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   LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99   

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LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99 (https://dejure.org/1999,13092)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99 (https://dejure.org/1999,13092)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 1999 - 15 TaBV 2/99 (https://dejure.org/1999,13092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Mitbestimmung bei Anordnung von Wochenendarbeit; Vorliegen eines Notfalls; Bestimmtheit des Antrags; Vorliegen kollektiven Bezugs; Vorenthalten von Informationen gegenüber dem Betriebsrat; Möglichkeiten des Vorgehens in Eilfällen; Vorhersehbarkeit ...

  • Judicialis

    MTV § 8; ; MTV § 8.4; ; BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 46 Abs. 2; ; ArbGG § 80 Abs. 2; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ZPO § 253

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90

    Mitbestimmung bei Umsetzung verkürzter tariflicher Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99
    Auch in Eilfällen, wenn die rechtzeitige Zustimmung des Betriebsrats aus Zeitgründen kaum zu erlangen ist, besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (vgl. BAG, Beschluss v. 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90, AP Nr. 42 zu § 87 BetrVG 1972; Beschluss v. 17. November 1998 - 1 ABR 12/98, AP Nr. 79 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Unter einem Notfall kann abgrenzend gegenüber dem Eilfall nur eine plötzliche, nicht vorhersehbar gewesene und schwerwiegende Situation verstanden werden, die zur Verhinderung nicht wieder gut zu machender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt; es muss nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Extremsituation vorliegen (vgl. BAG, Beschluss v. 02. März 1982, a. a. O.; Beschluss v. 19. Februar 1991, a. a. O.).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99
    Auch in Eilfällen, wenn die rechtzeitige Zustimmung des Betriebsrats aus Zeitgründen kaum zu erlangen ist, besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (vgl. BAG, Beschluss v. 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90, AP Nr. 42 zu § 87 BetrVG 1972; Beschluss v. 17. November 1998 - 1 ABR 12/98, AP Nr. 79 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Die einseitige Anordnung zur Befugnis des Arbeitgebers kann nur als Teil eines Mitbestimmungsverfahrens vorgesehen werden und ist deshalb eng umgrenzten Fallgestaltungen vorbehalten (vgl. BAG, Beschluss v. 17. November 1998 a. a. O.).

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99
    Selbst wenn nur ein einzelner Arbeitnehmer von der Anordnung von Überstunden betroffen ist, kann ein kollektiver Bezug vorliegen (vgl. BAG, Beschluss v. 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84, BAGE 52, 160 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99
    Wenn es auch grundsätzlich zulässig ist, auf Grund gemäß § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG vorrangiger tariflicher Regelungen ein einseitiges Anordnungsrecht des Arbeitgebers vorzusehen (vgl. Rieble Anmerkung zum BAG, Beschluss v. 18. April 1989, AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang), sind dabei jedoch gewisse Grenzen einzuhalten.
  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 28/91

    Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht bei Überarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99
    Die aufgezeigten Regelungsprobleme bestehen unabhängig von der Person und den individuellen Wünschen einzelner Arbeitnehmer (vgl. BAG, Beschluss v. 22. Oktober 1991 - 1 ABR 28/91, BAGE 68, 344 = AP Nr. 48 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99
    Für zulässig wird angesehen, wenn in einer Betriebsvereinbarung ein Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers vorgesehen ist, sofern dadurch nicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in seiner Substanz beeinträchtigt wird (vgl. BAG, Urteil v. 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87, AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99
    Er besteht zu Gunsten des Betriebsrats u. a. bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das zwingende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (vgl. BAG, Beschluss v. 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96, AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99
    Auch ist durch Absprache der Betriebspartner zu entscheiden, welche Arbeitnehmer mit den Überstunden beauftragt werden sollen (vgl. BAG, Beschluss v. 27. November 1990 - 1 ABR 77/89, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99
    Dabei genügt auch ein Antrag, mit dem für einen bestimmten Vorgang generell ein Mitbestimmungsrecht geltend gemacht wird (vgl. BAG, Beschluss v. 03. Mai 1994 - 1 ABR 24/93, BAGE 76, 364 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99
    Einer solchen Vereinbarung, die vom Arbeitgeber anzustreben ist, darf sich der Betriebsrat nicht versagen (vgl. BAG, Beschluss v. 02. März 1982 - 1 AZR 74/79, BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Unter Notfall in diesem Sinne sind Fälle höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen oder Unfälle (BAG, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 ABR 47/06, BAGE 122, 127, Rz. 11; Beschluss vom 29. September 2004 - 1 ABR 29/03, BAGE 112, 87, juris-Rz. 18) zu verstehen, also plötzlich auftretende, nicht vorhersehbare und schwerwiegende Situationen, in denen dem Betrieb bzw. den Arbeitnehmern erhebliche, nicht wieder gut zu machende Schäden drohen (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08, BAGE 133, 75, Rz. 29; LAG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2008 - H 2 TaBV 101/08, juris-Rz. 44; Hess. LAG, Beschluss vom 11. November 2010 - 5 TaBV 60/10, juris-Rz. 31 f.; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 15 TaBV 2/99, juris-Rz. 41).
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