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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12   

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https://dejure.org/2012,32218
LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12 (https://dejure.org/2012,32218)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12 (https://dejure.org/2012,32218)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2012 - 15 Ta 1766/12 (https://dejure.org/2012,32218)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 612 Abs 1 BGB, § 7 Abs 3 S 2 BUrlG, § 114 ZPO, § 130 Nr 3 ZPO, § 130 Nr 4 ZPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Erbringung von Überstunden

  • Betriebs-Berater

    Darlegungs- und Beweislast für Überstunden

  • Betriebs-Berater

    Darlegungs- und Beweislast für Überstunden

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Überstundenvergütung - Darlegungs- & Beweislast Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Erbringung von Überstunden; unzureichender Sachvortrag in erläuterungsbedürftigen Anlagen zum Klageentwurf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Vergütung, Überstunden

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast im Prozess auf Zahlung von Überstunden

Besprechungen u.ä.

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zur Begründung von Überstunden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substanziiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - NZA 2012, 939 Rn. 27).

    Die Darlegung der Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer hat nicht in Anlagen, sondern im Schriftsatz selbst zu erfolgen (BAG, 16.05.2012 a. a. O. Rn. 29).

  • BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60

    Bezahlung von Überstunden - Darlegungslast - Übliche Arbeitszeit - Anordnung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12
    In einem zweiten Prüfungsschritt wird von der Rechtsprechung jedoch durchgängig die Darlegung des Arbeitnehmers verlangt, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (wohl erstmals BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60 - DB 1961, 1168).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12
    Erlischt der Urlaubsanspruch mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers, so entsteht auch kein Abgeltungsanspruch (BAG, 07.12.1993 - NZA 1994, 802).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12
    Ist streitig, ob der Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, muss dieser nach der neueren Rechtsprechung des BAG nicht mehr von vornherein darlegen, welche geschuldete Tätigkeit er während der Mehrarbeit verrichtet haben will (so aber noch BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 - NZA 2005, 1432).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07

    AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12
    Dies gilt jedenfalls bei Anlagen, die nicht aus sich heraus verständlich sind (Vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5.6.2007 - 12 Sa 524/07 - juris Rn 25).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2011 - 6 Sa 1941/11

    Duldung von Überstunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12
    Die Anwesenheit eines Arbeitnehmers im Betrieb an seinem Arbeitsplatz begründet jedoch eine Vermutung dafür, dass die Überstunden zur Erledigung der Arbeit jeweils notwendig waren (LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2011 - 6 Sa 1941/11 - juris Rn. 24).
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (aA LAG Berlin-Brandenburg 23. Dezember 2011 - 6 Sa 1941/11 -; 10. September 2012 - 15 Ta 1766/12 -).
  • ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20

    Klage auf die Vergütung von Überstunden; Anspruch auf eine Überstundenvergütung

    Dabei begründet grundsätzlich allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (vgl. BAG, Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 , Juris Rn. 17; anderer Auffassung insoweit allerdings das LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.12.2011 - 6 Sa 1941/11 , Juris Rn. 23, und Beschluss vom 10.09.2012 - 15 Ta 1766/12, Juris Rn. 13: Die Anwesenheit eines Arbeitnehmers im Betrieb an seinem Arbeitsplatz begründe eine Vermutung dafür, dass die Überstunden zur Erledigung der Arbeit jeweils notwendig gewesen seien; hierauf habe der Arbeitgeber substantiiert für jeden einzelnen Tag zu erwidern).
  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    Die betriebliche Anwesenheit eines Arbeitnehmers begründet die Vermutung, dass diese auch jeweils notwendig gewesen sei (LAG Berlin 6.4.1983 - 12 Sa 3/83 - n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 23.12.2011 - 6 Sa 1941/11 - EzA-SD 2012 Nr. 2 S. 13; 10.9.2012 - 15 Ta 1766/12 n.v. ["Juris"]).(Rn.28).

    Wenn die Beklagte anderer Auffassung gewesen ist, dann hätte sie die Klägerin darauf hinweisen können, dass sie - die Klägerin - mit einer Mehrarbeitsvergütung für die die normale Arbeitszeit übersteigende Zeit ihrer betrieblichen Anwesenheit nicht rechnen konnte"; LAG Berlin-Brandenburg23.12.2011 - 6 Sa 1941/11 - EzA-SD 2012 Nr. 2 S. 13 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") Revision: 5 AZN 140/12 [1.1.2.1.]: "Die Anwesenheit eines Arbeitnehmers im Betrieb an seinem Arbeitsplatz begründet bereits eine Vermutung dafür, dass diese zur Erledigung seiner Arbeit jeweils notwendig war (LAG Berlin6.4.1983 ... )"; LAG Berlin-Brandenburg19.9.2012 - 15 Ta 1766/12 - n.v. (Volltext "Juris") [Leitsatz 3.]: "Die Anwesenheit eines Arbeitnehmers im Betrieb an seinem Arbeitsplatz begründet eine Vermutung dafür, dass die Überstunden zur Erledigung der Arbeit jeweils notwendig waren".S. LAG Berlin6.4.1983 - 12 Sa 3/83 - n.v. [5.]: "Gegenüber dieser Betrachtungsweise kann die Beklagte auch nicht einwenden, die der Klägerin übertragenen Aufgaben hätten jeweils innerhalb der normalen Arbeitszeit ausgeführt werden können.

    Wenn die Beklagte anderer Auffassung gewesen ist, dann hätte sie die Klägerin darauf hinweisen können, dass sie - die Klägerin - mit einer Mehrarbeitsvergütung für die die normale Arbeitszeit übersteigende Zeit ihrer betrieblichen Anwesenheit nicht rechnen konnte"; LAG Berlin-Brandenburg23.12.2011 - 6 Sa 1941/11 - EzA-SD 2012 Nr. 2 S. 13 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") Revision: 5 AZN 140/12 [1.1.2.1.]: "Die Anwesenheit eines Arbeitnehmers im Betrieb an seinem Arbeitsplatz begründet bereits eine Vermutung dafür, dass diese zur Erledigung seiner Arbeit jeweils notwendig war (LAG Berlin6.4.1983 ... )"; LAG Berlin-Brandenburg19.9.2012 - 15 Ta 1766/12 - n.v. (Volltext "Juris") [Leitsatz 3.]: "Die Anwesenheit eines Arbeitnehmers im Betrieb an seinem Arbeitsplatz begründet eine Vermutung dafür, dass die Überstunden zur Erledigung der Arbeit jeweils notwendig waren"., tendiert die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im "Überstundenprozess" zur - angesichts des normativen Geltungsanspruchs des § 612 Abs. 1 BGB 68S.

    Wenn die Beklagte anderer Auffassung gewesen ist, dann hätte sie die Klägerin darauf hinweisen können, dass sie - die Klägerin - mit einer Mehrarbeitsvergütung für die die normale Arbeitszeit übersteigende Zeit ihrer betrieblichen Anwesenheit nicht rechnen konnte"; LAG Berlin-Brandenburg23.12.2011 - 6 Sa 1941/11 - EzA-SD 2012 Nr. 2 S. 13 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") Revision: 5 AZN 140/12 [1.1.2.1.]: "Die Anwesenheit eines Arbeitnehmers im Betrieb an seinem Arbeitsplatz begründet bereits eine Vermutung dafür, dass diese zur Erledigung seiner Arbeit jeweils notwendig war (LAG Berlin6.4.1983 ... )"; LAG Berlin-Brandenburg19.9.2012 - 15 Ta 1766/12 - n.v. (Volltext "Juris") [Leitsatz 3.]: "Die Anwesenheit eines Arbeitnehmers im Betrieb an seinem Arbeitsplatz begründet eine Vermutung dafür, dass die Überstunden zur Erledigung der Arbeit jeweils notwendig waren".

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