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   LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12   

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https://dejure.org/2012,46411
LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,46411)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,46411)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. November 2012 - 15 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,46411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens - Beschlussfassung des Betriebsrats - tatsächliche Vermutung für die Übereinstimmung zwischen Entschließung des Betriebsratsgremiums und schriftlicher Mitteilung des Betriebsratsvorsitzenden

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Ein- und Umgruppierung von Beschäftigten trotz frist- und ordnungsgemäßer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats; Notwendiger Inhalt einer ordnungsgemäßen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Ein- und Umgruppierung von Beschäftigten trotz frist- und ordnungsgemäßer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats; notwendiger Inhalt einer ordnungsgemäßen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12
    Gebe der Betriebsratsvorsitzende für den Betriebsrat eine Erklärung ab, so spreche eine - allerdings jederzeit widerlegbare - Vermutung dafür, dass der Betriebsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst habe (vgl. BAG 17.02.1981 - 1 AZR 290/78 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11).

    Er ist nicht Vertreter im Willen, nur Vertreter in der Erklärung (vgl. BAG 17.02.1981 - 1 AZR 290/78 - NJW 1982, 69 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11).

    Der Siebte Senat hat in dieser Entscheidung bezweifelt, dass eine Vermutung des Inhalts gerechtfertigt sei, dass der Betriebsratsvorsitzende seine Erklärungen im Rahmen eines entsprechenden Beschlusses des Kollegialorgans abgebe (anders noch BAG 17.02.1981 - 1 AZR 290/78 - NJW 1982, 69 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11; 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77).

  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12
    Daraus folge beispielsweise, dass der Betriebsrat nach Ablauf der Wochenfrist keine Widerspruchsgründe nachschieben könne (vgl. BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20; 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 18).

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geklärt, dass nicht nur die Frage, ob sich der Betriebsrat gegen eine personelle Einzelmaßnahme wenden will, sondern auch die Gründe, die er für seine Verweigerung anführen will, ausschließlich von der Entschließung des Betriebsrats abhängen (vgl. BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82 - NZA 1985, 67 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12
    Der Arbeitgeber soll sich auf dieser Grundlage Klarheit über die Erfolgsaussichten eines Zustimmungsersetzungsverfahrens verschaffen können (vgl. BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298).

    Mit dem Nachschieben neuer Gründe ist er ausgeschlossen (vgl. BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298; 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - BAGE 131, 250).

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12
    Ebenfalls zulässig wäre ein Antrag auf Verpflichtung des Arbeitgebers zur "Durchführung" (vgl. BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - NZA 2004, 800 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 28 = Juris Rn. 8 und 16) eines solchen Verfahrens, da Einleitung und Durchführung hier bedeutungsgleich sind.

    Dem Arbeitgeber kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Antrag des Betriebsrats gemäß § 101 Satz 1 BetrVG die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufgegeben werden, wenn er trotz frist- und ordnungsgemäßer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats einen Arbeitnehmer eingruppiert hat (vgl. BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - NZA 2004, 800 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 28 = Juris Rn. 22).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12
    Die erkennende Beschwerdekammer teilt - jedenfalls für die hier betroffene Frage, bei der es nicht um einen Betriebsratsbeschluss im engeren Sinne, sondern um den Inhalt seiner "Entschließung" zu den Widerspruchsgründen geht - nicht die im Beschluss des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19.01.2005 (7 ABR 24/04 - Juris Rn. 15) zum Ausdruck gebrachten Zweifel.
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12
    Indessen käme dieser Genehmigung keine Rückwirkung zu, da die Verweigerung der Zustimmung ein fristgebundener Tatbestand ist (vgl. BAG 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - NZA 2008, 369 = AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 17).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12
    Der Siebte Senat hat in dieser Entscheidung bezweifelt, dass eine Vermutung des Inhalts gerechtfertigt sei, dass der Betriebsratsvorsitzende seine Erklärungen im Rahmen eines entsprechenden Beschlusses des Kollegialorgans abgebe (anders noch BAG 17.02.1981 - 1 AZR 290/78 - NJW 1982, 69 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11; 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12
    Vielmehr gilt die dargestellte tatsächliche Vermutung, und eine tatsächliche Vermutung kann nach allgemeinen Grundsätzen nur beseitigt werden, indem sie erschüttert wird (vgl. zu Letzterem zB BAG 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - NZA 2012, 974 Rn. 37).
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12
    Mit dem Nachschieben neuer Gründe ist er ausgeschlossen (vgl. BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298; 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - BAGE 131, 250).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12
    Daraus folge beispielsweise, dass der Betriebsrat nach Ablauf der Wochenfrist keine Widerspruchsgründe nachschieben könne (vgl. BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20; 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 18).
  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

  • BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

  • BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs

  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. November 2012 - 15 TaBV 2/12 - wird zurückgewiesen.
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