitzende in einer Kammersache die Entscheidung über die Nichtabhilfe allein, so stellt dies einen schweren Verfahrensmangel dar, der eine Zurückverweisung durch das Landesarbeitsgericht im Rahmen von § 572 Abs. 3 ZPO rechtfertigt (Schwab/Weth, a.a.O., § 78 Rz. 45 mit Hinweis auf LAG Baden-Württemberg, Beschl. vom 07.08.2002 - 15 Ta 12/02 - ArbRB 2003, 46).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär -

    Insoweit wird vertreten, dass es sich um einen in der Beschwerdeinstanz nicht behebbaren Verfahrensmangel handele (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2007 - 11 Ta 10/07, zu II. der Gründe = Rn. 6 f.; LAG Schleswig Holstein 1. Juli 2005 - 2 Ta 160/05, Rn. 6; LAG Baden-Württemberg 7. August 2002 - 15 Ta 12/02, zu II.4 der Gründe = Rn. 16 f.) .
  • LAG Hessen, 15.02.2008 - 8 Ta 259/07

    Fehlerhaft erlassener Nichtabhilfebeschluss - Pensionskasse ist keine

    In Hinblick darauf, dass es sich um einen schweren Verfahrensfehler handelt, der auch die Frage der Beteiligung der gesetzlichen Richter betrifft wird vertreten, dass notwendig gemäß § 572 Abs. 3 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen sei (LAG Baden-Württemberg vom 07.08.2002 - 15 Ta 12/02, LAG Report 2003, 150; Schwab/Weth/Schwab ArbGG § 78 Rz. 45).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

    26 2.2 Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass wegen des in der Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden liegenden Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zwingend eine Zurückverweisung des Rechtsstreits zu erfolgen habe, da es sich um einen in der Beschwerdeinstanz nicht behebbaren Verfahrensmangel handele ( so LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein 01.07.2005 - 2 Ta 160/05 - juris; LAG Baden-Württemberg 07.08.2002 - 15 Ta 12/02 - juris ), ist dem im Hinblick auf den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht zu folgen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2007 - 19 Ta 199/07

    Zum Erfordernis einer Abhilfeentscheidung im Beschwerdeverfahren und zur

    Davon abgesehen, dass sich diese Verfahrensfolge ohne Weiteres und unmittelbar aus dem geltenden Gesetz ergibt, entspricht die hier vertretene Auffassung der überwiegenden Meinung in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. nur LAG Berlin, Beschluss vom 15.02.2006 - 13 Ta 170/06 -, LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 5; LAG Berlin, Beschluss vom 04.11.2004 - 6 Ta 1733/04, LAGE § 5 KSchG Nr. 109; LAG Köln, Beschluss vom 10.03.2006 - 3 Ta 47/06 -, LAGE § 111 ArbGG 1979 Nr. 4; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2002 - 15 Ta 12/02 -, LAGReport 2003, S. 150 ff.; KR-Friedrich, § 5 Rdnr. 151a; Stahlhacke/Preis/Vossen, 9. Aufl. 2005, Rdnr. 866; HK-Kündigungsschutzgesetz/Gallner § 5 Rdnr. 75).
  • ArbG Berlin, 28.03.2006 - 30 Ca 1905/05

    Abhilfeentscheidung; gleiche Kammerbesetzung - Beschwerde; Abhilfe;

    der Gründe; LAG Berlin vom 15. Februar 2006 - 13 Ta 170/06 , DB 2006, 787; LAG Baden-Württemberg vom 7. August 2002 - 15 Ta 12/02 , LAG-Report 2003, 150, unter 4. der Gründe; Holthaus/Koch.
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